News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Februar 2026
Projekt Gornerli – 2. Informationsanlass
25.02.2026
Die Grande Dixence, die das Projekt Mehrzweckspeicher Gorneli leitet, möchte die Bevölkerung regelmässig über den Fortschritt des Projekts informieren. Hierzu ladet sie zur 2. Informationsveranstaltung ein:
Datum: 4. März 2026
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Triftbachhalle
Die Verantwortlichen der Grande Dixence freuen sich auf eine zahlreiche Anwesenheit und laden im Anschluss zu einem Apéro ein.
Datum: 4. März 2026
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Triftbachhalle
Die Verantwortlichen der Grande Dixence freuen sich auf eine zahlreiche Anwesenheit und laden im Anschluss zu einem Apéro ein.
Kinderbetreuung - Stellenangebot
19.02.2026
Betreuungsassistent/in Mittagstisch (Mo, Di und Fr)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2026-02-19.pdf
E-Busbetrieb eingeschränkt im Einsatz
16.02.2026
Der E-Bus der "Linie Winkelmatten" verkehrt ab sofort wieder gemäss offiziellem Fahrplan.
Die "Linie Bergbahnen" bleibt wegen den Schneeräumungsarbeiten den ganzen Tag eingestellt.
Ab morgen Dienstag fahren die E-Busse der Linie Bergbahnen wieder normal auf dem Rundkurs.
Die "Linie Bergbahnen" bleibt wegen den Schneeräumungsarbeiten den ganzen Tag eingestellt.
Ab morgen Dienstag fahren die E-Busse der Linie Bergbahnen wieder normal auf dem Rundkurs.
E-Busbetrieb auf beiden Linien ab 14.00 Uhr eingestellt
16.02.2026
Aufgrund des Neuschnees und der bevorstehenden Schneeräumungsarbeiten auf den Strassen wird der E-Busbetrieb auf der Linie Winkelmatten wie auch der Linie Bergbahnen ab 14.00 Uhr bis auf weiteres eingestellt.
Sicherheit - Stellenangebot
11.02.2026
Fachstellenleiter Mobilität und Logistik (80 - 100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2026-02-11a.pdf
Sicherheit - Stellenangebot
11.02.2026
Fachperson Inspektorat (80 - 100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2026-02-11b.pdf
Eidg. Abstimmung vom 08.03.2026
06.02.2026
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 8. März 2026, um abzustimmen über:
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" und direkter Gegenentwurf
- Volksinitiative "200 Franken sind genug (SRG-Initiative)"
- Volksinitiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)"
- Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative)
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig,
spätestens am Freitag, 6. März 2026 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 6. März 2026 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Urne / Stimmlokal
Sonntag, 8. März 2026, 09.00 - 10.00 Uhr, Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" und direkter Gegenentwurf
- Volksinitiative "200 Franken sind genug (SRG-Initiative)"
- Volksinitiative "Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)"
- Bundesgesetz über die Individualbesteuerung (indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative)
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig,
spätestens am Freitag, 6. März 2026 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 6. März 2026 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Urne / Stimmlokal
Sonntag, 8. März 2026, 09.00 - 10.00 Uhr, Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Schulregion Zermatt | Täsch | Randa - Stellenangebot
04.02.2026
Assistent/in Schulleitung (40%)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2026-02-04.pdf
Stellenangebot
03.02.2026
Ranger (70 - 100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2026-02-03.pdf
Sirenentest: Mittwoch, 4. Februar 2026, 13.30 Uhr
02.02.2025
Jeweils am ersten Mittwoch des Monats Februar findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft nicht nur der Sirenen des "Allgemeinen Alarms", sondern auch jener des "Wasseralarms" getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Die Bevölkerung wird um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten gebeten.
Zwei Alarmzeichen
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm" ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Bei Alarm richtig reagieren
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Alertswiss-Kanäle zu konsultieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der "Wasseralarm" bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf Teletext, Seite 680 und auf
Zwei Alarmzeichen
Ausgelöst wird um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Die Sirenenkontrolle darf bis 14.00 Uhr weitergeführt werden. Ab 14.00 Uhr bis spätestens 16.30 Uhr wird im gefährdeten Gebiet unterhalb von Stauanlagen das Zeichen "Wasseralarm" ausgelöst. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden.
Bei Alarm richtig reagieren
Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Alertswiss-Kanäle zu konsultieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der "Wasseralarm" bedeutet, dass man das gefährdete Gebiet sofort verlassen soll. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf Teletext, Seite 680 und auf