Wasserversorgung
Einwohnergemeinde Zermatt
Mitteilung der Wasserversorgung
Abgabe von Trinkwasser an Landwirte
Feuerlösch-Hydranten stehen ausschliesslich dem Feuerwehrdienst zu Löschzwecken und dem Werkhof für die Strassenreinigung und den Kanalisationsunterhalt zur Verfügung.
Die Gemeindeverwaltung hat die Möglichkeit, den Landwirten zum Bewässern der landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Matten Wasser ab Hydrant abzugeben. Diese Benutzung ist bewilligungspflichtig.
Der Gebrauch folgender Hydranten wird gestattet:
- Hydrant Nr. 305 ds Tuftersand (Schafwäsche)
- Hydrant Nr. 306 dr Chrome
- Hydrant Nr. 307 d mittel Tuftra
- Hydrant Nr. 309 d ober Tuftra
- Hydrant Nr. 605 d unnru Schweigmatte
- Hydrant Nr. 7601 d Schlüematta
Die Wasserentnahme aus öffentlichen Brunnen zum Bewässern ist ebenfalls gestattet.
Für den Wasserbezug ab den Zapfstellen der Wasserversorgung sind nur Gartenschläuche/-spritzer mit einem maximalen Innendurchmesser von ¾" (21,6 mm) zugelassen. Das Anschliessen von grösseren Regnern ist strikte untersagt!
Bei Wassermangel/-verschwendung wird die Wasserabgabe für das Berieseln der Wiesen und Matten ab Zapfstelle unterbrochen.
Das Bewässern von landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Matten ab dem Trinkwassernetz ist in den Sommermonaten von 18.00–09.00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feiertagen ist das Wässern untersagt. Gemeinderatsbeschluss vom 16.06.2004.