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Wasserversorgung

Einwohnergemeinde Zermatt

Mitteilung der Wasser­versorgung

Abgabe von Trinkwasser an Landwirte

Feuerlösch-Hydranten stehen ausschliess­lich dem Feuerwehr­dienst zu Lösch­zwecken und dem Werk­hof für die Strassen­reinigung und den Kanalisations­unterhalt zur Verfügung.

Die Gemeindeverwaltung hat die Möglich­keit, den Land­wirten zum Bewässern der landwirt­schaftlich genutzten Wiesen und Matten Wasser ab Hydrant abzugeben. Diese Benutzung ist bewilligungs­pflichtig.

Der Gebrauch folgender Hydranten wird gestattet:

  • Hydrant Nr. 305 ds Tufter­sand (Schaf­wäsche)
  • Hydrant Nr. 306 dr Chrome
  • Hydrant Nr. 307 d mittel Tuftra
  • Hydrant Nr. 309 d ober Tuftra
  • Hydrant Nr. 605 d unnru Schweig­matte
  • Hydrant Nr. 7601 d Schlüe­matta

Die Wasserentnahme aus öffent­lichen Brunnen zum Bewässern ist ebenfalls gestattet.

Für den Wasserbezug ab den Zapf­stellen der Wasser­versorgung sind nur Garten­schläuche/-spritzer mit einem maximalen Innen­durchmesser von ¾" (21,6 mm) zuge­lassen. Das Anschlies­sen von grösseren Regnern ist strikte untersagt!

Bei Wassermangel/-verschwendung wird die Wasser­abgabe für das Berieseln der Wiesen und Matten ab Zap­fstelle unter­brochen.

Das Bewässern von landwirt­schaftlich genutzten Wiesen und Matten ab dem Trinkwasser­netz ist in den Sommer­monaten von 18.00–09.00 Uhr gestattet. An Sonn- und Feier­tagen ist das Wässern untersagt. Gemeinderats­beschluss vom 16.06.2004.