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Einwohnergemeinde Zermatt
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Neuer Pächter für das Restaurant Sportpavillon
25.09.2023
Die Gemeinde hat die Pacht des neuen Restaurants Sportpavillon im August 2023 ausgeschrieben. Die eingegangen Bewerbungen wurden durch ein Auswahlgremium aus Politik und Verwaltung beurteilt. Der Gemeinderat hat anlässlich der letzten Gemeinderatsitzung den Vorschlag des Gremiums übernommen und der Hotel Post Zermatt AG den Pachtzuschlag erteilt.
Mit der Hotel Post Zermatt AG übernimmt ein erfahrenes und bewährtes Team das neu gestaltete Restaurant auf der Oberen Matte. Das Team des Zermatter Traditionsunternehmens rund um Martin Perren freut sich, den Betrieb übernehmen zu dürfen und wartet mit einem spannenden Konzept auf, welches auf die Bedürfnisse der Besucher der Begegnungszone Obere Matte zugeschnitten ist.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, dass im Dezember 2023 auf der Oberen Matte wieder ein Treffpunkt für Jung und Alt zur Verfügung steht, wo man sich kulinarisch verwöhnen lassen darf.
Mitteilung der Einwohnerdienste/Kanzlei
22.09.2023
Am Montag, 02.10.2023 sind wir wieder für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Nationalrats- und Ständeratswahlen für die Legislaturperiode 2023 - 2027
22.09.2023
- für die Wahl der 8 Abgeordneten in den Nationalrat;
- für die Wahl der 2 Abgeordneten in den Ständerat.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 20. Oktober 2023 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, 20. Oktober 2023 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten benützen das ihnen zugestellte Stimmmaterial. Fehlt dieses Material, werden die Unterlagen, nach Überprüfung der Identität des Stimmberechtigten, im Wahllokal ausgehändigt. Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 kGPR).
Wahllokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 22. Oktober 2023, 09.00 - 10.00 Uhr
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17.12.1976 (BPR; SR 161.1);
- Verordnung über die politischen Rechte vom 24.05.1978 (VPR; SR 161.11);
- Ausführungsgesetz betreffend das Bundesgesetz über die politischen Rechte (AGBPR; SGS/VS 160.3);
- Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR; SGS/VS 160.1);
- Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA; SGS/VS 160.102);
- Staatsratsbeschluss vom 19.04.2023 betreffend die Wahl der acht Abgeordneten in den Nationalrat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 (StRB);
- Staatsratsbeschluss vom 19.04.2023 betreffend die Wahl der zwei Abgeordneten in den Ständerat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 (StRB).
Evtl. 2. Wahlgang Ständerat für die Legislaturperiode 2023 - 2027
22.09.2023
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 12. November 2023:
- für die Wahl des Ständerats (evtl. 2. Wahlgang).
Kandidatur Stichwahl
Am zweiten Wahlgang können jene Kandidierende teilnehmen, die im ersten Wahlgang nicht gewählt wurden und eine Stimmenzahl grösser oder gleich acht Prozent der Gesamtzahl der Stimmenden erhalten haben.
Zudem können die Parteien, welche mehr als acht Prozent der Stimmen erhalten haben:
- einen oder mehrere neue Kandidaten stellen
- einen oder mehrere neue Kandidaten ersetzen (Art. 127 Abs. 2 kGPR).
Stille Wahl
Werden für den zweiten Wahlgang nur so viele Kandidierende vorgeschlagen, als Sitze zu vergeben sind, so findet keine Wahl statt. Die Kandidierenden gelten als in stiller Wahl gewählt.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 10. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, 10. November 2023 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten benützen das ihnen zugestellte Stimmmaterial. Fehlt dieses Material, werden die Unterlagen, nach Überprüfung der Identität des Stimmberechtigten, im Wahllokal ausgehändigt. Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 kGPR).
Wahllokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 12. November 2023, 09.00 - 10.00 Uhr
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17.12.1976 (BPR; SR 161.1);
- Verordnung über die politischen Rechte vom 24.05.1978 (VPR; SR 161.11);
- Ausführungsgesetz betreffend das Bundesgesetz über die politischen Rechte (AGBPR; SGS/VS 160.3);
- Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR; SGS/VS 160.1);
- Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA; SGS/VS 160.102);
- Staatsratsbeschluss vom 19.04.2023 betreffend die Wahl der zwei Abgeordneten in den Ständerat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 (StRB).
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
22.09.2023
Bereich: Le Mazot
Dauer: 25. September 2023 - 29. September 2023
Behinderung:Teilsperrung infolge Werkleitungsanschluss sowie Belagsarbeiten
Umleitung: keine, da nur mit kurzen Wartezeiten gerechnet werden muss
Verkehrsbehinderungen / Sperrungen
22.09.2023
Bereich: Station ZBAG
Behinderung: Sperrung infolge Demontage Baukran
Umleitung: keine
Dauer: 29. September 2023, 08.00 - 11.00 Uhr
2. Oktober 2023, 06.30 - 18.00 Uhr
3. Oktober 2023, 07.00 - 10.00 Uhr
Resultate Kant. Abstimmung vom 10.09.20203
10.09.2023
Stimmbeteiligung: 28.48 %
Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen
Eingegangene Stimmzettel: 792
Leere: 4
Ungültige: 29
Gültige Stimmzettel: 759
JA: 534
NEIN: 225
E-Busbetrieb Linie Winkelmatten - Gepäcktransport
07.09.2023
Wir danken für das Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt.
Stützunterricht für Auszubildende
12.02.2021 / 01.09.2023
Heinz Kronig, Tel. 027 968 13 12
Deutsch
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Französisch
Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Buchhaltung
Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65
Mitwirkung - Revision des Reglements über den Erst- und Zweitwohnungsbau
28.08.2023
Die Bevölkerung ist nun eingeladen, sich bis Ende September 2023 zum Entwurf zu äussern. Die Dokumente sind bei der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung einsehbar. Zusätzlich sind sie aufgeschaltet unter:
https://gemeinde.zermatt.ch/bauabteilung/erst-und-zweitwohnungsbau
Mitteilung der Integrationsstelle Oberwallis
28.08.2023
http://www.integration-ow.ch/de/news
Mitteilung Matterhorn Gotthard Bahn
25.08.2023
Datum: 19.09.2023 - 20.09.2023
Zeit: 22.00 Uhr - 06.00 Uhr
Datum: 28.09.2023 - 29.09.2023
Zeit: 22.00 Uhr - 06.00 Uhr
Die Matterhorn Gotthard Bahn und die ausführenden Firmen sind bemüht, die Lärmimmissionen auf ein Minimum zu reduzieren und dankt den Anwohnern für ihr Verständnis.
Stellenangebote
22.08.2023
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2023-08-22c.pdf
Schülerbus Linie Winkelmatten - Änderung ab 16. August 2023
14.08.2023
Bis anhin erfolgte der Einlad der Schulkinder aus dem Schulhausprovisorium Obere Matten jeweils bei der Haltestelle „Vispa“. Um die Sicherheit der Schulkinder auf dem Weg vom Schulhausprovisorium bis zum Buseinstieg bestmöglichst zu gewährleisten, wird ab dem 16. August 2023 folgende Änderung umgesetzt:
- Der bestehende Schülerbus wird die Schulkinder direkt beim Schulhausprovisorium aufladen und anschliessend über die normale Route der Linie Winkelmatten bis nach Winkelmatten transportieren;
- Beim Schulhausprovisorium Obere Matten werden nur Schulkinder eingeladen. Andere Fahrgäste werden weder ein- noch ausgeladen;
- Der Einsatz des Schülerbusses richtet sich nach dem offiziellen Schul- und Ferienplan der Schulen Zermatt;
- Diese angepasste Regelung des Schülerbusses ist bis zur Fertigstellung des Schulhauses d’niww Walka befristet (Sommer 2025);
- Für die Hinfahrt am Morgen oder am frühen Nachmittag zum Schulhausprovisorium werden die Schulkinder aus der Region Winkelmatten wie bis anhin bei der offiziellen Haltestelle "Brücke zum Steg" ausgeladen;
- Der Fahrplan der Linie Winkelmatten ist von dieser Änderung nicht betroffen und verkehrt gemäss offiziellem Fahrplan:
Zermatt Entsorgung - Aufwandsentschädigung für das Abholen eines Betriebscontainers vor dem Haus
19.07.2023
https://the-right-bin.ch/dokumente/
Ausbildungsbeiträge - Stipendien und Ausbildungsdarlehen
30.06.2023
Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für juristische Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1951 Sitten
Tel 027 606 40 85 oder
bourses-formations@admin.vs.ch
Protokoll der Urversammlung vom 6. Juni 2023
09.06.2023
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/protokoll/pur230606.pdf
Mitteilung der Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM)
04.04./01.06.2023
Ab 01.06.2023 akzeptiert die DBM lediglich dieses Formular.
Wir bitten Sie, das Formular online auszufüllen und Ihren Arbeitnehmern mitzugeben, damit die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten reibungslos erledigt werden kann.
https://gemeinde.zermatt.ch/link/www.vs.ch/antrag-aufenthaltsbewilligung
Mitteilung Schulen Zermatt
12.05.2023
In den Räumlichkeiten des neuen Schulhauses "d'niww Walka" sollen die Kinderbetreuung und die Bildung zukünftig näher zusammenrücken. Nebst den bestehenden Betreuungsangeboten soll ab dem Schuljahr 2025/26 auch eine Tagesschule entstehen. Die familienergänzenden Angebote sollen als Fachstelle bei der Einwohnergemeinde Zermattt angegliedert werden.
Diese Massnahmen fördern die Attraktivität des Standorts von Zermatt. Das ganzheitliche Betreuungsangebot inklusive einer Tagesschule soll berufstätigen Eltern helfen, Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bringen. Es soll zudem ein Mehrwert darstellen, um auch dem allgemeinen Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Mit dem Schulhausneubau "d'niww Walka" wird zusätzlicher Platz für die Kinderbetreuung geschafffen! Konkret werden im Schuljahr 2025/26 die bestehenden Angebote vom Mittagstisch mit Vor- und Nachschulbetreuung (Puderzucker und Regenbogen) sowie das Kinderparadies (KIndertagesstätte) in die neuen Räumlichkeiten im neuen Schulhaus einziehen. Dadurch entsteht am aktuellen Standort "Marzipan" (Kindertagesstätte) zusätzlicher Platz für die Betreuung der Jüngsten.
Das Angebot der Tageseltern Nikolai bleibt wie bis anhin bestehen.
Der Vorstand des Vereins Familienergänzende Angebote (FEA) ist in Zusammenarbeit mit der Einwohnergemeinde Zermatt zum Schluss gekommen, dass der Bereich der familienergänzenden und ausserschulischen Kinderbetreuung in Zukunft in die Gemeindestrukturen überführt werden soll. Die Integration der Kinder-Betreuungsangebote in die Organisationsstruktur der Bildung ermöglicht einen professionellen Austausch zwischen den Fachpersonen Kinderbetreuung und den Lehrpersonen.
Diese Änderungen werden in den kommenden Monaten aufgearbeitet und sollen mit Beginn des Schuljahres 2025/26 umgesetzt sein.
Veränderung im Zermatter Gemeinderat
28.04.2023
Anton Lauber gehörte seit 2007 dem Zermatter Gemeinderat an. Er hatte zuletzt das Ressort Umwelt und Raumordnung unter sich. Aufgrund seiner anstehenden Pensionierung und der damit veränderten Lebenssituation hat Lauber seine Demission als Gemeinderat auf den 30. April 2023 eingereicht. Der Staatsrat hat die Demission angenommen. Gemäss dem Gesetz über politische Rechte verbleibt der vakante Sitz bei der politischen Partei, welcher er zugeteilt war. Der Gemeinderat erklärt Emanuel Julen, Jahrgang 1993, per 1. Mai 2023 als ersten nicht gewählten Kandidaten der CSPO (neu, neo) als gewählten Nachfolger von Anton Lauber. Die Ressortverteilung bleibt unverändert.
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zermatt dankt Anton Lauber für sein langjähriges Engagement im Sinne der Allgemeinheit und gratuliert Emanuel Julen herzlich zur Wahl.
Verwendung öffentlicher Grund und Boden
19.04.2023
Baustelle Haus Eldorado (10m2), 20. März 2023 - 29. September 2023
Baustelle Chalet Dossen (18m2), 11. April 2023 - 30. November 2023
Baustelle Rio & Alea (10m2), 17. April 2023 - 30. November 2023
Restaurant Sportpavillon (Platz der Begegnung), 17. April 2023 - 30. November 2023
Medienmitteilung der Einwohnergemeinde Zermatt
20.01.2022
In Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Personalberatungsunternehmen aus Bern wurde der Bewerbungsprozess durchgeführt. Aus den 7 Bewerbungen kamen 4 in die engere Wahl. An der Gemeinderatsitzung vom 19. Januar 2023 hat sich der Gemeinderat für Daniel Feuz entschieden.
Daniel Feuz ist 54 Jahre alt und stammt aus Bern. Er ist eidg. dipl. Betriebsökonom HWV und eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer. Bevor er nach Zermatt kam, war er in Bern, Dublin und Basel in verschiedenen Unternehmen tätig. Seit 10 Jahren hat er die Funktion als Leiter Finanzen bei der Einwohnergemeinde Zermatt inne. Während der Zeit hat er sich vertiefte Kenntnisse in allen verwaltungstechnischen Abläufen angeeignet. Durch seine ruhige und überlegte Art kann er überzeugen. Daniel Feuz übernimmt die Funktion ab dem 01. Februar 2023.
Personenfreizügigkeit Schweiz - EU/EFTA
29.12.2022
Der Bundesrat hat entschieden, die Anzahl der kroatischen Arbeitnehmenden und Selbständigen ab dem 1. Januar 2023 zu beschränken.
Die Wiedereinführung der Kontingentierung betrifft die Erteilung von erstmaligen Kurzaufenthaltsbewilligungen L und Aufenthaltsbewilligungen B zur Erwerbstätigkeit.
Nicht von der Kontingentierung betroffen sind Grenzgängerinnen und Grenzgänger, der Familiennachzug, der Aufenthalt als Nichterwerbstätige sowie das Meldeverfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit.
Weitere Infos finden Sie unter:
http://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/fza_schweiz-eu-efta.html
Betrugsfall Wasserversorgung Zermatt
04.02.2020
Am 10. Mai 2017 hat das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp das Urteil gefällt und der Gemeinde Zermatt einen Betrag von CHF 2‘577‘329.-, zuzüglich Zins und Kosten, zugesprochen. Die Verurteilten haften für den Betrag solidarisch.
An der heutigen betreibungsamtlichen Grundstücksteigerung wurde ein Gesamtbetrag von CHF 2‘597‘000.- erzielt, wovon noch die Hypothekarschuld von CHF 370‘000.- abgezogen wird. Weitere Forderungen bis zur Deckung des Ausstandes bleiben bestehen und sind geltend gemacht.
Medienmitteilung - Verurteilungen im Fall Zermatt
10.05.2017
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/medienmitteilung/Verurteilungen-im-Fall-Zermatt-2017-05-15.pdf