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Einwohnergemeinde Zermatt

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Sperrung Staldenstrasse: 1. Mai 2025 - 30. November 2025

21.02.2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden die Werkleitungen in einem Teil der Staldenstrasse saniert. Diese Arbeiten am Strassenkörper werden in nachfolgenden Etappen umgesetzt:
1. Etappe: Haus Meilenstein - Haus Arctis (1. Mai – 4. August 2025)
2. Etappe: Haus Arctis - Haus Colmar (1. Mai – 4. August 2025)
3. Etappe: Haus Colmar - Haus Beausite (4. August – 30. November 2025)


- Während den Sanierungsarbeiten werden die einzelnen Strassenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt sein.
- Der Zubringerdienst wird bestmöglichst über die Staldenstrasse resp. über die Schluhmattstrasse / Kapelle Winkelmatten gewährleistet sein.
- Im gesamten Bereich der Staldenstrasse ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und Boden verboten.
- Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert sein.

E-Busbetrieb Linie Winkelmatten - Einschränkungen
Während den gesamten Sanierungsarbeiten in der Staldenstrasse werden die Haltestellen "Luchre", "Wiestiboden" und "Kapelle Winkelmatten" nicht angefahren. Aufgrund dessen verkehrt der E-Busbetrieb nach Winkelmatten ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und von dort wieder über die normale Route zurück ins Dorf.

Abfall- und Wertstoffstoffentsorgung
Der öffentliche Kehrichtunterstand "la Quinta" sowie die mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse" wird während der Bauphase ebenfalls teils eingeschränkt sein.

- Öffentliche Sammelstelle "la Quinta": dieser Unterstand wird während der Zeit vom 20. Juni 2025 - 30. November 2025 nicht bedient werden. Die Anwohner werden gebeten, einen anderen naheliegenden öffentlichen Kehrichtunterstand zu nutzen.
- Mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse": die mobile Sammelstelle wird während der Zeit vom 1. Mai 2025 - 4. August 2025 ausfallen.

Sperrung Riedweg: 1. September 2025 - 13. Oktober 2025

21.02.2025

Im Herbst werden die Trinkwasserleitungen im Riedweg saniert. Diese Arbeiten bedingen eine Teilsperrung des Riedwegs.

Bereich: Umfahrungsstollen - Haus Akropolis
Dauer: 1. September 2025 - 13. Oktober 2025
Behinderung: Sperrung infolge Sanierung der Werkleitungen
Umleitung: keine Umfahrungsmöglichkeit
Fussgänger: Umleitung signalisiert

Neuer Güterumladeplatz ab 1. März 2025

19.02.2025

Ab dem 1. März 2025 steht der Bevölkerung ein neuer Güterumladeplatz im Spiss auf den Parzellen Nr. 1331 und 1336 (gegenüber der Schreinerei Brigger Klaus AG) zur Verfügung. Die nutzbare Fläche umfasst rund 600m2 und bietet Platz für den täglichen gewerblichen wie auch privaten Güterumlad. Bei Bedarf werden auf dem neuen Güterumladeplatz durch die Jumbo Transport AG kostenpflichtige personelle und maschinelle Dienstleistungen für den Güterumlad oder allfällige Zwischenlagerungen angeboten. Wichtig: Die öffentliche Strasse darf mit der Nutzung des neuen Güterumladeplatzes weder behindert noch eingeschränkt werden.

Der bisherige Güterumladeplatz im Spiss auf der Parzelle Nr. 1350 (gegenüber Garage Riffel) wird nur noch bis zum 30. April 2025 zur Verfügung stehen. Zudem steht die Freifläche beim Lüegelti wie schon im letzten Sommer wegen der Hochwasserschäden nicht mehr zur Verfügung.

Die Einwohnergemeinde Zermatt freut sich, mit dieser Lösung einen Beitrag für den allgemeinen Güterumlad in Zermatt zu leisten.

Zermatt Entsorgung – Stellenangebot

06.02.2025

Betriebliche/r Mitarbeiter/in (100% - unbefristet)

Ordentliche Urversammlung vom 11. Februar 2025 - Ausgang

12.02.2025

Ort: Mensa/Theatersaal im neuen Schulhaus "Niww Walka"
TeilnehmerInnen: 141 Personen (inkl. 7 nicht stimmberechtigte Personen)
Dauer: Innerhalb von 2.5 Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.

Voranschlag 2025
Die Urversammlung hat den Voranschlag 2025 mit zwei Enthaltungen genehmigt.

Finanzplanung 2026 - 2029
Die Finanzplanung 2026 – 2029 hat der Souverän zur Kenntnis genommen.

Information zum Projekt Gornerli
Die Präsentation zum Projekt Gornerli sowie deren Realisierung und Nutzung haben die Anwesenden zur Kenntnis genommen.

Technischer Dienst - Stellenangebot

11.02.2025

Betriebliche/r Mitarbeiter/in (100% - unbefristet)

Grossrats- und Staatsratswahlen für die Legislaturperiode 2025 - 2029

10.02.2025

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 2. März 2025:
- für die Wahl der 10 Abgeordneten in den Grossrat;
- für die Wahl der 5 Abgeordneten in den Staatsrat.

Wenn im ersten Wahlgang der Staatsratswahlen nicht alle zu wählenden Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben, findet der zweite Wahlgang am Sonntag, 23. März 2025 statt.

Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!


- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.

Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahlmaterial (Wahlkuverts, amtliche Wahlzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfügung.

Die Stimmabgabe an der Urne hat persönlich zu erfolgen!

Öffnungszeiten Urnen und Wahl-/Stimmlokal
- Wahlen Grossrat & Staatsrat

Sonntag, 2. März 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste/Kanzlei

- evtl. 2 Wahlgang Staatsrat
Sonntag, 23. März 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste/Kanzlei

Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR)
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
- den Staatsratsbeschluss (StrB) vom 30.10.2024 über die Wahl der Mitglieder des Grossen Rats für die Legislaturperiode 2025 - 2029
- den Staatsratsbeschluss vom 30.10.2024 betreffend die Wahl des Staatsrats für die Legislaturperiode 2025 - 2029

Resultate der Eidg. Abstimmung vom 9. Februar 2025

09.02.2025

Stimmberechtigte: 2'823
Stimmbeteiligung: 33.83%

Volksinitiative "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)"
Eingegangene Stimmzettel 955
Leere: 1
Ungültige: 14
Gültige Stimmzettel: 940
JA: 140
NEIN: 800

Zermatt senkt die Steuern

22.01.2025

Liebe Einwohner*innen von Zermatt

Die Einwohnergemeinde Zermatt wird die Steuern ab dem 1. Januar 2025 senken. Der Gemeinderat hat beschlossen, den Steuerkoeffizienten von bisher 1.1 auf 1.0 anzupassen und die Indexierung der Gemeindesteueransätze von 173% auf 176% vorzunehmen. Damit erreicht Zermatt den tiefst möglichen Steuersatz, den der Kanton Wallis zulässt.
Dies bedeutet eine spürbare Entlastung für alle steuerpflichtigen natürlichen Personen in Zermatt. Der Steuerbetrag wird damit um rund 9 % reduziert.
Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Bevölkerung von Zermatt zu entlasten und den Standort zu fördern. Der Gemeinderat sieht darin nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Zermatt, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Bevölkerung.

Weitere Investitionen trotz Steuersenkung
Die gesunde Finanzlage der Einwohnergemeinde Zermatt ermöglicht es, die Mindereinnahmen von rund 2 Millionen Franken pro Jahr zu verkraften. Auch mit Blick auf künftige Grossprojekte ist dieser Schritt verantwortungsvoll und zukunftsorientiert.

Informieren Sie sich
Wir laden Sie herzlich ein, sich an der Urversammlung am 11. Februar 2025 über das Budget 2025 und die Hintergründe der Steuersenkung zu informieren. Der Bericht und die Zahlen sind unter der Einladung Urversammlung verfügbar.

Personenfreizügigkeit Schweiz - EU/EFTA

27.11.2024

Wegfall der Kontingente für Kroatien
Ab dem 1. Januar 2025 geniessen kroatische Arbeitskräfte die volle Personenfreizügigkeit. Für sie gelten dann während mindestens einem Jahr keine Höchstzahlen mehr für Aufenthaltsbewilligungen (L und B).

Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Revision der Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP; SR 142.203) verabschiedet.

Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften 2025 einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann die Schweiz die Zahl der Bewilligungen für diese Personen im Jahr 2026 erneut begrenzen.

Spätestens ab dem 1. Januar 2027 erhalten kroatische Staatsangehörige endgültig die volle Personenfreizügigkeit.

Neuer Taxitarif für mehr Transparenz und Fairness

29.11.2024

Per 1. November 2024 gilt in Zermatt ein neuer Taxitarif. Nach 19 Jahren ohne Änderung wurde die bestehende Tarifordnung auf Antrag der Taxiunternehmen durch eine moderne und übersichtliche Lösung ersetzt.

In enger Zusammenarbeit mit den Taxihaltern hat der Gemeinderat beschlossen, Taxameter anstelle der bisherigen Tariftafeln einzuführen. Der neue Taxitarif wurde durch den Schweizerischen Preisüberwacher überprüft und bewilligt.

Die wichtigsten Neuerungen:
- Ein Grundtarif, je nach Tageszeit
- Ein Preis nach gefahrenem Meter
- Ab einer Fahrdistanz von 2‘500 m wird der Meterpreis verdoppelt
- Keine Berechnung pro Person und Tarifzone mehr
- Keine zusätzlichen Kosten für Gepäck und Nachttarif

Der neue Tarif bietet viele Vorteile:
- Einfache und übersichtliche Struktur
- Der Fahrgast kann seinen Tarif direkt ablesen
- Einem allfälligen Missbrauch der Taxitarife wird ein Riegel geschoben

Ein besonderer Service für Einheimische: Bei Vorweisen der blauen Karte wird der Tarif um mind. 20 % reduziert.

Neue Tarifordnung Höchstpreise gültig ab 1. November 2024:
Früh-Tarif, 07.00 - 08.00 Uhr, Grundtarif CHF 18.-, Meterpreis CHF 0.010
Tag-Tarif, 08.00 - 18.00 Uhr, Grundtarif CHF 15.-, Meterpreis CHF 0.008
Abend-Tarif, 18.00 - 20.00 Uhr, Grundtarif CHF 18.-, Meterpreis CHF 0.010
Nacht-Tarif, 20.00 - 07.00 Uhr, Grundtarif CHF 22.-, Meterpreis CHF 0.015

Die Einwohnergemeinde Zermatt hofft, dass der neue Taxitarif zu einer verbesserten Dienstleistung für die Bevölkerung und die Touristen führt.

Bauabteilung - Stellenangebot

10.01.2025

Technische/r Sachbearbeiter/in Bauabteilung (100% - unbefristet)

Fahrbewilligung Täsch – Zermatt – Regelung ab 1. Dezember 2024

18.11.2024

Neu sind Fahrvignetten für die Kantonsstrasse Täsch –Zermatt ab 1. Dezember 2024 über eine digitale Applikation zu beantragen.

Die Bewohnerinnen und Bewohner von Zermatt müssen hierzu den Fahrzeugausweis (mit Zermatter Wohnadresse) hinterlegen. Eine kostenpflichtige Wohnsitzbestätigung wird dadurch hinfällig. Detaillierte Informationen finden Sie im kommenden Zermatt Inside (Dezember-Ausgabe), welche ab 6. Dezember 2024 in den Haushalten verteilt wird oder auf der Webseite des Kantons Wallis:

E-Busbetrieb – Änderungen per 1. Dezember 2024

18.11.2024

Neue Linienführung Linie Winkelmatten: Wie im Zermatt Inside (Oktober-Ausgabe, Seite 7) bereits kommuniziert, wird die Linie Winkelmatten ab dem 1. Dezember 2024 neu auf dem Rundkurs "Winkelmatten – Getwingbrücke – Winkelmatten" verkehren. Fahrgäste und insbesondere Skifahrer aus der Region Winkelmatten können bis am Mittag um 12.46 Uhr auf der Getwingbrücke "Ost" aussteigen. Nach der Wendung auf der Getwingbrücke fährt der Bus dann zur Haltestelle Vispa, wo Fahrgäste eingeladen werden (wichtig: bei der Getwingbrücke werden keinen Personen eingeladen).

Haltestelle Vispa: Die Haltestelle Brücke zum Steg der grünen Linie (Fahrrichtung Zen Stecken) wurde zur Haltestelle Vispa der Linie Winkelmatten verschoben. Ab dem 1. Dezember 2024 steht diese neue "Doppelhaltestelle" zur Verfügung und wird das Umsteigen für die Bewohnerinnen und Bewohner vereinfachen und die Sicherheit auf der Brücke zum Steg mit ihrer 7-Strassen-Kreuzung dadurch markant erhöhen.

Winterfahrplan: Der Winterfahrplan 2024/2025 auf der grünen Linie (Skibus) als auch auf der roten Linie (Winkelmatten) wird am 1. Dezember 2024 eingeführt. Die aktuellen Zeiten finden Sie jeweils auf der Webseite unter folgendem Link, bei den Bus-Haltestelle oder im Matterhorn-App.

Einführung eines Rangers auf dem Gemeindegebiet Zermatt

30.10.2024

Die Einwohnergemeinde Zermatt führt ab dem 1. März 2025 das Modell eines Rangers auf ihrem Gemeindegebiet ein. Diese engagierte und naturverbundene Person ist die sichtbare Schnittstelle zwischen Natur und Mensch, Tourismus, Flora und Fauna und leistet so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unseres Gemeindegebietes. Sie ist zudem die direkte Ansprechperson für Einheimische, Besucher und Leistungspartner und bringt mit ihrer Arbeit die Werte von Natur, Kultur und Tourismus in Einklang.

Ausbildungsbeiträge - Stipendien und Ausbildungsdarlehen

01.07.2024

Sowohl Auskunft als auch die Antragsformulare für ein Stipendium oder ein Ausbildungsdarlehen für das Ausbildungsjahr 2024/2025 erhalten Sie beim:

Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für juristische Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1951 Sitten
Tel 027 606 40 85 oder

Erlass Planungszone

18.10.2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Zermatt gibt bekannt, dass er an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2024 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie auf Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), in verschiedenen Gebieten Planungszonen zu erlassen.

Protokoll der Urversammlung vom 4. Juni 2024

27.06.2024

Das Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 4. Juni 2024 kann im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Stützunterricht für Auszubildende

12.02.2021 / 01.09.2023

Mathematik
Heinz Kronig, Tel. 079 206 45 06 oder Tel. 027 968 13 13

Deutsch
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88

Französisch
Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88

Buchhaltung
Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65

Betrugsfall Wasserversorgung Zermatt

04.02.2020

Seit 2011 beschäftigt der Betrugsfall Wasserversorgung die Gemeinde Zermatt.

Am 10. Mai 2017 hat das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp das Urteil gefällt und der Gemeinde Zermatt einen Betrag von CHF 2‘577‘329.-, zuzüglich Zins und Kosten, zugesprochen. Die Verurteilten haften für den Betrag solidarisch.

An der heutigen betreibungsamtlichen Grundstücksteigerung wurde ein Gesamtbetrag von CHF 2‘597‘000.- erzielt, wovon noch die Hypothekarschuld von CHF 370‘000.- abgezogen wird. Weitere Forderungen bis zur Deckung des Ausstandes bleiben bestehen und sind geltend gemacht.

Medienmitteilung - Verurteilungen im Fall Zermatt

10.05.2017

Medienmitteilung des Kreisgerichts Oberwallis für den Bezirk Visp: