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Einwohnergemeinde Zermatt
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Eidg. Abstimmung 9. Februar 2025
17.01.2025
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 9. Februar 2025, um abzustimmen über:
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)"
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 7. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Urne / Stimmlokal
Sonntag, 9. Februar 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)"
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 7. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Öffnungszeiten der Urne / Stimmlokal
Sonntag, 9. Februar 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Bauabteilung - Stellenangebot
10.01.2025
Technische/r Sachbearbeiter/in Bauabteilung (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-01-10.pdf
Einladung Gemeindeapéro 2025
08.01.2025
Liebe Einwohner*innen
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zum diesjährigen Gemeindeapéro mit Jungbürgerfeier ein.
Datum: Freitag, 24. Januar 2025
Ort: Triftbachhalle, Zermatt
Zeit: 19.00 Uhr
Für Speis und Trank, musikalische Begleitung durch "Z’Hansrüedi" sowie "Grätsch und Gizell uber ds letscht Jahr" ist gesorgt.
Alle Einwohner*innen und Jungbürger*innen mit Familien sind herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf Sie!
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zum diesjährigen Gemeindeapéro mit Jungbürgerfeier ein.
Datum: Freitag, 24. Januar 2025
Ort: Triftbachhalle, Zermatt
Zeit: 19.00 Uhr
Für Speis und Trank, musikalische Begleitung durch "Z’Hansrüedi" sowie "Grätsch und Gizell uber ds letscht Jahr" ist gesorgt.
Alle Einwohner*innen und Jungbürger*innen mit Familien sind herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf Sie!
Hochwasserschutz Triftbach
03.01.2025
Die Einwohnergemeinde Zermatt legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Naturgefahren und nach erfolgter Vorprüfung durch die kantonalen Dienststellen das Auflageprojekt "Hochwasserschutz Triftbach Zermatt", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde
Zermatt, gestützt auf Art. 27 und Art. 31 ff. des kantonalen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 (GNGWB), zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Das zugehörige Rodungsgesuch ist integrierender Bestandteil des Auflagedossiers.
Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 3. Februar 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.
Zermatt, gestützt auf Art. 27 und Art. 31 ff. des kantonalen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 (GNGWB), zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Das zugehörige Rodungsgesuch ist integrierender Bestandteil des Auflagedossiers.
Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 3. Februar 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.
Anpassung Gewässerraum Triftbach - Gebiet Bodmen
03.01.2025
Die Einwohnergemeinde Zermatt legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Naturgefahren und nach erfolgter Vorprüfung durch die kantonalen Dienststellen das Auflagedossier "Anpassung Gewässerraum Triftbach - Gebiet Bodmen", gestützt auf Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG), Art. 41a ff. der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) und Art. 14 des kantonalen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 (GNGWB) öffentlich auf.
Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 3. Februar 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.
Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 3. Februar 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.
Neuer Taxitarif für mehr Transparenz und Fairness
29.11.2024
Per 1. November 2024 gilt in Zermatt ein neuer Taxitarif. Nach 19 Jahren ohne Änderung wurde die bestehende Tarifordnung auf Antrag der Taxiunternehmen durch eine moderne und übersichtliche Lösung ersetzt.
In enger Zusammenarbeit mit den Taxihaltern hat der Gemeinderat beschlossen, Taxameter anstelle der bisherigen Tariftafeln einzuführen. Der neue Taxitarif wurde durch den Schweizerischen Preisüberwacher überprüft und bewilligt.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Ein Grundtarif, je nach Tageszeit
- Ein Preis nach gefahrenem Meter
- Ab einer Fahrdistanz von 2‘500 m wird der Meterpreis verdoppelt
- Keine Berechnung pro Person und Tarifzone mehr
- Keine zusätzlichen Kosten für Gepäck und Nachttarif
Der neue Tarif bietet viele Vorteile:
- Einfache und übersichtliche Struktur
- Der Fahrgast kann seinen Tarif direkt ablesen
- Einem allfälligen Missbrauch der Taxitarife wird ein Riegel geschoben
Ein besonderer Service für Einheimische: Bei Vorweisen der blauen Karte wird der Tarif um mind. 20 % reduziert.
Neue Tarifordnung Höchstpreise gültig ab 1. November 2024:
Früh-Tarif, 07.00 - 08.00 Uhr, Grundtarif CHF 18.-, Meterpreis CHF 0.010
Tag-Tarif, 08.00 - 18.00 Uhr, Grundtarif CHF 15.-, Meterpreis CHF 0.008
Abend-Tarif, 18.00 - 20.00 Uhr, Grundtarif CHF 18.-, Meterpreis CHF 0.010
Nacht-Tarif, 20.00 - 07.00 Uhr, Grundtarif CHF 22.-, Meterpreis CHF 0.015
Die Einwohnergemeinde Zermatt hofft, dass der neue Taxitarif zu einer verbesserten Dienstleistung für die Bevölkerung und die Touristen führt.
In enger Zusammenarbeit mit den Taxihaltern hat der Gemeinderat beschlossen, Taxameter anstelle der bisherigen Tariftafeln einzuführen. Der neue Taxitarif wurde durch den Schweizerischen Preisüberwacher überprüft und bewilligt.
Die wichtigsten Neuerungen:
- Ein Grundtarif, je nach Tageszeit
- Ein Preis nach gefahrenem Meter
- Ab einer Fahrdistanz von 2‘500 m wird der Meterpreis verdoppelt
- Keine Berechnung pro Person und Tarifzone mehr
- Keine zusätzlichen Kosten für Gepäck und Nachttarif
Der neue Tarif bietet viele Vorteile:
- Einfache und übersichtliche Struktur
- Der Fahrgast kann seinen Tarif direkt ablesen
- Einem allfälligen Missbrauch der Taxitarife wird ein Riegel geschoben
Ein besonderer Service für Einheimische: Bei Vorweisen der blauen Karte wird der Tarif um mind. 20 % reduziert.
Neue Tarifordnung Höchstpreise gültig ab 1. November 2024:
Früh-Tarif, 07.00 - 08.00 Uhr, Grundtarif CHF 18.-, Meterpreis CHF 0.010
Tag-Tarif, 08.00 - 18.00 Uhr, Grundtarif CHF 15.-, Meterpreis CHF 0.008
Abend-Tarif, 18.00 - 20.00 Uhr, Grundtarif CHF 18.-, Meterpreis CHF 0.010
Nacht-Tarif, 20.00 - 07.00 Uhr, Grundtarif CHF 22.-, Meterpreis CHF 0.015
Die Einwohnergemeinde Zermatt hofft, dass der neue Taxitarif zu einer verbesserten Dienstleistung für die Bevölkerung und die Touristen führt.
Personenfreizügigkeit Schweiz - EU/EFTA
27.11.2024
Wegfall der Kontingente für Kroatien
Ab dem 1. Januar 2025 geniessen kroatische Arbeitskräfte die volle Personenfreizügigkeit. Für sie gelten dann während mindestens einem Jahr keine Höchstzahlen mehr für Aufenthaltsbewilligungen (L und B).
Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Revision der Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP; SR 142.203) verabschiedet.
Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften 2025 einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann die Schweiz die Zahl der Bewilligungen für diese Personen im Jahr 2026 erneut begrenzen.
Spätestens ab dem 1. Januar 2027 erhalten kroatische Staatsangehörige endgültig die volle Personenfreizügigkeit.
Ab dem 1. Januar 2025 geniessen kroatische Arbeitskräfte die volle Personenfreizügigkeit. Für sie gelten dann während mindestens einem Jahr keine Höchstzahlen mehr für Aufenthaltsbewilligungen (L und B).
Der Bundesrat hat heute eine entsprechende Revision der Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP; SR 142.203) verabschiedet.
Sollte die Zuwanderung von kroatischen Arbeitskräften 2025 einen bestimmten Schwellenwert überschreiten, kann die Schweiz die Zahl der Bewilligungen für diese Personen im Jahr 2026 erneut begrenzen.
Spätestens ab dem 1. Januar 2027 erhalten kroatische Staatsangehörige endgültig die volle Personenfreizügigkeit.
Fahrbewilligung Täsch – Zermatt – Regelung ab 1. Dezember 2024
18.11.2024
Neu sind Fahrvignetten für die Kantonsstrasse Täsch –Zermatt ab 1. Dezember 2024 über eine digitale Applikation zu beantragen.
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Zermatt müssen hierzu den Fahrzeugausweis (mit Zermatter Wohnadresse) hinterlegen. Eine kostenpflichtige Wohnsitzbestätigung wird dadurch hinfällig. Detaillierte Informationen finden Sie im kommenden Zermatt Inside (Dezember-Ausgabe), welche ab 6. Dezember 2024 in den Haushalten verteilt wird oder auf der Webseite des Kantons Wallis:
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Zermatt müssen hierzu den Fahrzeugausweis (mit Zermatter Wohnadresse) hinterlegen. Eine kostenpflichtige Wohnsitzbestätigung wird dadurch hinfällig. Detaillierte Informationen finden Sie im kommenden Zermatt Inside (Dezember-Ausgabe), welche ab 6. Dezember 2024 in den Haushalten verteilt wird oder auf der Webseite des Kantons Wallis:
https://www.vs.ch/de/web/sdm/autorisations-pour-la-route-cantonale-t%C3%A4sch-zermatt
E-Busbetrieb – Änderungen per 1. Dezember 2024
18.11.2024
Neue Linienführung Linie Winkelmatten: Wie im Zermatt Inside (Oktober-Ausgabe, Seite 7) bereits kommuniziert, wird die Linie Winkelmatten ab dem 1. Dezember 2024 neu auf dem Rundkurs "Winkelmatten – Getwingbrücke – Winkelmatten" verkehren. Fahrgäste und insbesondere Skifahrer aus der Region Winkelmatten können bis am Mittag um 12.46 Uhr auf der Getwingbrücke "Ost" aussteigen. Nach der Wendung auf der Getwingbrücke fährt der Bus dann zur Haltestelle Vispa, wo Fahrgäste eingeladen werden (wichtig: bei der Getwingbrücke werden keinen Personen eingeladen).
Haltestelle Vispa: Die Haltestelle Brücke zum Steg der grünen Linie (Fahrrichtung Zen Stecken) wurde zur Haltestelle Vispa der Linie Winkelmatten verschoben. Ab dem 1. Dezember 2024 steht diese neue "Doppelhaltestelle" zur Verfügung und wird das Umsteigen für die Bewohnerinnen und Bewohner vereinfachen und die Sicherheit auf der Brücke zum Steg mit ihrer 7-Strassen-Kreuzung dadurch markant erhöhen.
Winterfahrplan: Der Winterfahrplan 2024/2025 auf der grünen Linie (Skibus) als auch auf der roten Linie (Winkelmatten) wird am 1. Dezember 2024 eingeführt. Die aktuellen Zeiten finden Sie jeweils auf der Webseite unter folgendem Link, bei den Bus-Haltestelle oder im Matterhorn-App.
Haltestelle Vispa: Die Haltestelle Brücke zum Steg der grünen Linie (Fahrrichtung Zen Stecken) wurde zur Haltestelle Vispa der Linie Winkelmatten verschoben. Ab dem 1. Dezember 2024 steht diese neue "Doppelhaltestelle" zur Verfügung und wird das Umsteigen für die Bewohnerinnen und Bewohner vereinfachen und die Sicherheit auf der Brücke zum Steg mit ihrer 7-Strassen-Kreuzung dadurch markant erhöhen.
Winterfahrplan: Der Winterfahrplan 2024/2025 auf der grünen Linie (Skibus) als auch auf der roten Linie (Winkelmatten) wird am 1. Dezember 2024 eingeführt. Die aktuellen Zeiten finden Sie jeweils auf der Webseite unter folgendem Link, bei den Bus-Haltestelle oder im Matterhorn-App.
Neue Öffnungszeiten Gemeindebibliothek (neu inkl. Mittwoch)
14.11.2024
Seit dem 2. November 2024 hat die Gemeindebibliothek ihre Türen für Sie noch ein bisschen weiter geöffnet. Ab sofort können Sie die Bibliothek nicht nur zu den bekannten Zeiten, sondern auch jeden Mittwoch besuchen. Das Team der Gemeindebibliothek freut sich darauf, Sie während der folgenden Öffnungszeiten begrüssen zu können:
Montag und Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Nutzen Sie die neue zusätzliche Öffnungszeit am Mittwoch, um Ihre Lieblingsbücher auszuleihen, zu recherchieren oder einfach nur in einer ruhigen Atmosphäre zu entspannen.
Montag und Dienstag: 10.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 10.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Nutzen Sie die neue zusätzliche Öffnungszeit am Mittwoch, um Ihre Lieblingsbücher auszuleihen, zu recherchieren oder einfach nur in einer ruhigen Atmosphäre zu entspannen.
Einführung eines Rangers auf dem Gemeindegebiet Zermatt
30.10.2024
Die Einwohnergemeinde Zermatt führt ab dem 1. März 2025 das Modell eines Rangers auf ihrem Gemeindegebiet ein. Diese engagierte und naturverbundene Person ist die sichtbare Schnittstelle zwischen Natur und Mensch, Tourismus, Flora und Fauna und leistet so einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unseres Gemeindegebietes. Sie ist zudem die direkte Ansprechperson für Einheimische, Besucher und Leistungspartner und bringt mit ihrer Arbeit die Werte von Natur, Kultur und Tourismus in Einklang.
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/medienmitteilung/2024-10-30.pdf
Sperrung Staldenstrasse: 1. Mai 2025 - 30. November 2025
28.10.2024
Infolge Sanierung der Werkleitungen im Strassenbereich muss ein Teil der Staldenstrasse im kommenden Jahr gesperrt werden.
Bereich: Haus Meilenstein - öffentlicher Kehrichtunterstand "La Quinta"
Dauer: 1. Mai 2025 – 30. November 2025
Behinderung: Sperrung infolge Sanierung der Werkleitungen
Umleitung: Fahrt über die Schluhmattstrasse
Fussgänger: Umleitung signalisiert
Bereich: Haus Meilenstein - öffentlicher Kehrichtunterstand "La Quinta"
Dauer: 1. Mai 2025 – 30. November 2025
Behinderung: Sperrung infolge Sanierung der Werkleitungen
Umleitung: Fahrt über die Schluhmattstrasse
Fussgänger: Umleitung signalisiert
Erlass Planungszone
18.10.2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Zermatt gibt bekannt, dass er an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2024 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie auf Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), in verschiedenen Gebieten Planungszonen zu erlassen.
https://gemeinde.zermatt.ch/news/Erlass-Planungszone-2024-10-18
Öffnung Triftbachstrasse
13.09.2024
Die Triftbachstrasse konnte provisorisch wiederhergestellt werden und ist ab Montag, 16. September 2024 wieder normal befahrbar. Langfristig wird eine komplette Sanierung der Triftbachstrasse unumgänglich sein.
Wichtig! Die Strasse darf mit maximal 30 Tonnen belastet werden. Es darf nur jeweils ein schweres Fahrzeug die Triftbachstrasse passieren. Fahrten im Konvoi sind untersagt.
Wichtig! Die Strasse darf mit maximal 30 Tonnen belastet werden. Es darf nur jeweils ein schweres Fahrzeug die Triftbachstrasse passieren. Fahrten im Konvoi sind untersagt.
Ausbildungsbeiträge - Stipendien und Ausbildungsdarlehen
01.07.2024
Sowohl Auskunft als auch die Antragsformulare für ein Stipendium oder ein Ausbildungsdarlehen für das Ausbildungsjahr 2024/2025 erhalten Sie beim:
Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für juristische Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1951 Sitten
Tel 027 606 40 85 oder
Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für juristische Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1951 Sitten
Tel 027 606 40 85 oder
bourses-formations@admin.vs.ch
Protokoll der Urversammlung vom 4. Juni 2024
27.06.2024
Das Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 4. Juni 2024 kann im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/protokoll/pur240604.pdf
Stützunterricht für Auszubildende
12.02.2021 / 01.09.2023
Mathematik
Heinz Kronig, Tel. 079 206 45 06 oder Tel. 027 968 13 13
Deutsch
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Französisch
Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Buchhaltung
Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65
Heinz Kronig, Tel. 079 206 45 06 oder Tel. 027 968 13 13
Deutsch
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Französisch
Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Buchhaltung
Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65
Betrugsfall Wasserversorgung Zermatt
04.02.2020
Seit 2011 beschäftigt der Betrugsfall Wasserversorgung die Gemeinde Zermatt.
Am 10. Mai 2017 hat das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp das Urteil gefällt und der Gemeinde Zermatt einen Betrag von CHF 2‘577‘329.-, zuzüglich Zins und Kosten, zugesprochen. Die Verurteilten haften für den Betrag solidarisch.
An der heutigen betreibungsamtlichen Grundstücksteigerung wurde ein Gesamtbetrag von CHF 2‘597‘000.- erzielt, wovon noch die Hypothekarschuld von CHF 370‘000.- abgezogen wird. Weitere Forderungen bis zur Deckung des Ausstandes bleiben bestehen und sind geltend gemacht.
Am 10. Mai 2017 hat das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp das Urteil gefällt und der Gemeinde Zermatt einen Betrag von CHF 2‘577‘329.-, zuzüglich Zins und Kosten, zugesprochen. Die Verurteilten haften für den Betrag solidarisch.
An der heutigen betreibungsamtlichen Grundstücksteigerung wurde ein Gesamtbetrag von CHF 2‘597‘000.- erzielt, wovon noch die Hypothekarschuld von CHF 370‘000.- abgezogen wird. Weitere Forderungen bis zur Deckung des Ausstandes bleiben bestehen und sind geltend gemacht.
Medienmitteilung - Verurteilungen im Fall Zermatt
10.05.2017
Medienmitteilung des Kreisgerichts Oberwallis für den Bezirk Visp:
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/medienmitteilung/Verurteilungen-im-Fall-Zermatt-2017-05-15.pdf