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Einwohnergemeinde Zermatt

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Unterhaltsarbeiten MGBahn - Lärmemissionen

29.08.2025

Auf dem Trasse der Matterhorn Gotthard Bahn (MGBahn) werden in den folgenden Wochen diverse Unterhaltsarbeiten auf dem Gebiet in Zermatt ausgeführt. Aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen werden diese Arbeiten jeweils nachts von ca. 22.00 bis 06.00 Uhr durchgeführt. Der Zugbetrieb wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Arbeitsbereich Luegelti - Zermatt, Lehmstellen sanieren
- Sonntag/Montag 31.08./01.09.2025
- Mittwoch/Donnerstag 03./04.09.2025

Arbeitsbereich Bahnhof Zermatt, Neubau Weichen / Gleisfeld
- Sonntag/Montag 07./08.09.2025
– Mittwoch/Donnerstag 10./11.09.2025
- Sonntag/Montag 14./15.09.2025
- Mittwoch/Donnerstag 17./18.09.2025

Der Einsatz der entsprechenden Arbeitsgeräte kann zu Lärmemissionen führen. Die MGBahn sowie die ausführenden Firmen sind bemüht, den Lärm auf ein Minimum zu beschränken. Wir bedanken uns bei der betroffenen Bevölkerung für das Verständnis.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Abänderung der Winter- und Schneeschuhwanderwegnetze

29.08.2025

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), legt die Gemeinde Zermatt zur Abänderung den Plan mit den Winter- und Schneeschuhwanderwegnetzen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Pläne und Unterlagen können während den ortsüblichen Öffnungszeiten in der Bauabteilung eingesehen werden. Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt eingeschrieben und begründet an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Sperrung Staldenstrasse: 1. Mai 2025 - 30. November 2025

21.02./07.08./27.08.2025

Ab dem 1. Mai 2025 werden die Werkleitungen in einem Teil der Staldenstrasse saniert. Diese Arbeiten am Strassenkörper werden in nachfolgenden Etappen umgesetzt:
1. Etappe: Haus Meilenstein - Haus Arctis (1. Mai – 4. August 2025)
2. Etappe: Haus Arctis - Haus Colmar (1. Mai – NEU 29. August 2025)
3. Etappe: Haus Colmar - Haus Beausite (4. August – 30. November 2025)


- Während den Sanierungsarbeiten werden die einzelnen Strassenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt sein.
- Der Zubringerdienst wird bestmöglichst über die Staldenstrasse resp. über die Schluhmattstrasse / Kapelle Winkelmatten gewährleistet sein.
- Im gesamten Bereich der Staldenstrasse ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und Boden verboten.
- Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert sein.

E-Busbetrieb Linie Winkelmatten - Einschränkungen
Während den gesamten Sanierungsarbeiten in der Staldenstrasse werden die Haltestellen "Luchre", "Wiestiboden" und "Kapelle Winkelmatten" nicht angefahren. Aufgrund dessen verkehrt der E-Busbetrieb nach Winkelmatten ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und von dort wieder über die normale Route zurück ins Dorf.

Abfall- und Wertstoffstoffentsorgung
Der öffentliche Kehrichtunterstand "la Quinta" sowie die mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse" wird während der Bauphase ebenfalls teils eingeschränkt sein.

- Öffentliche Sammelstelle "la Quinta": dieser Unterstand wird während der Zeit vom 1. September 2025 - 30. November 2025 nicht bedient werden. Die Anwohner werden gebeten, einen anderen naheliegenden öffentlichen Kehrichtunterstand zu nutzen.
- Mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse": die mobile Sammelstelle wird während der Zeit vom 1. Mai 2025 - NEU 16. September 2025 ausfallen.

Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen

26.08.2025

Staldenstrasse
Bereich: Haus Colmar bis Haus Beausite
Dauer: 4. August 2025 - 30. November 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Schluhmattstrasse, eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert
Busbetrieb: Der Bus verkehrt ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und zurück.

Riedweg
Bereich: Nordseite Stollenportal bis Abzweigung Wanderweg Mürini bei Haus Akropolis
Dauer: 1. September 2025 bis 31. Oktober 2025
Sperrung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: keine Umleitung für Fahrzeuge, Fussgänger werden seitlich vorbeigeführt
Öffnung: 4. Oktober 2025 bis 12. Oktober 2025 für sämtlichen Verkehr gemäss den geltenden Vorgaben

Bahnhofstrasse
Bereich: Höhe Alpin Center und Einfahrt Tempel bis Felsenhaus
Dauer: 15. September 2025 bis 17. Oktober 2025
Sperrung: Einengung der Fahrbahn infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge und Fussgänger können wie gewohnt die Bahnhofstrasse passieren.
Die Einfahrt Tempel bis Felsenhaus ist für jeglichen Verkehr gesperrt. Eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert.

Untere Wiestistrasse
Bereich: ab Kreuzung Sunneggastrasse (Tulpenheim) bis Haus Simi
Dauer: 6. Oktober 2025 bis 14. November 2025
Sperrung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: keine Umleitung für Fahrzeuge, Fussgänger können passieren

Informationsanlass Gornerli-Projekt

25.08.2025

Die Grande Dixence organisiert einen Informationsanlass, um die Bevölkerung über den aktuellen Stand des Gornerli-Projekts zu informieren.

Dieser findet statt:

Datum: Donnerstag, 4. September 2025
Zeit: 18.30 Uhr
Ort: Triftbachhalle, Zermatt

Die Verantwortlichen der Grande Dixence freuen sich auf eine zahlreiche Anwesenheit.

Finanzabteilung - Stellenangebot

22.08.2025

Administrative/r Sachbearbeiter/in Finanzabteilung (80% - 100%)

Anpassung Gewässerraum Triftbach - Dorfbereich

21.08.2025

Die Einwohnergemeinde Zermatt legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Naturgefahren und nach erfolgter Vorprüfung durch die kantonalen Dienststellen das Auflagedossier "Anpassung Gewässerraum Triftbach", gestützt auf Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG), Art. 41a ff. der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) und Art. 14 des kantonalen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 (GNGWB) öffentlich auf.

Einsichtnahme / Rechtsmittel
Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.

Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich bis 22. September 2025 an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.

Generelles Feuerverbot im Freien

19.08.2025

Aufgrund einer sehr grossen Brandgefahr hat der Kanton Wallis ein allgemeines Feuerverbot im Freien veranlasst, das ab heute Dienstag, 19. August 2025 beginnt. Das generelle Feuerverbot im Freien untersagt das Entfachen von Feuern jeglicher Art. Dies mit dem Ziel, das Entstehen von Flur- und Waldbränden bei sehr grosser Waldbrandgefahr zu verhindern.

Die Bevölkerung wird aufgefordert, die Anweisungen der Behörde zu befolgen. Weitere Informationen und Verhaltensregeln finden Sie in der angefügten Weisung.

Wasserversorgung - Stellenangebot

13.08.2025

Betriebliche/r Mitarbeiter/in (100% - unbefristet)

Anpassung Zonen mit Hundeleinenzwang

13.08.2025

Ausschreibung von 17 Taxibewilligungen - Typ A (ganzjähriger Betrieb)

04.07.2025

Gestützt auf Art. 154 des kantonalen Strassengesetzes vom 3. September 1965 (StrG) und auf das kommunale Taxireglement vom 5. März 2008 (TR) schreibt die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) 17 Taxibewilligungen Typ A - mit einer Laufzeit von zehn Jahren (1. Dezember 2027 - 30. November 2037) - öffentlich zur Bewerbung aus.

Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen sind ab Datum der Veröffentlichung bei der Einwohnergemeinde, Abteilung öffentliche Sicherheit, erhältlich.

Eingabefrist:
Samstag, 30. August 2025 (Poststempel)

Eingabeadresse und Auskunft:
Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung öffentliche Sicherheit, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt

Formvorschriften:
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift "Bewerbung Taxibewilligung Typ A - nicht öffnen" einzureichen.

Obligatorische Unterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen die im Ausschreibungsdossier verlangten Unterlagen vollständig enthalten und sind in der deutschen Amtssprache zu halten.

Zulassungsbedingungen:
Zum Vergabeverfahren zugelassen sind alle Bewerber, welche die reglementarischen Voraussetzungen des TR erfüllen.

Protokoll der Urversammlung vom 10. Juni 2025

01.07.2025

Das Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 10. Juni 2025 kann eingesehen werden unter:

Informationen zu den Arbeiten Hochwasser

01.07.2025

Findelbach
Diese Woche werden die Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Sofortmassnahmen) im Bereich Moosstrasse bis Einmündung Vispa abgeschlossen.

Triftbach
Mit der Reparatur der Fassung für die Bewässerungsanlage "Bodmen" wurde begonnen. Diese Arbeiten im Aussengebiet dauern noch etwa zwei Wochen.

Parallel dazu wird die bestehende Ufermauer zwischen der Dorf- und Kirchstrassenbrücke erhöht. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende August 2025.

Ausbildungsbeiträge - Stipendien und Ausbildungsdarlehen

30.06.2025

Sowohl Auskunft als auch die Antragsformulare für ein Stipendium oder ein Ausbildungsdarlehen für das Ausbildungsjahr 2025/2026 erhalten Sie beim:

Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für juristische Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1951 Sitten
Tel 027 606 40 85 oder

Mitteilung der Integrationsstelle Oberwallis

06.05.2025

Deutschkurs für Kinder ab 3 Jahren bis Kindergarteneintritt

Stützunterricht für Auszubildende

12.02.2021 / 01.09.2023

Mathematik
Heinz Kronig, Tel. 079 206 45 06 oder Tel. 027 968 13 13

Deutsch
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88

Französisch
Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88

Buchhaltung
Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65

Betrugsfall Wasserversorgung Zermatt

04.02.2020

Seit 2011 beschäftigt der Betrugsfall Wasserversorgung die Gemeinde Zermatt.

Am 10. Mai 2017 hat das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp das Urteil gefällt und der Gemeinde Zermatt einen Betrag von CHF 2‘577‘329.-, zuzüglich Zins und Kosten, zugesprochen. Die Verurteilten haften für den Betrag solidarisch.

An der heutigen betreibungsamtlichen Grundstücksteigerung wurde ein Gesamtbetrag von CHF 2‘597‘000.- erzielt, wovon noch die Hypothekarschuld von CHF 370‘000.- abgezogen wird. Weitere Forderungen bis zur Deckung des Ausstandes bleiben bestehen und sind geltend gemacht.

Medienmitteilung - Verurteilungen im Fall Zermatt

10.05.2017

Medienmitteilung des Kreisgerichts Oberwallis für den Bezirk Visp: