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Einwohnergemeinde Zermatt
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Resultate der Komm. Abstimmung vom 6. Juli 2025
06.07.2025
Stimmberechtigte: 2'722
Stimmbeteiligung: 42.21%
Teilrevision Zonennutzungsplanung "Bahnhofareal Zermatt"
Eingegangene Stimmzettel: 1'149
Leere: 3
Ungültige: 23
Gültige Stimmzettel: 1'123
JA: 507
NEIN: 616
Stimmbeteiligung: 42.21%
Teilrevision Zonennutzungsplanung "Bahnhofareal Zermatt"
Eingegangene Stimmzettel: 1'149
Leere: 3
Ungültige: 23
Gültige Stimmzettel: 1'123
JA: 507
NEIN: 616
Öffentliche Auflage / Plangenehmigung – Instandsetzung Riedweg Zermatt zugehörigem Rodungsgesuch
04.07.2025
In Anwendung der Artikel 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes vom 3. September 1965 (StrG) liegen die Pläne des titelerwähnten Projektes gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Zermatt während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten bei der Einwohnergemeinde Zermatt (Bauabteilung) eingesehen werden.
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Planverfasser: Ingenieurbüro INGENES AG, Kiesweg 2, 3904 Naters
Parzellen: 1012, 907, 460, 459, 3910, 848, 1770, 465, Ober Hiischre
Koordinaten: 2‘624'275 / 1‘096’680
Nutzungszone: Verkehr, Kernzone K, Wohnzone Z1, Freihaltezone und Wald.
Grundeigentümer: diverse
Allfällige Einsprachen oder Vorbehalte gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 4. August 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten. Die nach der genannten Frist eingereichten Einsprachen oder Vorbehalte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Planverfasser: Ingenieurbüro INGENES AG, Kiesweg 2, 3904 Naters
Parzellen: 1012, 907, 460, 459, 3910, 848, 1770, 465, Ober Hiischre
Koordinaten: 2‘624'275 / 1‘096’680
Nutzungszone: Verkehr, Kernzone K, Wohnzone Z1, Freihaltezone und Wald.
Grundeigentümer: diverse
Allfällige Einsprachen oder Vorbehalte gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 4. August 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten. Die nach der genannten Frist eingereichten Einsprachen oder Vorbehalte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausschreibung von 17 Taxibewilligungen - Typ A (ganzjähriger Betrieb)
04.07.2025
Gestützt auf Art. 154 des kantonalen Strassengesetzes vom 3. September 1965 (StrG) und auf das kommunale Taxireglement vom 5. März 2008 (TR) schreibt die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) 17 Taxibewilligungen Typ A - mit einer Laufzeit von zehn Jahren (1. Dezember 2027 - 30. November 2037) - öffentlich zur Bewerbung aus.
Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen sind ab Datum der Veröffentlichung bei der Einwohnergemeinde, Abteilung öffentliche Sicherheit, erhältlich.
Eingabefrist:
Samstag, 30. August 2025 (Poststempel)
Eingabeadresse und Auskunft:
Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung öffentliche Sicherheit, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Formvorschriften:
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift "Bewerbung Taxibewilligung Typ A - nicht öffnen" einzureichen.
Obligatorische Unterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen die im Ausschreibungsdossier verlangten Unterlagen vollständig enthalten und sind in der deutschen Amtssprache zu halten.
Zulassungsbedingungen:
Zum Vergabeverfahren zugelassen sind alle Bewerber, welche die reglementarischen Voraussetzungen des TR erfüllen.
Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen sind ab Datum der Veröffentlichung bei der Einwohnergemeinde, Abteilung öffentliche Sicherheit, erhältlich.
Eingabefrist:
Samstag, 30. August 2025 (Poststempel)
Eingabeadresse und Auskunft:
Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung öffentliche Sicherheit, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Formvorschriften:
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift "Bewerbung Taxibewilligung Typ A - nicht öffnen" einzureichen.
Obligatorische Unterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen die im Ausschreibungsdossier verlangten Unterlagen vollständig enthalten und sind in der deutschen Amtssprache zu halten.
Zulassungsbedingungen:
Zum Vergabeverfahren zugelassen sind alle Bewerber, welche die reglementarischen Voraussetzungen des TR erfüllen.
Protokoll der Urversammlung vom 10. Juni 2025
01.07.2025
Das Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 10. Juni 2025 kann eingesehen werden unter:
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/protokoll/pur250610.pdf
Informationen zu den Arbeiten Hochwasser
01.07.2025
Findelbach
Diese Woche werden die Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Sofortmassnahmen) im Bereich Moosstrasse bis Einmündung Vispa abgeschlossen.
Triftbach
Mit der Reparatur der Fassung für die Bewässerungsanlage "Bodmen" wurde begonnen. Diese Arbeiten im Aussengebiet dauern noch etwa zwei Wochen.
Parallel dazu wird die bestehende Ufermauer zwischen der Dorf- und Kirchstrassenbrücke erhöht. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende August 2025.
Diese Woche werden die Arbeiten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (Sofortmassnahmen) im Bereich Moosstrasse bis Einmündung Vispa abgeschlossen.
Triftbach
Mit der Reparatur der Fassung für die Bewässerungsanlage "Bodmen" wurde begonnen. Diese Arbeiten im Aussengebiet dauern noch etwa zwei Wochen.
Parallel dazu wird die bestehende Ufermauer zwischen der Dorf- und Kirchstrassenbrücke erhöht. Diese Arbeiten dauern voraussichtlich bis Ende August 2025.
Ausbildungsbeiträge - Stipendien und Ausbildungsdarlehen
30.06.2025
Sowohl Auskunft als auch die Antragsformulare für ein Stipendium oder ein Ausbildungsdarlehen für das Ausbildungsjahr 2025/2026 erhalten Sie beim:
Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für juristische Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1951 Sitten
Tel 027 606 40 85 oder
Departement für Volkswirtschaft und Bildung
Verwaltungs- und Rechtsdienst für juristische Bildungsangelegenheiten
Sektion Stipendien und Ausbildungsdarlehen
Planta 1
1951 Sitten
Tel 027 606 40 85 oder
bourses-formations@admin.vs.ch
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
14.04./09.05./14.05./16.06.2025
Vispastrasse
Bereich: Getwingbrücke bis Chalet Caroline
Dauer: 28. April 2025 - NEU 18. Juli 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Matterstrasse, eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert
Staldenstrasse
Bereich: Haus Meilenstein bis Haus Colmar
Dauer: 1. Mai 2025 - 4. August 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Schluhmattstrasse, eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert
Busbetrieb: Der Bus verkehrt ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und zurück
Moosstrasse
Bereich: UW Moos bis Restaurant Alm
Dauer: NEU 10. Juni 2025 - 30. Juli 2025
Behinderung: Verkehrsbehinderungen infolge Entwässerung und Asphaltarbeiten
Umleitung: Keine Umleitung, es muss mit Wartezeiten bis 15 Minuten für alle Verkehrsteilnehmer gerechnet werden, Fussgänger können passieren
Staldenstrasse
Bereich: Haus Colmar bis Haus Beausite
Dauer: 4. August 2025 - 30. November 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Schluhmattstrasse, eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert
Busbetrieb: Der Bus verkehrt ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und zurück.
Bereich: Getwingbrücke bis Chalet Caroline
Dauer: 28. April 2025 - NEU 18. Juli 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Matterstrasse, eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert
Staldenstrasse
Bereich: Haus Meilenstein bis Haus Colmar
Dauer: 1. Mai 2025 - 4. August 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Schluhmattstrasse, eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert
Busbetrieb: Der Bus verkehrt ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und zurück
Moosstrasse
Bereich: UW Moos bis Restaurant Alm
Dauer: NEU 10. Juni 2025 - 30. Juli 2025
Behinderung: Verkehrsbehinderungen infolge Entwässerung und Asphaltarbeiten
Umleitung: Keine Umleitung, es muss mit Wartezeiten bis 15 Minuten für alle Verkehrsteilnehmer gerechnet werden, Fussgänger können passieren
Staldenstrasse
Bereich: Haus Colmar bis Haus Beausite
Dauer: 4. August 2025 - 30. November 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Werkleitungssanierung
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Schluhmattstrasse, eine Umleitung für Fussgänger wird signalisiert
Busbetrieb: Der Bus verkehrt ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und zurück.
E-Bus - Stellenangebot
03.06.2025
Chauffeur / Chauffeuse (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-06-03b.pdf
Mitteilung der Integrationsstelle Oberwallis
06.05.2025
Deutschkurs für Kinder ab 3 Jahren bis Kindergarteneintritt
http://www.integration-ow.ch/de/angebot/sprache
Sperrung Staldenstrasse: 1. Mai 2025 - 30. November 2025
21.02.2025
Ab dem 1. Mai 2025 werden die Werkleitungen in einem Teil der Staldenstrasse saniert. Diese Arbeiten am Strassenkörper werden in nachfolgenden Etappen umgesetzt:
1. Etappe: Haus Meilenstein - Haus Arctis (1. Mai – 4. August 2025)
2. Etappe: Haus Arctis - Haus Colmar (1. Mai – 4. August 2025)
3. Etappe: Haus Colmar - Haus Beausite (4. August – 30. November 2025)
- Während den Sanierungsarbeiten werden die einzelnen Strassenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt sein.
- Der Zubringerdienst wird bestmöglichst über die Staldenstrasse resp. über die Schluhmattstrasse / Kapelle Winkelmatten gewährleistet sein.
- Im gesamten Bereich der Staldenstrasse ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und Boden verboten.
- Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert sein.
E-Busbetrieb Linie Winkelmatten - Einschränkungen
Während den gesamten Sanierungsarbeiten in der Staldenstrasse werden die Haltestellen "Luchre", "Wiestiboden" und "Kapelle Winkelmatten" nicht angefahren. Aufgrund dessen verkehrt der E-Busbetrieb nach Winkelmatten ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und von dort wieder über die normale Route zurück ins Dorf.
Abfall- und Wertstoffstoffentsorgung
Der öffentliche Kehrichtunterstand "la Quinta" sowie die mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse" wird während der Bauphase ebenfalls teils eingeschränkt sein.
- Öffentliche Sammelstelle "la Quinta": dieser Unterstand wird während der Zeit vom 20. Juni 2025 - 30. November 2025 nicht bedient werden. Die Anwohner werden gebeten, einen anderen naheliegenden öffentlichen Kehrichtunterstand zu nutzen.
- Mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse": die mobile Sammelstelle wird während der Zeit vom 1. Mai 2025 - 4. August 2025 ausfallen.
1. Etappe: Haus Meilenstein - Haus Arctis (1. Mai – 4. August 2025)
2. Etappe: Haus Arctis - Haus Colmar (1. Mai – 4. August 2025)
3. Etappe: Haus Colmar - Haus Beausite (4. August – 30. November 2025)
- Während den Sanierungsarbeiten werden die einzelnen Strassenabschnitte für den Durchgangsverkehr gesperrt sein.
- Der Zubringerdienst wird bestmöglichst über die Staldenstrasse resp. über die Schluhmattstrasse / Kapelle Winkelmatten gewährleistet sein.
- Im gesamten Bereich der Staldenstrasse ist das Parkieren auf öffentlichem Grund und Boden verboten.
- Für Fussgänger wird eine Umleitung signalisiert sein.
E-Busbetrieb Linie Winkelmatten - Einschränkungen
Während den gesamten Sanierungsarbeiten in der Staldenstrasse werden die Haltestellen "Luchre", "Wiestiboden" und "Kapelle Winkelmatten" nicht angefahren. Aufgrund dessen verkehrt der E-Busbetrieb nach Winkelmatten ab der Haltestelle "Kirchbrücke" über die Schluhmattstrasse bis zur Haltestelle "Wichje" und von dort wieder über die normale Route zurück ins Dorf.
Abfall- und Wertstoffstoffentsorgung
Der öffentliche Kehrichtunterstand "la Quinta" sowie die mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse" wird während der Bauphase ebenfalls teils eingeschränkt sein.
- Öffentliche Sammelstelle "la Quinta": dieser Unterstand wird während der Zeit vom 20. Juni 2025 - 30. November 2025 nicht bedient werden. Die Anwohner werden gebeten, einen anderen naheliegenden öffentlichen Kehrichtunterstand zu nutzen.
- Mobile Sammelstelle "Haus Colmar, Staldenstrasse": die mobile Sammelstelle wird während der Zeit vom 1. Mai 2025 - 4. August 2025 ausfallen.
Sperrung Riedweg: 1. September 2025 - 13. Oktober 2025
21.02.2025
Im Herbst werden die Trinkwasserleitungen im Riedweg saniert. Diese Arbeiten bedingen eine Teilsperrung des Riedwegs.
Bereich: Umfahrungsstollen - Haus Akropolis
Dauer: 1. September 2025 - 13. Oktober 2025
Behinderung: Sperrung infolge Sanierung der Werkleitungen
Umleitung: keine Umfahrungsmöglichkeit
Fussgänger: Umleitung signalisiert
Bereich: Umfahrungsstollen - Haus Akropolis
Dauer: 1. September 2025 - 13. Oktober 2025
Behinderung: Sperrung infolge Sanierung der Werkleitungen
Umleitung: keine Umfahrungsmöglichkeit
Fussgänger: Umleitung signalisiert
Stützunterricht für Auszubildende
12.02.2021 / 01.09.2023
Mathematik
Heinz Kronig, Tel. 079 206 45 06 oder Tel. 027 968 13 13
Deutsch
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Französisch
Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Buchhaltung
Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65
Heinz Kronig, Tel. 079 206 45 06 oder Tel. 027 968 13 13
Deutsch
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Französisch
Anja Meichtry, Tel. 079 298 28 63 oder Tel. 027 967 73 56
Hans-Peter Perren, Tel. 079 607 60 88
Buchhaltung
Diana Ravioli, Tel. 079 240 12 65
Betrugsfall Wasserversorgung Zermatt
04.02.2020
Seit 2011 beschäftigt der Betrugsfall Wasserversorgung die Gemeinde Zermatt.
Am 10. Mai 2017 hat das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp das Urteil gefällt und der Gemeinde Zermatt einen Betrag von CHF 2‘577‘329.-, zuzüglich Zins und Kosten, zugesprochen. Die Verurteilten haften für den Betrag solidarisch.
An der heutigen betreibungsamtlichen Grundstücksteigerung wurde ein Gesamtbetrag von CHF 2‘597‘000.- erzielt, wovon noch die Hypothekarschuld von CHF 370‘000.- abgezogen wird. Weitere Forderungen bis zur Deckung des Ausstandes bleiben bestehen und sind geltend gemacht.
Am 10. Mai 2017 hat das Kreisgericht Oberwallis für den Bezirk Visp das Urteil gefällt und der Gemeinde Zermatt einen Betrag von CHF 2‘577‘329.-, zuzüglich Zins und Kosten, zugesprochen. Die Verurteilten haften für den Betrag solidarisch.
An der heutigen betreibungsamtlichen Grundstücksteigerung wurde ein Gesamtbetrag von CHF 2‘597‘000.- erzielt, wovon noch die Hypothekarschuld von CHF 370‘000.- abgezogen wird. Weitere Forderungen bis zur Deckung des Ausstandes bleiben bestehen und sind geltend gemacht.
Medienmitteilung - Verurteilungen im Fall Zermatt
10.05.2017
Medienmitteilung des Kreisgerichts Oberwallis für den Bezirk Visp:
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/medienmitteilung/Verurteilungen-im-Fall-Zermatt-2017-05-15.pdf