EU/EFTA
Einwohnergemeinde Zermatt
Wegzug
EU/EFTA: Liste der betroffenen Länder
Bewilligung L
Die Abmeldung kann frühestens 14 Tage vor dem Wegzug erfolgen.
Sowohl ein vorzeitiger Wegzug (vor Ablauf des Arbeitsvertrags) als auch ein Umzug innerhalb der Schweiz ist den Einwohnerdiensten zu melden.
Bitte mitbringen:
- Bewilligung L
- Einheimischenausweis
- gültiger Personalausweis / Reisepass
Für ArbeitnehmerInnen, die mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung L angemeldet sind und nach Vertragsende wieder ins Ausland zurückkehren, ist keine Abmeldung notwendig. Die Abmeldung ins Ausland erfolgt nach Verfall der Bewilligung.
Bewilligung B, C oder G
Die Abmeldung kann frühestens 14 Tage vor dem Wegzug erfolgen.
Bitte mitbringen:
- Bewilligung B, C oder G
- Einheimischenausweis
- gültiger Personalausweis / Reisepass
Wegzug Wochenaufenthalt
Die Abmeldung kann frühestens 14 Tage vor dem Wegzug erfolgen.
Bitte mitbringen:
- Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung
- gültiger Personalausweis / Reisepass