Einwohnerdienste / Kanzlei
Einwohnergemeinde Zermatt
Umzug in Zermatt
Laut kantonalem Gesetz über der Einwohnerkontrolle Art. 7 Abs. 4 sind Adressänderungen innerhalb der Gemeinde innert 14 Tagen den Einwohnerdiensten zu melden.
Seit Januar 2024 haben Sie die Möglichkeit Ihren Umzug online über E-Umzug mitzuteilen (gilt nicht für Wochenaufenthalt).
Ansonsten kommen Sie bitte innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten vorbei oder senden Sie uns Ihre Unterlagen per Mail zu.
Bitte mitbringen oder senden:
- Mietvertrag