Sicherheit
Einwohnergemeinde Zermatt
Gesuch um Sonderfahrbewilligung innerorts Zermatt
Sonderfahrten
Wenn ein Ladegut zu schwer oder aufgrund seiner Dimensionen nicht mit einem ortsüblichen Elektrofahrzeug transportiert werden kann, besteht die Möglichkeit, beim Gemeinderat um eine Einzelfahrt zu ersuchen - also eine Hin- und Rückfahrt. Die Notwendigkeit der Einzelfahrt muss ausreichend begründet werden. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Was umgeladen werden kann, muss auf ortsübliche Elektrofahrzeuge umgeladen werden - auch während den Aushubzeiten!
Bei mehreren Hin- und Rückfahrten ist, wie bis anhin, ein Gesuch inklusive Transportkonzept an den Gemeinderat zu richten. Hierfür gibt es kein Webformular. Die Bearbeitungszeit für diese Gesuche beträgt bis zu drei Wochen.
Ab dem 1. Dezember 2025 können Gesuche um Sonderfahrbewilligung innerorts Zermatt über ein neues Webformular eingereicht werden, ohne SwissID, ohne App. Dieses Webformular ersetzt die Web App Strasse NG13 Zermatt.
Das Gesuch um Einzelfahrbewilligung muss mindestens 24 h (Werktage) vor der Durchfahrt eingereicht werden. Nur wenn alle nötigen Angaben vorhanden sind, kann das Gesuch von der Einwohnergemeinde Zermatt fristgerecht bearbeitet werden.
Schwertransporte ab 30 Tonnen Betriebsgewicht
Im Zuge regelmässiger Kontrollen wurde festgestellt, dass die Brückeninfrastruktur in Zermatt in keinem guten Zustand ist. Deshalb hat der Schutz unserer Brücken- und Strasseninfrastruktur für den Gemeinderat Priorität und es ist zu Änderungen im Bewilligungsprozess von Schwertransporten ab 30 Tonnen Betriebsgewicht gekommen. Seit September 2025 prüft ein spezialisiertes Ingenieurbüro die Durchführbarkeit jedes Schwertransports unter Berücksichtigung aller betroffenen Bauwerke in Zermatt, welche dabei befahren werden. Geplante Fahrten können nach erfolgter Prüfung abgelehnt oder unter Auflagen durch die Einwohnergemeinde Zermatt bewilligt werden.
Anfragen für Schwertransporte innerorts Zermatt müssen über ein anderes, detaillierteres Webformular Schwertransport eingereicht werden. Es muss weder eine SwissID angelegt werden, noch eine App heruntergeladen werden.
Anfragen müssen spätestens 96 h (Werktage) vor der geplanten Durchfahrt eingereicht werden. Nur wenn alle nötigen Angaben vorhanden sind, kann die Anfrage vom Ingenieurbüro und von der Einwohnergemeinde Zermatt fristgerecht bearbeitet werden.