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Sicherheit

Einwohnergemeinde Zermatt

Gesuch um Sonder­fahr­bewil­ligung inner­halb von Zermatt

Wenn ein Ladegut zu schwer oder aufgrund seiner Dimensionen nicht mit einem orts­üblichen Elektro­fahrzeug trans­portiert werden kann, besteht die Möglichkeit, beim Gemeinderat um eine Einzelfahrt zu ersuchen - also eine Hin- und Rückfahrt. Solche Gesuche müssen neu über die App «Strasse NG13 Zermatt» eingereicht werden. Die Not­wendigkeit der Einzelfahrt muss ausreichend begründet werden. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Was umgeladen werden kann, muss auf ortsübliche Elektro­fahrzeuge umgeladen werden.

Bei mehreren Hin- und Rückfahrten ist, wie bis anhin, ein Gesuch inklusive Transport­konzept an den Gemeinderat zu richten. Hierfür gibt es kein Online­formular. Die Bearbei­tungs­zeit für diese Gesuche beträgt bis zu drei Wochen.

Das Gesuch um Einzelfahr­bewilligung muss mindestens 24 h (Werktage) vor der Durchfahrt eingereicht werden. Nur wenn alle nötigen Angaben vorhanden sind, kann das Gesuch von der Einwohner­gemeinde Zermatt frist­gerecht bearbeitet werden.

Die Bearbeitungs­gebühren werden dem Gesuch­steller am Ende des Monats in Rechnung gestellt.

Anfragen für Schwer­transporte ab 30 Tonnen Betriebs­gewicht müssen neu 96 h (Werktage) vor der geplanten Durchfahrt über diesen Link ersucht werden. Die Not­wendigkeit des Schwer­transports wird durch die Einwohner­gemeinde Zermatt beurteilt und ein Ingenieur der Firma alpec engineering prüft die Möglichkeit der Fahrt über die betroffenen Bauwerke in Zermatt.