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Sicherheit

Einwohnergemeinde Zermatt

Gesuch um Sonder­fahr­bewil­ligung inner­halb von Zermatt

Die Triftbachstrasse darf nur mit maximal 30 Tonnen belastet werden. Es darf nur jeweils ein schweres Fahrzeug die Triftbachstrasse passieren. Fahrten im Konvoi sind nicht gestattet.

Bei der Eingabe von Gesuchen um Sonderfahrbewilligung ist eine korrekte Angabe des Gesamtgewichts der Kompositionen (das tatsächliche Gewicht des Fahrzeugs, evtl. mit Anhänger inklusive Ladung) zwingend nötig. Bei falschen Angaben behalten wir uns das Recht vor, Transportbewilligungen zu entziehen und die Durchfahrt zu verweigern.

Die mindestens benötigten Felder sind durch * gekennzeichnet.

Information zu Sonderfahr­bewilligungen

Verkehrsreglement Art. 41: Einzelbewilligungen können auf entspre­chendes Gesuch erteilt werden für: a) Baustellen­transporte ausserhalb der regulären Zeiten gemäss Art. 27 Verkehrs­reglement (VR) durch den Gemeinderat; b) dringende Einzel­fahrten durch den Ressort­vorsteher.

Gesuche sind zwingend 24 Stunden (Arbeits­tage) vor Antritt der Fahrt einzu­reichen. Gesuche, welche diese Frist nicht einhalten, werden (ausser in Härte­fällen) unbe­handelt mit dem Vermerk um frist­gemässe Ein­reichung zurück­gesandt.

Bearbeitungsgebühr pro Gesuch (Bewilligung / Ablehnung): CHF 50.—

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Gesuchsteller
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Datum und Route des Transports
Angaben zum Fahrzeug
Angaben zur Ladung

Umlad auf Elektro möglich:



Angabe zu weiteren Fahrzeugen

Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus, falls der Transport mehrere Fahrzeuge umfasst.

Angaben zum 2. Fahrzeug
Angaben zur Ladung des 2. Fahrzeugs

Umlad auf Elektro möglich:



Angaben zum 3. Fahrzeug
Angaben zur Ladung des 3. Fahrzeugs

Umlad auf Elektro möglich: