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Sicherheit

Einwohnergemeinde Zermatt

Gesuch um Sonder­fahr­bewil­ligung inner­halb von Zermatt

Wenn ein Ladegut zu schwer oder aufgrund seiner Dimensionen nicht mit einem ortsüblichen Elektrofahrzeug transportiert werden kann, besteht die Möglichkeit, beim Gemeinderat um eine Einzelfahrt zu ersuchen - also eine Hin- und Rückfahrt. Solche Gesuche müssen neu über die App «Strasse NG13 Zermatt» eingereicht werden. Die Notwendigkeit der Einzelfahrt muss ausreichend begründet werden. Es gilt weiterhin der Grundsatz: Was umgeladen werden kann, muss auf ortsansässige Elektrofahrzeuge umgeladen werden.

Bei mehreren Hin- und Rückfahrten ist, wie bis anhin, ein Gesuch inklusive Transportkonzept an den Gemeinderat zu richten. Hierfür gibt es kein Onlineformular. Die Bearbeitungszeit für diese Gesuche beträgt bis zu drei Wochen.

Das Gesuch um Einzelfahrbewilligung muss mindestens 24 h (Werktage) vor der Durchfahrt eingereicht werden. Nur wenn alle nötigen Angaben vorhanden sind, kann das Gesuch von der Einwohnergemeinde Zermatt fristgerecht bearbeitet werden.

Die Bearbeitungsgebühren werden dem Gesuchsteller am Ende des Monats in Rechnung gestellt.