
Einwohnerdienste / Kanzlei
Einwohnergemeinde Zermatt
Krankenversicherungspflicht
Jede Person mit Wohnsitz und / oder Aufenthalt in der Schweiz muss sich innert drei Monaten in der Schweiz versichern – rückwirkend auf das Zuzugsdatum. Die Gemeinden überwachen die Einhaltung der Versicherungspflicht.
In bestimmten Fällen besteht keine Versicherungspflicht, zudem können sich einige Personen von der Versicherungspflicht befreien lassen. Auskunft hierüber erhalten Sie bei der Anmeldung.
Weitere Informationen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
- Bundesverordnung über die Krankenversicherung (KVV)
- Kantonales Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI)
- Nachweis des Auslandversicherers für die Befreiung der Krankenkassenpflicht in der Schweiz 1) (PDF: 106 KB / 2 Seiten)
- Subventionsgesuch