Einwohnerdienste / Kanzlei
Einwohnergemeinde Zermatt
Krankenversicherungspflicht
Jede Person mit Wohnsitz und / oder Aufenthalt in der Schweiz muss sich innert drei Monaten in der Schweiz versichern – rückwirkend auf das Zuzugsdatum. Die Gemeinden überwachen die Einhaltung der Versicherungspflicht.
Weitere Informationen
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)
- Bundesverordnung über die Krankenversicherung (KVV)
- Kantonales Gesetz über die Krankenanstalten und -institutionen (GKAI)
- Prämienverbilligung Krankenkasse – Subventionsgesuch
- Nachweis des Auslandversicherers für die Befreiung der Krankenkassenpflicht in der Schweiz 1) (PDF: 106 KB / 2 Seiten)