Orientierung in der Website


Einwohnerdienste / Kanzlei

Einwohnergemeinde Zermatt

Zuzug

Laut kantonalem Gesetz über der Einwohner­kontrolle Art. 7 hat sich jede Person innert 14 Tagen bei den Einwohner­diensten anzumelden.

Seit Januar 2024 haben Sie die Möglichkeit Ihren Zuzug online über E-Umzug mitzuteilen (gilt nicht für Wochenaufenthalt).

Ansonsten melden Sie sich bitte persönlich bei den Einwohner­diensten an.

Bitte mitbringen:

  • bei Niederlassung:
    • Heimatschein
    • Familienbüchlein / -ausweis oder Geburts­urkunde (für die Anmeldung der Kinder)
    • Arbeitsvertrag
    • Mietvertrag
    • Krankenversicherung­s­police / -karte
    • CHF 25.- (Anmeldegebühr)
  • bei Wochenaufenthalt:
    • Bestätigung zum Wochen­aufenthalt (befristet 1 Jahr)
    • Arbeitsvertrag
    • Mietvertrag
    • CHF 25.- (Anmeldegebühr)