Einwohnerdienste / Kanzlei
Einwohnergemeinde Zermatt
Zuzug
Laut kantonalem Gesetz über der Einwohnerkontrolle Art. 7 hat sich jede Person innert 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten anzumelden.
Seit Januar 2024 haben Sie die Möglichkeit Ihren Zuzug online über E-Umzug mitzuteilen (gilt nicht für Wochenaufenthalt).
Ansonsten melden Sie sich bitte persönlich bei den Einwohnerdiensten an.
Bitte mitbringen:
- bei Niederlassung:
- Heimatschein
- Familienbüchlein / -ausweis oder Geburtsurkunde (für die Anmeldung der Kinder)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Krankenversicherungspolice / -karte
- CHF 25.- (Anmeldegebühr)
- bei Wochenaufenthalt:
- Bestätigung zum Wochenaufenthalt (befristet 1 Jahr)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- CHF 25.- (Anmeldegebühr)