Sicherheit
Einwohnergemeinde Zermatt
Gesuch um Überflugsbewilligung über dichtbesiedeltes Gebiet
- Die gesetzliche Grundlage bildet die Vereinbarung mit der Air Zermatt AG zur Regelung des Luftverkehrs vom 13. April 2004.
Information zu Unterlastflügen über dichtbesiedeltes Gebiet
Flüge über dichtbesiedelte Gebiete sind möglichst auf sogenannte Lift- und Kranarbeiten zu beschränken. Der Aufnahmeplatz der Last muss sich möglichst nahe am Abladeplatz befinden. Das Gesuch ist mindestens einen Arbeitstag vor dem ersuchten Flugtermin einzureichen. Ihr Gesuch wird zur Vormeinung betreffend Auf- und Abladeplatz an die Air Zermatt weitergeleitet.