Finanzabteilung
Einwohnergemeinde Zermatt
Steuern
- Kantonales Steuergesetz (StG) vom 10. März 1976
- Kantonale Steuerverwaltung (KSV)
Bahnhofstrasse 35
1951 Sion
Tel: 027 606 24 51 (deutsch) oder 027 606 24 50 (französisch)
(08.30 - 11.30 Uhr) - diverse Formulare (Steuererklärungen, Lohnausweise, Fristenverlängerungen und weitere Formulare)
Steuergrundlagen
Steuergrundlagen | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 |
---|---|---|---|---|
Koeffizient: | 1.10 | 1.10 | 1.10 | 1.10 |
Indexierung: | 173 % | 173 % | 170 % | 170 % |
Kopfsteuer: | CHF 24.- | CHF 24.- | CHF 24.- | CHF 24.- |
Vergütungszins: | 0.00 % | 0.00 % | 0.00 % | 0.00 % |
Verzugszins: | 3.5 % | 3.5 % | 3.5 % | 3.5 % |
Rückzahlungszins: | 3.5 % | 3.5 % | 3.5 % | 3.5 % |
Ausgleichszins: | 3.5 % | 3.5 % | 3.5 % | 3.5 % |
Wichtige Fristen
Abgabe der jährlichen Steuererklärung bis am 31. März an die «Kantonale Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten» oder online übermitteln.
Die kantonale Steuerverwaltung in Sitten ist zuständig für die Bewilligung von Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung (Fristverlängerungsgesuch bzw. Weisungen siehe Beiblatt im Originalsteuererklärungsformular).
Provisorischer Steuerbezug – Akontos Gemeindesteuern
Fälligkeit | zahlbar | |
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1. Rate | 10. Februar | innert 30 Tagen |
2. Rate | 10. April | innert 30 Tagen |
3. Rate | 10. Juni | innert 30 Tagen |
4. Rate | 10. August | innert 30 Tagen |
5. Rate | 10. Oktober | innert 30 Tagen |
Einsprachen
Das kantonale Steuergesetz schreibt vor, dass die für die Kantonssteuern getroffenen Verfügungen über Steuerpflicht, Veranlagung, Nachsteuern, Verfahren oder Bussen auch für die Gemeindesteuern gelten.
Der Steuerpflichtige, der die Veranlagung nicht annehmen will, hat innert 30 Tagen ab deren Zustellung eine schriftliche und begründete Einsprache zu erheben. Die Einsprache ist an die «Kantonale Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1950 Sitten» zu richten.
Die Einsprache muss innert 30 Tagen bei einer schweizerischen Poststelle aufgegeben werden. Gegen eine provisorische Veranlagung kann keine Einsprache erhoben werden, da die Einsprachefrist erst mit der Eröffnung der definitiven Einschätzung zu laufen beginnt.
Einsprachekopie bitte an:
«Einwohnergemeinde Zermatt, Steuern,
Postfach 345, 3920 Zermatt»
Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz – Steuerpflicht
Wechselt eine Person ihren Wohnsitz innerhalb der Schweiz, so ist sie für das ganze Jahr in der Gemeinde steuerpflichtig, in welcher sie am 31. Dezember wohnsässig ist.
Wohnsitzwechsel ins Ausland – Steuerpflicht
Bei einem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht in der Schweiz auf das Wegzugsdatum. Wir bitten Sie vorgängig mit der Fachstelle Steuern Kontakt aufzunehmen.