
Politik
Einwohnergemeinde Zermatt
Abstimmungen und Wahlen
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne abstimmen will (Gesetz über die politischen Rechte vom 13. Mai 2004).
Vor jeder Wahl oder Abstimmung erhalten alle Stimmbürger:
- Stimmzettel, oder bei Wahlen ein Exemplar jedes gedruckten Wahlzettels, sowie einen leeren amtlichen Wahlzettel
- amtlichen Broschüre und Botschaft
- Stimmcouverts
- Übermittlungsumschlag und Rücksendungsblatt
Finden mehrere Urnengänge am gleichen Tag statt, so erhält der Stimmbürger so viele Stimmcouverts, wie es Urnengänge gibt, jedoch nur einen einzigen Übermittlungsumschlag und ein einziges Rücksendungsblatt.
Briefliche Stimmabgabe
Anleitung:
- Stimmzettel ausfüllen, in das entsprechende Stimmcouvert legen.
- Alle Stimmcouverts dem Übermittlungsumschlag hinzufügen.
- Das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, dass die Adresse: «Gemeindeverwaltung, 3920 Zermatt» im Sichtfenster erscheint, Couvert schliessen.
- Den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden, oder diesen während den Schalteröffnungszeiten abgeben (Montag bis Freitag, 08.30 bis 11.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr).
Wichtig: Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterzeichnet sein!
Bitte beachten Sie: Die Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens am Freitag, welcher der Wahl/Abstimmung vorausgeht, um 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Der Stimmbürger bringt sein Stimmmaterial von daheim mit (inklusiv Rücksendungsblatt). Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung in den Kabinen die Stimm-/Wahlzettel zur Verfügung.
Die jeweiligen Öffnungszeiten der Urnen werden vom Gemeinderat festgelegt und frühzeitig vor den Abstimmungen veröffentlicht.