
Sicherheit
Einwohnergemeinde Zermatt
Abteilung Sicherheit
Nutzungsbeschränkung bei Lawinengefahr
Wohngebäude, welche sich in den Aussengebieten von Zermatt und in der roten oder blauen Lawinenzone befinden, dürfen ab Lawinengefahrenstufe 3 nicht mehr benutzt werden.
- Reglement zum Bevölkerungsschutz und die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen (Art. 21 Abs. 1 und 2)