Sicherheit
Einwohnergemeinde Zermatt
Begegnungszone
Verkehrsgutachten
Informations- und Austauschveranstaltung
«Verkehr in Zermatt»
Informations- und Austauschveranstaltung
6. Oktober 2022, 17:30-19:00 Uhr, Triftbachhalle
- Präsentation Infoanlass Verkehr Zermatt (PDF: 1.5 MB / 38 Seiten)
- Präsentation Gesamtkonzept Projektraum Zermatt (PDF: 1.9 MB / 9 Seiten)
Umfrage
Die Online-Befragung «Begegnungszone und Parkierung Zermatt» soll die öffentliche Meinung und die Umsetzbarkeit einer Begegnungszone zur einheitlichen Regelung des Verkehrs im Ort erheben. Zudem werden Einschätzungen zu verschiedenen Parkierungsregimes erfragt werden.
[Online-Befragung beendet.]
Was ist eine Begegnungszone?
Die Signalisationsverordnung beschreibt die Begegnungszone im Art. 22b:
1 Das Signal «Begegnungszone» (2.59.5) kennzeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäftsbereichen, auf denen die Fussgänger die ganze Verkehrsfläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
2 Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.
3 Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parkieren.