Orientierung in der Website


Sicherheit

Einwohnergemeinde Zermatt

Begegnungszone

Signal «Begegnungszone»

Verkehrs­gutachten

Informations- und Austausch­veranstaltung

«Verkehr in Zermatt»
Informations- und Austausch­veranstaltung
6. Oktober 2022, 17:30-19:00 Uhr, Triftbachhalle

Umfrage

Die Online-Befragung «Begegnungszone und Parkierung Zermatt» soll die öffentliche Meinung und die Umsetz­barkeit einer Begegnungs­zone zur ein­heitlichen Regelung des Verkehrs im Ort erheben. Zudem werden Ein­schät­zungen zu ver­schiedenen Parkie­rungs­regimes erfragt werden.

[Online-Befragung beendet.]

Was ist eine Begegnungs­zone?

Die Signalisations­verordnung beschreibt die Begegnungs­zone im Art. 22b:

1 Das Signal «Begegnungs­zone» (2.59.5) kenn­zeichnet Strassen in Wohn- oder Geschäfts­bereichen, auf denen die Fussgänger die ganze Verkehrs­fläche benützen dürfen. Sie sind gegenüber den Fahrzeug­führern vortritts­berechtigt, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern.

2 Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h.

3 Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekenn­zeichneten Stellen erlaubt. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vor­schriften über das Parkieren.