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Einwohnerdienste / Kanzlei

Einwohnergemeinde Zermatt

Einheimischen­ausweis

Foto: Einheimischenausweis

Der Einheimi­schenausweis im handlichen Kredit­kartenformat ist 5 Jahre gültig und muss jährlich durch die Wohnsitz­gemeinde erneuert werden. Die Beschei­nigung verliert ihre Gültig­keit bei Wegzug des Inhabers.

Sie erhalten den Einheimischen­ausweis am Schalter der Einwohner­dienste Zermatt.

Kostenpunkt: CHF 10.- (inkl. Hülle). Die Erneuerung ist gratis.

Anspruch auf den Einheimischen­ausweis haben:

  • Personen, die in Zermatt den melde­recht­lichen Wohnsitz haben und steuer­pflichtig aus Erwerbs­einkommen sind.
  • Personen, welche in Zermatt mit einer Kurz­auf­enthalts­bewilligung (Permis L) angemeldet sind. Die Ausweis­gültigkeit definiert sich entsprechend dem Arbeitsvertrag und der Gültigkeit der Kurzaufenthalts­bewilligung.