Einwohnerdienste / Kanzlei
Einwohnergemeinde Zermatt
Hundewesen
Jede Person mit Wohnsitz in Zermatt muss ihren Hund bei den Einwohnerdiensten anmelden.
Bitte mitbringen:
- Hundepass
- gültiger Haftpflichtversicherungsnachweis
- zusätzlich bei Orts-oder Kantonswechsel: Quittung der bereits bezahlten Hundesteuer des laufenden Jahres
Allfällige Mutationen (Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie Tod des Hundes) sind sowohl den Einwohnerdiensten wie auch der Hundedatenbank Amicus zu melden.
Hundesteuer
Der Steuerbetrag richtet sich nach Art. 182 des kantonalen Steuergesetztes und wird durch den Gemeinderat festgelegt. Die Hundesteuer beträgt CHF 175.-.
Die Hundesteuer wird Ihnen jährlich in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen
- Ausführungsgesetz zum eidg. Tierschutzgesetz
- Reglement betreffend die Erhebung der Hundesteuer
- Amicus
- Kantonale Dienststelle für Veterinärwesen
- Zonen mit Hundeleinenzwang (PDF: 1.5 MB / 1 Seite)