Orientierung in der Website


Einwohnerdienste / Kanzlei

Einwohnergemeinde Zermatt

Hundewesen

Jede Person mit Wohnsitz in Zermatt muss ihren Hund bei den Einwohner­diensten anmelden.

Bitte mitbringen:

  • Hundepass
  • gültiger Haftpflicht­versicherungs­nachweis
  • zusätzlich bei Orts-oder Kantons­wechsel: Quittung der bereits bezahlten Hunde­steuer des laufenden Jahres

Allfällige Mutationen (Namens- und Adress­änderungen, Halter­wechsel sowie Tod des Hundes) sind sowohl den Einwohner­diensten wie auch der Hunde­datenbank Amicus zu melden.

Hundesteuer

Der Steuerbetrag richtet sich nach Art. 182 des kantonalen Steuer­gesetztes und wird durch den Gemeinde­rat festge­legt. Die Hundesteuer beträgt CHF 175.-.

Die Hundesteuer wird Ihnen jährlich in Rechnung gestellt.

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