Sicherheit
Einwohnergemeinde Zermatt
Veranstaltungen
Rechtliches
Das Polizeireglement der Einwohnergemeinde Zermatt unterscheidet in Art. 34 zwischen melde- und bewilligungspflichtigen Veranstaltungen.
- Meldeflichtige Veranstaltungen
Die Organisation von musikalischen, sportlichen, kulturellen und ähnlichen Veranstaltungen unterliegt der Meldung an die Gemeindebehörde. - Bewilligungspflichtige Veranstaltungen
Die Organisation von Märkten, Messen, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen unterliegt der Bewilligung des Gemeinderats. Die Bewilligung kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft sein.
Bewilligungen
Abhängig von der Art der Veranstaltung können folgende Gesuche bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit eingereicht werden:
- Gesuch um Tagesbewilligung
- Gesuch um Polizeistundenverlängerung
- Gesuch um Sonderfahrbewilligung innerhalb von Zermatt
- Gesuch um Bewilligung der Benützung von öffentlichem Grund und Boden
- Gesuch zum Abbrennen von Feuerwerk
- Gesuch um Streckenbewilligungen für Rennen auf Strassen und Wanderwegen
- Gesuch um Sperrung von Strassen und Wanderwegen
- Gesuch um Bewilligung zur Aussenbeschallung
- Gesuch zum Anbringen von Plakaten und Transparenten
- Gesuch um Unterstützung durch Feuerwehr, Regionalpolizei und Werkhof