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Sicherheit

Einwohnergemeinde Zermatt

Veranstaltungen

Rechtliches

Das Polizeireglement der Einwohner­gemeinde Zermatt unter­scheidet in Art. 34 zwischen melde- und bewilligungs­pflichtigen Veran­staltungen.

  • Meldeflichtige Veranstaltungen
    Die Organisation von musikalischen, sportlichen, kulturellen und ähnlichen Veranstal­tungen unterliegt der Meldung an die Gemeinde­behörde.
  • Bewilligungs­pflichtige Veran­staltungen
    Die Organisation von Märkten, Messen, Ausstel­lungen und ähnlichen Veran­staltungen unterliegt der Bewilligung des Gemeinde­rats. Die Bewilligung kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft sein.

Bewilligungen

Abhängig von der Art der Veranstaltung können folgende Gesuche bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit eingereicht werden:

  • Gesuch um Streckenbe­willigungen für Rennen auf Strassen und Wanderwegen
  • Gesuch um Sperrung von Strassen und Wanderwegen
  • Gesuch um Bewilligung zur Aussen­beschallung
  • Gesuch zum Anbringen von Plakaten und Trans­parenten
  • Gesuch um Unterstützung durch Feuerwehr, Regional­polizei und Werkhof