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Einwohnergemeinde Zermatt
Öffentliche Mitteilung
FIS-Piste Gifthittli – Schweigmatten 2.0
Projektspezifische Anpassung Nutzungsplan 1:10’000 Skisportzonen S Gebiet Nord, inkl. Bericht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit (UVB)
Ab März 2028 sollen im Gebiet Gifthittli – Schweigmatten regelmässig Weltcup-Abfahrtsrennen der Frauen und Männer stattfinden. Diesbezüglich sind situativ Anpassungen der im Jahr 2019 von der kantonalen Baukommission (KBK) bereits bewilligten Pistenführung inklusive der dazugehörigen Anlagen für die technische Beschneiung erforderlich.
Die Anpassungen sind notwendig, damit die entsprechenden Sicherheitsanforderungen bezüglich Sturzraum sowie die technischen Vorgaben hinsichtlich Längs- und Quergefälle für Weltcup-Abfahrten erfüllt werden können. Gleichzeitig soll die Linienführung bezüglich vorhandener Synergiepotenziale mit bestehenden Infrastrukturen sowie Eingriffen in das natürliche Terrain optimiert werden.
Während der durchgeführten, 30-tägigen Mitwirkung vom 30. Januar bis zum 02. März 2026 sind bei der Einwohnergemeinde keine schriftlichen Anträge eingegangen. Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens wurden die erforderlichen Zonenanpassungen auf das zwischenzeitlich erstellte Bauprojekt hin abgestimmt. Die Anpassungen beinhalten kleinräumige Optimierungen im Bereich von Kurvenradien und damit einhergehend einer weiteren Reduktion der erforderlichen Rodungsflächen.
An seiner Sitzung vom 18. März 2026 hat sich der Gemeinderat nun dazu entschieden, die 30-tägige öffentliche Auflage im Sinne von Art. 34 des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung (kRPG) einzuleiten.
Die öffentliche Auflage dauert vom 20. März 2026 bis und mit zum 20. April 2026. Während dieser Zeit können die Pläne und ergänzenden Dokumente (Planungsbericht nach Art. 47 RPV, Umweltverträglichkeitsbericht (UVB)) auf der Bauabteilung oder online eingesehen werden:
- Planungsbericht öffentliche Auflage gemäss Art. 34 kRPG (PDF: 48 MB / 47 Seiten)
- Teilrevision Skisportzonenplan – Änderung der Nutzungsbestimmungen von Art. 6 Bau- und Zonenreglement (BZR) (PDF: 107 KB / 2 Seiten)
- Teilrevision Skisportzonenplan – Änderung der Nutzungsbestimmungen von Art. 28 Bau- und Zonenreglement (BZR) (PDF: 177 KB / 2 Seiten)
- Pflichtenheft Detailnutzungsplanungspflicht (DNP) für die Skisportzone „Schweigmatten“ (PDF: 205 KB / 4 Seiten)
- Umweltverträglichkeitbericht (UVB) (PDF: 12 MB / 66 Seiten)
- UVB Anhang 1 – Lebensraumkarten und Ökobilanz (PDF: 32 MB / 15 Seiten)
- UVB Anhang 2 – Bauliche Massnahmen (PDF: 45 MB / 5 Seiten)
- UVB Anhang 3 – Technischer Bericht (PDF: 37 MB / 44 Seiten)
- Zonenänderungsplan 1:5’000 (PDF: 32 MB / 1 Seite)
- Zonenänderungsplan Detail 1:2’000 (PDF: 22 MB / 1 Seite)
- Endzustandsplan 1:5’000 (PDF: 40 MB / 1 Seite)
- Endzustandsplan Detail 1:2’000 (PDF: 22 MB / 1 Seite)
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen direkt berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren gemäss Art. 35 ff. kRPG seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Zonennutzungsplan oder am Reglement vorgenommen.
Zermatt, 20. März 2026
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT