Orientierung in der Website


News

Einwohnergemeinde Zermatt

Öffentliche Mitteilung

FIS-Piste Gifthittli – Schweigmatten 2.0

Vorentwurf projektspezifische Anpassung Nutzungs­plan 1:10’000 Skisport­zonen S Gebiet Nord

Ab März 2028 sollen im Gebiet Gifthittli – Schweig­matten regelmässig Weltcup-Abfahrts­rennen der Frauen und Männer stattfinden. Diesbe­züglich sind situative Anpassungen der im Jahr 2019 von der kantonalen Bau­kommission (kBS) bereits bewilligten Pisten­führung ein­schliess­lich der dazu­gehörigen Anlagen für die technische Beschneiung erforderlich.

Die Anpassungen sind einerseits notwendig, um die entspre­chenden Sicherheits­anforde­rungen bezüglich Sturzraum sowie die technischen Vorgaben hin­sichtlich Längs- und Quergefälle für Weltcup-Abfahrten erfüllen zu können. Gleich­zeitig soll die Linien­führung auch bezüglich vorhandener Synergie­potenziale mit vorhandenen Infra­strukturen sowie Eingriffe in das natürliche Terrain optimiert werden.

Durch die Anpassung der Strecken­führung muss die homo­logierte Ski­sportzone in den Gebieten Riffelberg, Hubelti / Augstchumme sowie Landtunnel angepasst werden, damit die touris­tische Nutzung raum­planerisch koordiniert und in der kommunalen Nutzungs­planung der Einwohner­gemeinde Zermatt fest­geschrieben werden kann. Ebenfalls bedarf es für den temporären Aufbau des Ziel­bereichs im Gebiet Schweig­matten eine Anpassung der Ski­sportzone.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Januar 2026 von den geplanten, raum­plane­rischen Massnahmen Kenntnis genommen. Er unterstützt die einzelnen Massnahmen, da diese in Über­einstimmung mit den kommunalen Entwick­lungsab­sichten stehen. Daher hat er sich am 28. Januar 2026 dazu entschieden, dass erfor­derlichen Verfahren im Sinne von Art. 33 kRPG einzuleiten.

Im Sinne von Art. 33, Abs. 1bis kRPG werden die Plan­entwürfe während 30 Tagen, vom 30. Januar bis zum 2. März 2026 öffentlich aufgelegt:

Interes­sierte Personen können während den ort­süblichen Öffnungs­zeiten die ent­sprechenden Plan­unterlagen auch auf der Bau­abteilung einsehen. Zudem findet am 17. Februar 2026 ein Sprech­stunden­zimmer (10.00h-12.00h) zur Beant­wortung spezi­fischer Fragen statt. Für die Sprech­stunden ist zwingend eine Voran­meldung bei der Bau­abteilung (027 966 22 50, bauabteilung@zermatt.ch) bis zum 13. Februar 2026 erforderlich.

Während der 30-tägigen Mitwirkungs­frist besteht die Gelegenheit, schrift­liche Anmerkungen und Vorschläge bezüglich der aufgelegten Plan­unterlagen an die Gemeinde einzu­reichen. Der Gemeinderat von Zermatt freut sich auf eine aktive Mitwirkung.

Zermatt, 30. Januar 2026
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT