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Einwohnergemeinde Zermatt
Öffentliche Mitteilung
FIS-Piste Gifthittli – Schweigmatten 2.0
Vorentwurf projektspezifische Anpassung Nutzungsplan 1:10’000 Skisportzonen S Gebiet Nord
Ab März 2028 sollen im Gebiet Gifthittli – Schweigmatten regelmässig Weltcup-Abfahrtsrennen der Frauen und Männer stattfinden. Diesbezüglich sind situative Anpassungen der im Jahr 2019 von der kantonalen Baukommission (kBS) bereits bewilligten Pistenführung einschliesslich der dazugehörigen Anlagen für die technische Beschneiung erforderlich.
Die Anpassungen sind einerseits notwendig, um die entsprechenden Sicherheitsanforderungen bezüglich Sturzraum sowie die technischen Vorgaben hinsichtlich Längs- und Quergefälle für Weltcup-Abfahrten erfüllen zu können. Gleichzeitig soll die Linienführung auch bezüglich vorhandener Synergiepotenziale mit vorhandenen Infrastrukturen sowie Eingriffe in das natürliche Terrain optimiert werden.
Durch die Anpassung der Streckenführung muss die homologierte Skisportzone in den Gebieten Riffelberg, Hubelti / Augstchumme sowie Landtunnel angepasst werden, damit die touristische Nutzung raumplanerisch koordiniert und in der kommunalen Nutzungsplanung der Einwohnergemeinde Zermatt festgeschrieben werden kann. Ebenfalls bedarf es für den temporären Aufbau des Zielbereichs im Gebiet Schweigmatten eine Anpassung der Skisportzone.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22. Januar 2026 von den geplanten, raumplanerischen Massnahmen Kenntnis genommen. Er unterstützt die einzelnen Massnahmen, da diese in Übereinstimmung mit den kommunalen Entwicklungsabsichten stehen. Daher hat er sich am 28. Januar 2026 dazu entschieden, dass erforderlichen Verfahren im Sinne von Art. 33 kRPG einzuleiten.
Im Sinne von Art. 33, Abs. 1bis kRPG werden die Planentwürfe während 30 Tagen, vom 30. Januar bis zum 2. März 2026 öffentlich aufgelegt:
- Planungsbericht Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 33 kRPG (PDF: 62 MB / 38 Seiten)
- Teilrevision Skisportzonenplan – Änderung der Nutzungsbestimmungen von Art. 28 Bau- und Zonenreglement (BZR) (PDF: 176 KB / 2 Seiten)
- Pflichtenheft Detailnutzungsplanungspflicht (DNP) für die Skisportzone „Schweigmatten“ (PDF: 204 KB / 4 Seiten)
- Voruntersuchungsbericht Umweltverträglichkeit (UVPV) (PDF: 8.2 MB / 44 Seiten)
- Zonenänderungsplan 1:5’000 (PDF: 33 MB / 1 Seite)
- Zonenänderungsplan Detail 1:2’000 (PDF: 23 MB / 1 Seite)
- Endzustandsplan 1:5’000 (PDF: 40 MB / 1 Seite)
- Endzustandsplan Detail 1:2’000 (PDF: 24 MB / 1 Seite)
Interessierte Personen können während den ortsüblichen Öffnungszeiten die entsprechenden Planunterlagen auch auf der Bauabteilung einsehen. Zudem findet am 17. Februar 2026 ein Sprechstundenzimmer (10.00h-12.00h) zur Beantwortung spezifischer Fragen statt. Für die Sprechstunden ist zwingend eine Voranmeldung bei der Bauabteilung (027 966 22 50, bauabteilung@zermatt.ch) bis zum 13. Februar 2026 erforderlich.
Während der 30-tägigen Mitwirkungsfrist besteht die Gelegenheit, schriftliche Anmerkungen und Vorschläge bezüglich der aufgelegten Planunterlagen an die Gemeinde einzureichen. Der Gemeinderat von Zermatt freut sich auf eine aktive Mitwirkung.
Zermatt, 30. Januar 2026
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT