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Bauabteilung

Einwohnergemeinde Zermatt

Öffentliche Mitteilung

Vorentwurf Detailnutzungspläne (DNP) Touristische Entwicklung Gebiet Süd und Nord

Mitwirkungsverfahren (Art. 33kRPG)

Für die raumplanerische Koordination der winter­sportlichen Aktivitäten in den Gebieten Süd und Nord, mit den übrigen Nutz- und Schutz­interessen, verfügt die Einwohner­gemeinde Zermatt seit den Jahren 2005 (Gebiet Süd) sowie 2011 (Gebiet Nord) über die sogenannten Detail­nutzungs­pläne (DNP) Skisport­zonen S. Infolge diverser Projekte erfuhren die jeweiligen DNPs seither diverse Teil­anpassungen, um die erforder­liche, projekt­spezifische Zonen­konformität zu schaffen (Gebiet Süd letztmals 2015, Gebiet Nord letztmals 2019).

Mit Blick auf die künftigen klimatischen und gesell­schaftlichen Heraus­forderungen drängt sich erneut eine Über­arbeitung der besagten DNPs auf, um eine zukunfts­orientierte, touristische Entwicklung sicher­zustellen. In diesem Sinne wurden die DNPs ent­sprechend über­arbeitet und sollen die künftige touristische Entwicklung koordi­nieren. An seiner Sitzung vom 18. Juli 2024 hat der Gemeinderat von den Entwürfen der DNPs Kenntnis genommen und entschieden, die Entwürfe der Bevölkerung, gemäss den Vorgaben von Art. 33, Abs. 1 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 (Stand 15.04.19) zur Ausführung des Bunddes­gesetzes über die Raumplanung (kRPG), zur Mitwirkung zu unter­breiten.

Öffentliche Auflage

Im Sinne von Art. 33 Abs. 1bis kRPG werden die Entwürfe der DNPs während 30 Tagen, vom 09. August bis zum 09. September 2024, öffentlich aufgelegt. Interes­sierte Personen können die ent­sprechenden Plan­unterlagen herunterladen oder während den ort­süblichen Öffnungs­zeiten auf der Bauabteilung einsehen.

Zudem findet am 22. August 2024 ein Sprech­stundenzimmer (10.00h-12.00h) zur Beant­wortung spezi­fischer Fragen statt. Für die Sprech­stunden ist zwingend eine Voran­meldung bei der Bauabteilung (027 966 22 50, bauabteilung@zermatt.ch) erforderlich.

Während der 30-tägigen Mitwirkungs­frist besteht die Gelegenheit, schrift­liche Anmerkungen und Vorschläge bezüglich der aufgelegten Plan­unterlagen an die Gemeinde einzu­reichen. Der Gemeinderat von Zermatt freut sich auf eine aktive Mitwirkung.

Zermatt, 09. August 2024
EINWOHNERGEMEINDE ZERMATT

Planunterlagen

Gebiet Süd

Einzelne Dokumente

Zonenänderungsplan Süd – Detailpläne

Gebiet Nord

Einzelne Dokumente:

Zonenänderungsplan Nord – Detailpläne