Orientierung in der Website


News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv November 2012

Resultate Wahl Gemeindepräsident 2012

11.11.2012

Stimmberechtigte: 2'882
Eingegangene Stimmzettel: 1'823
Stimmbeteiligung in %: 63.25 %


Leere: 74
Ungültige: 64
Gültige Stimmzettel: 1'685

Absolutes Mehr (1/2 + 1): 843

Gewählt ist: Christoph Bürgin 981 Stimmen



Nicht gewählt: Hermann Schaller 704 Stimmen

Neues Abfallreglement mit Gebührenordnung tritt am 1.12.2012 in Kraft

02.10./ 29. 11.2012

Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 26.9.2012 das von der Urversammlung am 12.6.2012 angenommene Abfallreglement mit Gebührenordnung homologiert.

Haushaltskehricht/Privat
- Entsorgung über gebührenpflichtigen Gebührensack

Dienstleistungs-/Gewerbebetrieb
- Entsorgung über gebührenpflichtigen Gebührensack
- Entsorgung über Container mit Gebührenplombe
- Separatsammlung von bioorganischen Abfällen

Bezug gebührenpflichtige Kehrichtsäcke und Gebührenplomben
Die gebührenpflichtigen orangen Kehrichtsäcke mit Signet (Haushaltskehricht/Privat) sowie die Gebührenplomben für die Containerleerung (Dienstleistungs-/Gewerbebetriebe) werden an den Kassen der Verkaufsläden Migros und Coop angeboten. Der Kauf von Einzelsäcken ist ebenfalls möglich.
Zusätzliche Stellen zum Bezug der Gebührenplomben:
- Jumbo Transporte, Zermatt
- CC Perren AG, Zermatt
- Gastromatt AG, Zermatt

Kosten Kehrichtsäcke
17 l CHF 1.40
35 l CHF 2.60
60 l CHF 4.30

Kosten Gebührenplombe
1 Plombe 240 l CHF 17.--
1 Plombe 600 l CHF 42.50
1 Plombe 800 l CHF 52.--

Informationsflyer
Die Bevölkerung wurde mit einem Informationsflyer auf die wichtigsten Änderungen, die richtige Abfalltrennung und Entsorgungsmöglichkeiten bereits aufmerksam gemacht.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter:

Infos der Abfallsammelstelle

20.11.2012

Bezug der Gebührensäcke / Gebührenplomben
Der Verkauf der Gebührensäcke und Gebührenplomben erfolgt vollumfänglich über die Verkaufsstelle des Gebührenverbund Oberwallis. Die orangen gebührenpflichtigen Kehrichtsäcke sowie die Gebührenplomben werden in den Verkaufsläden Migros und Coop in Zermatt ab spätestens 23.11.2012 zum Verkauf angeboten.

Preise inkl. MwSt.:
17 l Gebührensack: 1.40
35 l Gebührensack: 2.60
60 l Gebührensack: 4.30

240 l Gebührenplombe: 17.--
600 l Gebührenplombe: 42.50
800 l Gebührenplombe: 52.--

Bioorganische Abfälle - Privathaushalte
Die Privatpersonen können ihre separierten bioorganischen Abfälle ebenfalls einer Sammelstelle zuliefern. Bei der mobilen "brings!" beim öffentlichen Unterstand Obere Matten können die bioorganischen Abfälle während den Annahmezeiten (gemäss Abfallkalender) abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass Privatpersonen ihre bioorganischen Abfälle auf Anfrage einem naheliegendem Hotelbetrieb abgeben können.

Sammlung von bioorganischen Abfällen - Gastrobetriebe

16.11.2012

Am 01.12.2012 tritt das neue Abfallreglement der Einwohnergemeinde Zermatt in Kraft. So werden ab diesem Zeitpunkt ebenfalls die bioorganischen Abfälle separat eingesammelt und einer Biogasanlage zugeführt. Die Firma Schwendimann AG stellt den Betrieben hierfür gratis Container zur Verfügung. Die Container für Speise- und Rüstabfälle werden gemäss den eingegangenen Voranmeldungen an folgenden Tagen verteilt:

- Samstag 17.11. 2012 linke Seite Vispa (von Süden her gesehen)
- Samstag 24.11. 2012 rechte Seite Vispa (von Süden her gesehen)


Die Verteilung erfolgt durch die Firma Jumbo Transporte und beginnt an beiden Samstagen jeweils um 08.30 Uhr.
Die angefahrenen Betriebe erhalten bei der Abgabe der Behälter ein Merkblatt.

Wir danken für Ihre Zusammenarbeit bei der Umsetzung des neuen Abfallreglements.

Betriebe, welche bis am 25.11.2012 trotz Voranmeldung noch keine Behälter für die Sammlung von bioorganischen Abfällen erhalten haben oder bei welchen zu viele oder zu wenige Container geliefert wurden, melden dies bitte umgehend beim Team der Schwendimann AG unter 027 955 20 80 oder

Resultate Eidg. Abstimmung vom 25.11.2012

25.11.2012

Stimmberechtigte: 2'907
Eingegangene Stimmzettel: 578
Stimmbeteiligung: 19.88%

Vorlage: Änderung vom 16. März 2012 des Tierschutzgesetzes (TSG)
Leere: 9
Ungültige: 13
Gültige Stimmzettel: 556

JA: 403
NEIN: 153

Eidg. Abstimmung vom 2. November 2012

2.11.2012

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 25. November 2012 um über die Eidgenössische Vorlage abzustimmen:

Die Änderung vom 16. März 2012 des Tierschutzgesetzes (TSG)

Erleichterte briefliche Stimmabgabe

Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.

Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag

Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Stimmkuvert dem Übermittlungsumschlag hinzufügen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen

Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!

Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 23. November 2012, 17.00 Uhr).

Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal: Gemeindesaal

Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 24. November 2012, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 25. November 2012, 11.00 - 12.00 Uhr