
News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Februar 2025
Ordentliche Urversammlung vom 11. Februar 2025 - Ausgang
12.02.2025
Ort: Mensa/Theatersaal im neuen Schulhaus "Niww Walka"
TeilnehmerInnen: 141 Personen (inkl. 7 nicht stimmberechtigte Personen)
Dauer: Innerhalb von 2.5 Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.
Voranschlag 2025
Die Urversammlung hat den Voranschlag 2025 mit zwei Enthaltungen genehmigt.
Finanzplanung 2026 - 2029
Die Finanzplanung 2026 – 2029 hat der Souverän zur Kenntnis genommen.
Information zum Projekt Gornerli
Die Präsentation zum Projekt Gornerli sowie deren Realisierung und Nutzung haben die Anwesenden zur Kenntnis genommen.
TeilnehmerInnen: 141 Personen (inkl. 7 nicht stimmberechtigte Personen)
Dauer: Innerhalb von 2.5 Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.
Voranschlag 2025
Die Urversammlung hat den Voranschlag 2025 mit zwei Enthaltungen genehmigt.
Finanzplanung 2026 - 2029
Die Finanzplanung 2026 – 2029 hat der Souverän zur Kenntnis genommen.
Information zum Projekt Gornerli
Die Präsentation zum Projekt Gornerli sowie deren Realisierung und Nutzung haben die Anwesenden zur Kenntnis genommen.
Verkehrsbehinderung Bahnhofstrasse
12.02.2025
Bereich: Bahnhofplatz bis Kirchplatz
Dauer: Samstag, 15. Februar 2025, 13.00 – 14.30 Uhr
Behinderung: Wartezeiten infolge Fasnachtsumzug
Dauer: Samstag, 15. Februar 2025, 13.00 – 14.30 Uhr
Behinderung: Wartezeiten infolge Fasnachtsumzug
Technischer Dienst - Stellenangebot
11.02.2025
Betriebliche/r Mitarbeiter/in (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-02-11.pdf
Grossrats- und Staatsratswahlen für die Legislaturperiode 2025 - 2029
10.02.2025
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 2. März 2025:
- für die Wahl der 10 Abgeordneten in den Grossrat;
- für die Wahl der 5 Abgeordneten in den Staatsrat.
Wenn im ersten Wahlgang der Staatsratswahlen nicht alle zu wählenden Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben, findet der zweite Wahlgang am Sonntag, 23. März 2025 statt.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahlmaterial (Wahlkuverts, amtliche Wahlzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfügung.
Die Stimmabgabe an der Urne hat persönlich zu erfolgen!
Öffnungszeiten Urnen und Wahl-/Stimmlokal
- Wahlen Grossrat & Staatsrat
Sonntag, 2. März 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste/Kanzlei
- evtl. 2 Wahlgang Staatsrat
Sonntag, 23. März 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste/Kanzlei
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR)
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
- den Staatsratsbeschluss (StrB) vom 30.10.2024 über die Wahl der Mitglieder des Grossen Rats für die Legislaturperiode 2025 - 2029
- den Staatsratsbeschluss vom 30.10.2024 betreffend die Wahl des Staatsrats für die Legislaturperiode 2025 - 2029
- für die Wahl der 10 Abgeordneten in den Grossrat;
- für die Wahl der 5 Abgeordneten in den Staatsrat.
Wenn im ersten Wahlgang der Staatsratswahlen nicht alle zu wählenden Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben, findet der zweite Wahlgang am Sonntag, 23. März 2025 statt.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahlmaterial (Wahlkuverts, amtliche Wahlzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfügung.
Die Stimmabgabe an der Urne hat persönlich zu erfolgen!
Öffnungszeiten Urnen und Wahl-/Stimmlokal
- Wahlen Grossrat & Staatsrat
Sonntag, 2. März 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste/Kanzlei
- evtl. 2 Wahlgang Staatsrat
Sonntag, 23. März 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste/Kanzlei
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR)
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
- den Staatsratsbeschluss (StrB) vom 30.10.2024 über die Wahl der Mitglieder des Grossen Rats für die Legislaturperiode 2025 - 2029
- den Staatsratsbeschluss vom 30.10.2024 betreffend die Wahl des Staatsrats für die Legislaturperiode 2025 - 2029
Resultate der Eidg. Abstimmung vom 9. Februar 2025
09.02.2025
Stimmberechtigte: 2'823
Stimmbeteiligung: 33.83%
Volksinitiative "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)"
Eingegangene Stimmzettel 955
Leere: 1
Ungültige: 14
Gültige Stimmzettel: 940
JA: 140
NEIN: 800
Stimmbeteiligung: 33.83%
Volksinitiative "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)"
Eingegangene Stimmzettel 955
Leere: 1
Ungültige: 14
Gültige Stimmzettel: 940
JA: 140
NEIN: 800
Zermatt Entsorgung – Stellenangebot
06.02.2025
Betriebliche/r Mitarbeiter/in (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-02-06.pdf
Schulregion Zermatt/Täsch/Randa - Stellenangebot
05.02.2025
Mitglied Schulleitungsteam Schulregion Zermatt/Täsch/Randa (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-02-05.pdf
Technischer Dienst - Stellenangebot
04.02.2025
Betriebliche/r Mitarbeiter/in Unterhaltsgruppe (80% – 100%)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-02-04.pdf
Sirenentest am 5. Februar 2025
03.02.2025
Am Mittwoch, 5. Februar 2025 ab 13.30 Uhr findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dieser Test dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie im Falle eines Notfalls ordnungsgemäss funktionieren. Es besteht keine Gefahr.
Weitere Informationen zum Sirenentest und zum Verhalten im Ernstfall:
Weitere Informationen zum Sirenentest und zum Verhalten im Ernstfall: