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News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Februar 2025

Ordentliche Urversammlung vom 11. Februar 2025 - Ausgang

12.02.2025

Ort: Mensa/Theatersaal im neuen Schulhaus "Niww Walka"
TeilnehmerInnen: 141 Personen (inkl. 7 nicht stimmberechtigte Personen)
Dauer: Innerhalb von 2.5 Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.

Voranschlag 2025
Die Urversammlung hat den Voranschlag 2025 mit zwei Enthaltungen genehmigt.

Finanzplanung 2026 - 2029
Die Finanzplanung 2026 – 2029 hat der Souverän zur Kenntnis genommen.

Information zum Projekt Gornerli
Die Präsentation zum Projekt Gornerli sowie deren Realisierung und Nutzung haben die Anwesenden zur Kenntnis genommen.

Verkehrsbehinderung Bahnhofstrasse

12.02.2025

Bereich: Bahnhofplatz bis Kirchplatz
Dauer: Samstag, 15. Februar 2025, 13.00 – 14.30 Uhr
Behinderung: Wartezeiten infolge Fasnachtsumzug

Technischer Dienst - Stellenangebot

11.02.2025

Betriebliche/r Mitarbeiter/in (100% - unbefristet)

Grossrats- und Staatsratswahlen für die Legislaturperiode 2025 - 2029

10.02.2025

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 2. März 2025:
- für die Wahl der 10 Abgeordneten in den Grossrat;
- für die Wahl der 5 Abgeordneten in den Staatsrat.

Wenn im ersten Wahlgang der Staatsratswahlen nicht alle zu wählenden Kandidaten das absolute Mehr erreicht haben, findet der zweite Wahlgang am Sonntag, 23. März 2025 statt.

Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!


- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.

Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahlmaterial (Wahlkuverts, amtliche Wahlzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfügung.

Die Stimmabgabe an der Urne hat persönlich zu erfolgen!

Öffnungszeiten Urnen und Wahl-/Stimmlokal
- Wahlen Grossrat & Staatsrat

Sonntag, 2. März 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste/Kanzlei

- evtl. 2 Wahlgang Staatsrat
Sonntag, 23. März 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste/Kanzlei

Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR)
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
- den Staatsratsbeschluss (StrB) vom 30.10.2024 über die Wahl der Mitglieder des Grossen Rats für die Legislaturperiode 2025 - 2029
- den Staatsratsbeschluss vom 30.10.2024 betreffend die Wahl des Staatsrats für die Legislaturperiode 2025 - 2029

Resultate der Eidg. Abstimmung vom 9. Februar 2025

09.02.2025

Stimmberechtigte: 2'823
Stimmbeteiligung: 33.83%

Volksinitiative "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)"
Eingegangene Stimmzettel 955
Leere: 1
Ungültige: 14
Gültige Stimmzettel: 940
JA: 140
NEIN: 800

Zermatt Entsorgung – Stellenangebot

06.02.2025

Betriebliche/r Mitarbeiter/in (100% - unbefristet)

Schulregion Zermatt/Täsch/Randa - Stellenangebot

05.02.2025

Mitglied Schulleitungsteam Schulregion Zermatt/Täsch/Randa (100% - unbefristet)

Technischer Dienst - Stellenangebot

04.02.2025

Betriebliche/r Mitarbeiter/in Unterhaltsgruppe (80% – 100%)

Sirenentest am 5. Februar 2025

03.02.2025

Am Mittwoch, 5. Februar 2025 ab 13.30 Uhr findet in der Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dieser Test dient dazu, die Funktionsbereitschaft der Sirenen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie im Falle eines Notfalls ordnungsgemäss funktionieren. Es besteht keine Gefahr.

Weitere Informationen zum Sirenentest und zum Verhalten im Ernstfall: