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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Januar 2025

Einwohnerdienste - Stellenangebot

27.01.2025

Administrative/r Sachbearbeiter/in (80% – 100%)

Einladung zur ordentlichen Urversammlung

22.01.2025

Datum: Dienstag, 11. Februar 2025
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Mensa/Theatersaal im neuen Schulhaus "Niww Walka"

Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll der Urversammlung vom 4. Juni 2024
3. Voranschlag 2025 – Erläuterungen und Globalgenehmigung
4. Finanzplan 2026-2029 – Kenntnisnahme
5. Projekt Gornerli - Information
6. Varia

Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3 und 4 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. OG, zu den Öffnungszeiten auf, wo sie auch bezogen werden können. Zusätzlich sind sie aufgeschaltet unter:

Eidg. Abstimmung 9. Februar 2025

17.01.2025

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 9. Februar 2025, um abzustimmen über:

Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)"

Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!


- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 7. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.

Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Öffnungszeiten der Urne / Stimmlokal
Sonntag, 9. Februar 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Büro Einwohnerdienste / Kanzlei

Einladung Gemeindeapéro 2025

08.01.2025

Liebe Einwohner*innen

Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zum diesjährigen Gemeindeapéro mit Jungbürgerfeier ein.

Datum: Freitag, 24. Januar 2025
Ort: Triftbachhalle, Zermatt
Zeit: 19.00 Uhr

Für Speis und Trank, musikalische Begleitung durch "Z’Hansrüedi" sowie "Grätsch und Gizell uber ds letscht Jahr" ist gesorgt.

Alle Einwohner*innen und Jungbürger*innen mit Familien sind herzlich willkommen.

Wir freuen uns auf Sie!

Anpassung Gewässerraum Triftbach - Gebiet Bodmen

03.01.2025

Die Einwohnergemeinde Zermatt legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Naturgefahren und nach erfolgter Vorprüfung durch die kantonalen Dienststellen das Auflagedossier "Anpassung Gewässerraum Triftbach - Gebiet Bodmen", gestützt auf Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG), Art. 41a ff. der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) und Art. 14 des kantonalen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 (GNGWB) öffentlich auf.

Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 3. Februar 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.

Hochwasserschutz Triftbach

03.01.2025

Die Einwohnergemeinde Zermatt legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Naturgefahren und nach erfolgter Vorprüfung durch die kantonalen Dienststellen das Auflageprojekt "Hochwasserschutz Triftbach Zermatt", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde
Zermatt, gestützt auf Art. 27 und Art. 31 ff. des kantonalen Gesetzes über die Naturgefahren und den Wasserbau vom 10. Juni 2022 (GNGWB), zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Das zugehörige Rodungsgesuch ist integrierender Bestandteil des Auflagedossiers.

Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.

Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 3. Februar 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.