News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv August 2021
Neues Antragsformular Aufenthaltsbewilligung Migranten
16.08.2021
Die Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM) hat ein neues Formular für die Beantragung der Bewilligungen kreiert.
Bitte benutzen Sie nur noch dieses Formular. Es kann heruntergeladen und ausgedruckt werden unter:
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http://www.vs.ch/de/web/spm/formulaire-de-demande-d-un-titre-de-s%C3%A9jour1
Bauabteilung - Stellenangebot
31.08.2021
Administrative/r Sachbearbeiter/in (100%)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2021-08-31.pdf
Ausschreibung Pop-up Sportpavillon
27.08.2021
Wir suchen Sie als Pächter/in des Pop-up Restaurants Sportpavillon für die Zeit vom 1. Dezember 2021 bis 30. April 2023. Das Bewerbungsdossier ist bis am 20. September 2021 einzureichen.
[Der Link zu den Ausschreibungsunterlagen wurde entfernt.]
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Plangenehmigung - Verkehrsführung Spiss - öffentliche Auflage
27.08.2021
Basierend auf dem am 17. Oktober 2007 homologierten Quartierplan Spiss, in Anwendung der Artikel 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes vom 03. September 1965 (StrG) sowie gestützt auf das kantonale Gesetz über den Wasserbau (kWBG) vom 15. März 2007 und im Einverständnis der kantonalen Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft liegen die Pläne des Projektes "Verkehrsführung Spiss", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Zermatt, während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Planverfasser: Ingenieurgemeinschaft SPI AG + Bänziger Partner AG, Kantonsstrasse 322, 3900 Brig-Glis
Parzellen: 1323, 1324, 1325, 1326, 1330, 1331, 1333, 1334, 1336, 1337, 1340, 1341, 1343, 1344, 1345, 1346, 1347, 1350, 1351, 1352, 1358, 1359, 1364, 1365, 1366, 1368, 1370, 1372, 1389, 1392, 1397, 1403, 1405, 1415, 1416, 1417, 1418, 1419, 1420, 1421, 1422, 1423, 1424, 1425, 1426, 1440, 1504, 1517, 1519, 2923, 3898, 3899, 3909, 3976, (3977), 4584, Spiss, undri Wiesti, zer Bännu, uf em heeje Sand
Koordinaten: 624'375 / 97'420
Nutzungszone: Zone für Verkehr, Gewässer, Wohnzone Z1, Gewerbezone, öffentliche Bauten und Anlagen, QP Spiss (Segmente 0, 1. 2, 3, 4a, 4b und 6 sowie Grünzone). Gefahrenzonen Lawinen (rot, blau und gelb) sowie Hydrologie (rot, blau und gelb), Gewässerraum
Grundeigentümer: diverse
Allfällige Einsprachen oder Vorbehalte gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 27. September 2021, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten. Die nach der genannten Frist eingereichten Einsprachen, Bemerkungen oder Vorbehalte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Planverfasser: Ingenieurgemeinschaft SPI AG + Bänziger Partner AG, Kantonsstrasse 322, 3900 Brig-Glis
Parzellen: 1323, 1324, 1325, 1326, 1330, 1331, 1333, 1334, 1336, 1337, 1340, 1341, 1343, 1344, 1345, 1346, 1347, 1350, 1351, 1352, 1358, 1359, 1364, 1365, 1366, 1368, 1370, 1372, 1389, 1392, 1397, 1403, 1405, 1415, 1416, 1417, 1418, 1419, 1420, 1421, 1422, 1423, 1424, 1425, 1426, 1440, 1504, 1517, 1519, 2923, 3898, 3899, 3909, 3976, (3977), 4584, Spiss, undri Wiesti, zer Bännu, uf em heeje Sand
Koordinaten: 624'375 / 97'420
Nutzungszone: Zone für Verkehr, Gewässer, Wohnzone Z1, Gewerbezone, öffentliche Bauten und Anlagen, QP Spiss (Segmente 0, 1. 2, 3, 4a, 4b und 6 sowie Grünzone). Gefahrenzonen Lawinen (rot, blau und gelb) sowie Hydrologie (rot, blau und gelb), Gewässerraum
Grundeigentümer: diverse
Allfällige Einsprachen oder Vorbehalte gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 27. September 2021, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten. Die nach der genannten Frist eingereichten Einsprachen, Bemerkungen oder Vorbehalte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eidg. und Komm. Abstimmung vom 26. September 2021
27.08.2021
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 26 September 2021, um abzustimmen über:
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 2. April 2019 "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern"
- die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)
Kommunale Vorlage
- Organisationsreglement
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Über-mittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 23. September 2021, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 23. September 2021 um 17.00 Uhr.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 26. September 2021, 09.00 - 10.00 Uhr
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative vom 2. April 2019 "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern"
- die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle)
Kommunale Vorlage
- Organisationsreglement
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Über-mittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 23. September 2021, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 23. September 2021 um 17.00 Uhr.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 26. September 2021, 09.00 - 10.00 Uhr
Jubla Zermatt - Mitteilungen
26.08.2021
https://jublazermatt.ch/programm
Wichtige Mitteilung der Einwohnergemeinde Zermatt
12.08.2021
Am Montag, 16. August 2021 und Dienstag, 17. August 2021 werden Release-Updates der Programme der Einwohnergemeinde Zermatt durchgeführt. Dadurch stehen während beiden Tagen die Applikationen nicht zur Verfügung, was eine starke Einschränkung der Arbeiten in den einzelnen Abteilungen zur Folge hat.
Die Schalter der Einwohnerdienste werden am 16. und 17. August 2021 ausschliesslich als Auskunftsstelle offen sein. Alle Mutationen (An- / Abmeldungen, Umzüge, Zivilstands-änderungen etc.) und allfällige Inkassos können nicht getätigt werden. Sowohl der Bezug von GA-Tageskarten als auch das Ausstellen von Identitätskarten, Einheimischenausweisen und allfälligen Bestätigungen ist nicht möglich.
Ab Mittwoch, 18. August 2021 sind die MitarbeiterInnen der Abteilungen wieder vollumfänglich für Sie da.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Die Schalter der Einwohnerdienste werden am 16. und 17. August 2021 ausschliesslich als Auskunftsstelle offen sein. Alle Mutationen (An- / Abmeldungen, Umzüge, Zivilstands-änderungen etc.) und allfällige Inkassos können nicht getätigt werden. Sowohl der Bezug von GA-Tageskarten als auch das Ausstellen von Identitätskarten, Einheimischenausweisen und allfälligen Bestätigungen ist nicht möglich.
Ab Mittwoch, 18. August 2021 sind die MitarbeiterInnen der Abteilungen wieder vollumfänglich für Sie da.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Neubau Wendeplatz Schälpmattgasse - öffentliche Auflage
11.08.2021
Gestützt auf das kantonale Strassengesetz vom 3. September 1965 (StrG) liegen die Pläne des Projektes Neubau Wendeplatz Schälpmattgasse, gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Zermatt, während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten der Einwohnergemeinde (Bauabteilung) in Zermatt eingesehen werden.
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Planverfasser: Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 39320 Zermatt
Parzelle: 682, Schälpmatta
Koordinaten: 623'585 / 96'350
Nutzungszone: Verkehrsflächen mit Widmung für den öffentlichen Gebrauch sowie Dorfzone A (D-A)
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Zermatt
Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 13. September 2021, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Planverfasser: Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 39320 Zermatt
Parzelle: 682, Schälpmatta
Koordinaten: 623'585 / 96'350
Nutzungszone: Verkehrsflächen mit Widmung für den öffentlichen Gebrauch sowie Dorfzone A (D-A)
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Zermatt
Allfällige Einsprachen gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 13. September 2021, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.
Stellenangebot
05.08.2021
Informatiker/in (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2021-08-05.pdf