News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Juli 2019
Jugendjob - Mitteilung Regionale Jugendarbeitsstelle Mattertal
05.07.2019
Die Jugendarbeitsstellen Oberwallis haben in Zusammenarbeit mit der Berufs- und Laufbahnberatung und dem RRO die Seite Jugendjob aufgeschaltet.
http://www.rro.ch/new/jugendjob
Regionalpolizei - Stellenangebot
30.07.2019
Regionalpolizist/in (80% - 100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2019-07-30.pdf
Tiefbau - Stellenangebot
23.07.2019
Technische/r Sachbearbeiter/in (80% - 100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2019-07-23.pdf
Bekanntmachung des Zuschlages (Art. 34 kVöB)
17.07.2019
Umfang der Vergabe: Neubau Getwingbrücke Zermatt
Auftragsart: Dienstleistungsauftrag
Auftragnehmer: Ingenieurgemeinschaft sbp/labag, p. A. Schneider – Bregy und Partner AG, Bahnhofstrasse 58, Postfach 60, 3942 Raron
Verfahrensart: Einladungsverfahren
Preisangebot: CHF 161‘293.70 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung 11. Juli 2019
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 16 des Gesetzes betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (kGIVöB) innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Kantonsgericht Wallis mit ausreichender Begründung Beschwerde erhoben werden.
Auftragsart: Dienstleistungsauftrag
Auftragnehmer: Ingenieurgemeinschaft sbp/labag, p. A. Schneider – Bregy und Partner AG, Bahnhofstrasse 58, Postfach 60, 3942 Raron
Verfahrensart: Einladungsverfahren
Preisangebot: CHF 161‘293.70 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: Gemeinderatssitzung 11. Juli 2019
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 16 des Gesetzes betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (kGIVöB) innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Kantonsgericht Wallis mit ausreichender Begründung Beschwerde erhoben werden.
Mitteilung Friedensrichteramt Zermatt
15.07.2019
Die Stockwerkeigentümer des Parkhauses Rossignol, Spissstrasse 49 in Zermatt, vertreten durch Treuhand AG, Mooser Paul, Postfach 233, Zermatt, stellt folgendes Gesuch um Erlass eines richterlichen Parkierungsverbotes gemäss Art. 258 ZPO mit dem Hinweis auf ihre Eigentumsrechte an den Parzellen Nr. 1339 und dem damit verbundenen ausschliesslichen Nutzungsrecht am Umschwung dieser Grundparzellen, nämlich:
- Für den Umschwung und die nicht markierten Verkehrsflächen im Gebäude der Grundparzelle Nr. 1339, Plan 7, Quartier Spiss, Gemeinde Zermatt
Gerichtliches Verbot unbefristet:
"Auf der Liegenschaft Parzelle GBV Nr. 1339 und den Verkehrsflächen STWE-Nr. 1339/1, Nr. 1339/2, sowie den Zugängen und Zufahrten zu Nr.1339/3 bis 78, ist das offene Parkieren von Fahrzeugen für unberechtigte nicht gestattet."
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2'000 bestraft. Abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.
Richterliche Verfügung
Wer das gerichtliche Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen mit Hinweis auf Art. 260 Abs. 1 ZPO seit dessen öffentlicher Bekanntmachung Einsprache beim erlassenden Gericht erheben.
- Für den Umschwung und die nicht markierten Verkehrsflächen im Gebäude der Grundparzelle Nr. 1339, Plan 7, Quartier Spiss, Gemeinde Zermatt
Gerichtliches Verbot unbefristet:
"Auf der Liegenschaft Parzelle GBV Nr. 1339 und den Verkehrsflächen STWE-Nr. 1339/1, Nr. 1339/2, sowie den Zugängen und Zufahrten zu Nr.1339/3 bis 78, ist das offene Parkieren von Fahrzeugen für unberechtigte nicht gestattet."
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2'000 bestraft. Abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt.
Richterliche Verfügung
Wer das gerichtliche Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen mit Hinweis auf Art. 260 Abs. 1 ZPO seit dessen öffentlicher Bekanntmachung Einsprache beim erlassenden Gericht erheben.
Gornergrat Zermatt Marathon 06.07.2019 - Sperrung Strassen
05.07.2019
Infolge des Gornergrat Zermatt Marathons werden am Smastag, 06.07.2019 folgende Strassen für Fahrzeuge gesperrt:
Getwingstrasse
Bereich: Haus Pasadena bis Bahnhofplatz
Dauer: von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Spissstrasse
Bereich: Haus L'Avalanche bis Bahnhofplatz
Dauer: von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Gesamter Bahnhofplatz
Dauer: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Getwingstrasse
Bereich: Haus Pasadena bis Bahnhofplatz
Dauer: von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Spissstrasse
Bereich: Haus L'Avalanche bis Bahnhofplatz
Dauer: von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Gesamter Bahnhofplatz
Dauer: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Einschränkung Elektro-Busbetrieb am 06.07.2019
05.07.2019
Infolge des Gornergrat Zermatt Marathons vom Samstag, 06.07.2019 gibt es folgende Einschränkungen im Elektro-Busbetrieb:
Skibus (grüne Linie)
Es verkehren keine Busse zwischen 08.30 Uhr und 13.25 Uhr.
Quartierlinie Winkelmatten (rote Linie
Die Busse der roten Linie (Winkelmatten) fahren laut Fahrplan, aber ab 08.30 Uhr ohne die Haltestelle Bahnhof
Skibus (grüne Linie)
Es verkehren keine Busse zwischen 08.30 Uhr und 13.25 Uhr.
Quartierlinie Winkelmatten (rote Linie
Die Busse der roten Linie (Winkelmatten) fahren laut Fahrplan, aber ab 08.30 Uhr ohne die Haltestelle Bahnhof
Abteilung Sicherheit - Stellenangebot
01.07.2019
Admin. Sachbearbeiter/in (60% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2019-07-01.pdf