Orientierung in der Website


News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Februar 2018

Brings-Kundenkarte

14.02.2018

Die Einführung eines neuen Verrechnungssystems bei der Einwohnergemeinde Zermatt hat zur Folge, dass Privatpersonen inskünftig Sperrgut und andere kostenpflichte Abfallfraktionen bei den brings-Annahmestellen nur noch gegen Barzahlung anliefern können.

Die vielen Rechnung mit Kleinbeträgen sowie der Zeitaufwand für die Erstellung der Rechnungen standen in keinem Verhältnis. Aufgrund dessen werden die brings-Kundenkarten von Privatpersonen storniert und sind ab sofort nicht mehr gültig. Die betreffenden Personen werden zusätzlich noch schriftlich darüber informiert.

Den Gewerbebetrieben werden die kostenpflichtigen Anlieferungen bei der brings-Annahmestelle im Spiss weiterhin durch die Einwohnergemeinde Zermatt in Rechnung gestellt.

Das Antragsformular für eine brings-Kundenkarte für Gewerbebetriebe kann in der brings-Annahmestelle im Spiss oder auf der Webseite der Einwohnergemeinde Zermatt beantragt werden beantragt werden.

Schliessung Eisbahn

22.02.2018

Die Kunst-/Natureisbahnen werden ab Sonntagabend, den 25. Februar 2018 geschlossen.

Das Gelände wird für das Unplugged-Festival vorbereitet, die Eisflächen, die Infrastruktur, die Kühlanlage und Wintereinrichtungen werden abgebaut.

Teilrevision Bau- und Zonenreglement

16.02.2018

Änderung zur amtlichen Publikation vom 18. Oktober 2013 sowie 28. März 2014

Gemäss Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und den Änderungen vom 12. November 2009 liegt die Abänderung des Art. 62ter Mobilfunkanlagen des Bau- und Zonenreglementes der Einwohnergemeinde Zermatt während 20 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) öffentlich auf.


Reglement: Bau- und Zonenreglement der Einwohnergemeinde Zermatt
Artikel: Art. 62ter - Mobilfunkantennenanlagen (neu)
Begründung: Ergänzung des im Amtsblatt vom 18. Oktober 2013 und 28. März 2014 öffent-lich aufgelegten Reglementsartikel 62ter. - Anpassung und Ergänzung des Reglementsartikels aufgrund der kantonalen Stellungnahmen vom 28. Oktober 2014 sowie 14. August 2015

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben. Gegenstand allfälliger Einsprachen können lediglich Anmerkungen sein, welche Abänderungen der durch die Urversammlung genehmigten Version betreffen. So sind z.B. die Mobilfunkstandorte nicht Gegenstand der Auflage.

Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 20 Tagen nach dieser Veröffentlichung an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Reglement vorgenommen.