News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Januar 2018
Einladung zum Gemeindeapéro 2018
10.01.2018
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zum diesjährigen Gemeindeapéro mit Jungbürgerfeier ein.
Datum: Freitag, 26. Januar 2018
Ort: Triftbachhalle
Zeit: 19.00 Uhr
Programm
• Apéro
• Begrüssung durch Gemeindepräsidentin Romy Biner-Hauser
• Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2000
• Ehrungen
• Eine kurze Aufführung: „Grätsch und Gizell uber ds letscht Jahr“
• Musikalische Unterhaltung mit der Musikgesellschaft Matterhorn und dem Musiker Ben Watling
Für Speis und Trank ist gesorgt. Wir freuen uns auf Sie!
Datum: Freitag, 26. Januar 2018
Ort: Triftbachhalle
Zeit: 19.00 Uhr
Programm
• Apéro
• Begrüssung durch Gemeindepräsidentin Romy Biner-Hauser
• Jungbürgerfeier des Jahrgangs 2000
• Ehrungen
• Eine kurze Aufführung: „Grätsch und Gizell uber ds letscht Jahr“
• Musikalische Unterhaltung mit der Musikgesellschaft Matterhorn und dem Musiker Ben Watling
Für Speis und Trank ist gesorgt. Wir freuen uns auf Sie!
Wasserversorgung - Stellenangebot
11.01.2018
Betrieblicher Mitarbeiter
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2018-01-12.pdf
Eidg. und Kant. Abstimmungen vom 4. März 2018
30.01.2018
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 4. März 2018, um über Eidgenössische und Kantonale Vorlagen abzustimmen:
Eidgenössische Vorlagen
> Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021
> Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)"
Kantonale Vorlage
> Volksinitiative "Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907"
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 2. März 2018, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 2. März 2018, um 17.00 Uhr.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Samstag, 3. März 2018, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 4. März 2018, 09.00 - 10.00 Uhr
Eidgenössische Vorlagen
> Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021
> Volksinitiative vom 11. Dezember 2015 "Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)"
Kantonale Vorlage
> Volksinitiative "Für eine Totalrevision der Verfassung des Kantons Wallis vom 8. März 1907"
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 2. März 2018, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 2. März 2018, um 17.00 Uhr.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Samstag, 3. März 2018, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 4. März 2018, 09.00 - 10.00 Uhr