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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv September 2016
Verlängerung Verschiebung Kehrichtunterstand "Weisshorn" und Papier- und Kartonmulde "Oberdorfstrasse"
19.09.2016/31.10.2016
Infolge Strassenarbeiten kann der Kehrrichtunterstand "Weisshorn" sowie die Papier- und Kartonmulde "Oberdorfstrasse" vom 21. September 2016 – 7. November 2016 nicht bedient werden.
Der provisorische Ersatzstandort befindet sind rund 90 Meter nördlich des bestehenden Standortes – in der Metzggasse / Schulhauspausenplatz.
Ab 8. November 2016 wird der Kehrichtunterstand "Weisshorn" sowie die Papier- und Kartonmulde "Oberdorfstrasse" wieder normal verfügbar sein.
Der provisorische Ersatzstandort befindet sind rund 90 Meter nördlich des bestehenden Standortes – in der Metzggasse / Schulhauspausenplatz.
Ab 8. November 2016 wird der Kehrichtunterstand "Weisshorn" sowie die Papier- und Kartonmulde "Oberdorfstrasse" wieder normal verfügbar sein.
Verlängerung Verschiebung Kehrichtunterstand "Chrum / englische Kirche"
19.09.2016/31.10.2016
Infolge Strassenarbeiten kann der Kehrrichtunterstand "Chrum / englische Kirche" vom 30. September 2016 – 10. November 2016 nicht bedient werden.
Der provisorische Ersatzstandort befindet sind rund 150 Meter nördlich des bestehenden Standortes – an der Bodmenstrasse (Nähe Haus Milidix).
Ab dem 11. November 2016 wird der Kehrichtunterstand "Chrum / englische Kirche" wieder normal verfügbar sein.
Der provisorische Ersatzstandort befindet sind rund 150 Meter nördlich des bestehenden Standortes – an der Bodmenstrasse (Nähe Haus Milidix).
Ab dem 11. November 2016 wird der Kehrichtunterstand "Chrum / englische Kirche" wieder normal verfügbar sein.
Gemeinderatswahlen 2016 - Kandidatenlisten
20.09.2016
In der gesetzlich vorgeschriebenen Frist sind 5 Kandidatenlisten hinterlegt worden:
Liste Nr. 1
Freie Wähler Zermatt
1.01 Imboden Marco, Unternehmer
Liste Nr. 2
Christlichdemokratische Volkspartei Zermatt (CVP)
2.01 Biner-Hauser Romy, Gemeindevizepräsidentin, Grossrätin
2.02 Biner Gerold, Gemeinderat
2.03 Ballmann Bianca, Jugendarbeiterin
2.04 Aufdenblatten Mark, Anwalt und Notar
2.05 Bellwald Marcel, Heimleiter, Grossrat-Suppleant
Liste Nr. 3
Christlichsoziale Volkspartei Zermatt (CSP)
3.01 Anthamatten Stefan, Gemeinderat
3.02 Lauber Anton, Gemeinderat, Grossrat
3.03 Götzenberger Fabienne, Hotelière, Skilehrerin
3.04 Hächler Lerjen Katja, Geschäftsführerin
3.05 Julen Markus, Dipl. Inf. Ing. ETH
Liste Nr. 4
Bündnis für Zermatt
4.01 Kündig Stössel Iris, Gemeinderätin, Arztsekretärin
4.02 Schaller Hermann, Gemeinderat, selbstständiger Unternehmer
4.03 Droz Daniel, Hotel Manager, Betriebsökonom FH
4.04 Fuchs Philipp, Bäcker-Konditor-Confiseur EFZ, Schneesportlehrer
Liste Nr. 5
Schweizerische Volkspartei (SVP)
5.01 Biner Natalie, Sekretärin
5.02 Aufdenblatten Anton, Sportartikelverkäufer, Skilehrer
Liste Nr. 1
Freie Wähler Zermatt
1.01 Imboden Marco, Unternehmer
Liste Nr. 2
Christlichdemokratische Volkspartei Zermatt (CVP)
2.01 Biner-Hauser Romy, Gemeindevizepräsidentin, Grossrätin
2.02 Biner Gerold, Gemeinderat
2.03 Ballmann Bianca, Jugendarbeiterin
2.04 Aufdenblatten Mark, Anwalt und Notar
2.05 Bellwald Marcel, Heimleiter, Grossrat-Suppleant
Liste Nr. 3
Christlichsoziale Volkspartei Zermatt (CSP)
3.01 Anthamatten Stefan, Gemeinderat
3.02 Lauber Anton, Gemeinderat, Grossrat
3.03 Götzenberger Fabienne, Hotelière, Skilehrerin
3.04 Hächler Lerjen Katja, Geschäftsführerin
3.05 Julen Markus, Dipl. Inf. Ing. ETH
Liste Nr. 4
Bündnis für Zermatt
4.01 Kündig Stössel Iris, Gemeinderätin, Arztsekretärin
4.02 Schaller Hermann, Gemeinderat, selbstständiger Unternehmer
4.03 Droz Daniel, Hotel Manager, Betriebsökonom FH
4.04 Fuchs Philipp, Bäcker-Konditor-Confiseur EFZ, Schneesportlehrer
Liste Nr. 5
Schweizerische Volkspartei (SVP)
5.01 Biner Natalie, Sekretärin
5.02 Aufdenblatten Anton, Sportartikelverkäufer, Skilehrer
Einberufung der Urversammlung für die Wahl der Gemeindebehörden für die Verwaltungsperiode 2017 - 2020
20.09.2016
Wahl des Gemeinderats (nach Proporzsystem)
Die Wahl des Gemeinderats findet am Sonntag, 16. Oktober 2016 statt.
Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten (nach Majorzsystem)
Die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten findet am Sonntag, 13. November 2016 statt.
Falls kein Kandidat das absolute Mehr erreicht, findet die Stichwahl (zweiter Wahlgang) am Sonntag, 27. November 2016 statt. Es können neue Kandidaturen hinterlegt werden.
- Fehlen von hinterlegten Listen
Falls keine Liste für die Wahl des Präsidenten und/oder Vizepräsidenten innert der gesetzlichen Frist hinterlegt wurde, können die Stimmbürger jede in den Gemeinderat gewählte Person wählen.
Jeder Stimmbürger verfügt über eine Stimme. Gewählt ist die Person, die am meisten Stimmen erhalten hat (relatives Mehr).
- Hinterlegung einer einzigen Liste
Wurde eine einzige Liste für die Wahl des Präsidenten und/oder Vizepräsidenten hinterlegt, ist der jeweilige Kandidat dieser Liste ohne Urnengang in stiller Wahl gewählt (Art. 205 Abs. 1 GPR).
Daten der Listenhinterlegung (Art. 24 und 25 StrB)
- für die Wahl Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Spätestens am Dienstag, 18. Oktober 2016, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei
- für die Stichwahl Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident - 2. Wahlgang
Spätestens am Dienstag, 15. November 2016, 18.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei
Öffnungszeiten Urnen und Wahl-/Stimmlokal
Wahlen Gemeinderat
Samstag, 15. Oktober 2016, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag, 16. Oktober 2016, 11.00 - 12.00 Uhr Turnhalle Walka
Wahlen Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Samstag, 12. November 2016, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag, 13. November 2016, 11.00 - 12.00 Uhr Turnhalle Walka
Evtl. 2. Wahlgang Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Samstag, 26. November 2016, 18.00 - 19.00 Uhr Einwohnerdienste / Kanzlei
Sonntag, 27. November 2016, 11.00 - 12.00 Uhr Einwohnerdienste / Kanzlei
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Über-mittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro über-geben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig (Art. 14 Abs. 1 VbStA). Die Sendung muss
bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, eintreffen
(Art. 14 Abs. 3 VbStA).
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, um 17.00 Uhr.
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (GPR)
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
- den Staatsratsbeschluss vom 17.02.2016 betreffend die Wahl der Gemeindebehörden
für die Legislaturperiode 2017 - 2020 (StrB)
- den Zusatzbeschluss des Staatsrats vom 08.07.2016 (StrB)
Die Wahl des Gemeinderats findet am Sonntag, 16. Oktober 2016 statt.
Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten (nach Majorzsystem)
Die Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten findet am Sonntag, 13. November 2016 statt.
Falls kein Kandidat das absolute Mehr erreicht, findet die Stichwahl (zweiter Wahlgang) am Sonntag, 27. November 2016 statt. Es können neue Kandidaturen hinterlegt werden.
- Fehlen von hinterlegten Listen
Falls keine Liste für die Wahl des Präsidenten und/oder Vizepräsidenten innert der gesetzlichen Frist hinterlegt wurde, können die Stimmbürger jede in den Gemeinderat gewählte Person wählen.
Jeder Stimmbürger verfügt über eine Stimme. Gewählt ist die Person, die am meisten Stimmen erhalten hat (relatives Mehr).
- Hinterlegung einer einzigen Liste
Wurde eine einzige Liste für die Wahl des Präsidenten und/oder Vizepräsidenten hinterlegt, ist der jeweilige Kandidat dieser Liste ohne Urnengang in stiller Wahl gewählt (Art. 205 Abs. 1 GPR).
Daten der Listenhinterlegung (Art. 24 und 25 StrB)
- für die Wahl Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Spätestens am Dienstag, 18. Oktober 2016, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei
- für die Stichwahl Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident - 2. Wahlgang
Spätestens am Dienstag, 15. November 2016, 18.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei
Öffnungszeiten Urnen und Wahl-/Stimmlokal
Wahlen Gemeinderat
Samstag, 15. Oktober 2016, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag, 16. Oktober 2016, 11.00 - 12.00 Uhr Turnhalle Walka
Wahlen Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Samstag, 12. November 2016, 18.00 - 19.00 Uhr Turnhalle Walka
Sonntag, 13. November 2016, 11.00 - 12.00 Uhr Turnhalle Walka
Evtl. 2. Wahlgang Gemeindepräsident und Gemeinde-Vizepräsident
Samstag, 26. November 2016, 18.00 - 19.00 Uhr Einwohnerdienste / Kanzlei
Sonntag, 27. November 2016, 11.00 - 12.00 Uhr Einwohnerdienste / Kanzlei
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Über-mittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro über-geben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig (Art. 14 Abs. 1 VbStA). Die Sendung muss
bei der Gemeindeverwaltung spätestens am Freitag, der der Wahl vorausgeht, eintreffen
(Art. 14 Abs. 3 VbStA).
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens Freitag, der dem Urnengang vorausgeht, um 17.00 Uhr.
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (GPR)
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
- den Staatsratsbeschluss vom 17.02.2016 betreffend die Wahl der Gemeindebehörden
für die Legislaturperiode 2017 - 2020 (StrB)
- den Zusatzbeschluss des Staatsrats vom 08.07.2016 (StrB)
Resultate Komm. Abstimmung vom 25.09.2016
25.09.2016
Stimmberechtigte: 2'871
Eingegangene Stimmzettel: 1'126
Stimmbeteiligung: 39.22%
Abfallreglement mit Gebührenordnung - Revision
Leere: 16
Ungültige: 24
Gültige Stimmzettel: 1'086
JA: 673
NEIN: 413
Eingegangene Stimmzettel: 1'126
Stimmbeteiligung: 39.22%
Abfallreglement mit Gebührenordnung - Revision
Leere: 16
Ungültige: 24
Gültige Stimmzettel: 1'086
JA: 673
NEIN: 413
Resultate Kant. Abstimmung vom 25.09.2016
25.09.2016
Stimmberechtigte: 2'872
Eingegangene Stimmzettel: 1'125
Stimmbeteiligung: 39.17%
Änderung des Artikels 39 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 betreffend die Wahl des Büros der Staatsanwaltschaft
Leere: 31
Ungültige: 18
Gültige Stimmzettel: 1'076
JA: 757
NEIN: 319
Änderung der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 (Art. 65 bis neu) zur Einführung eines Justizrates
Leere: 21
Ungültige: 18
Gültige Stimmzettel: 1'086
JA: 674
NEIN: 412
Eingegangene Stimmzettel: 1'125
Stimmbeteiligung: 39.17%
Änderung des Artikels 39 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 betreffend die Wahl des Büros der Staatsanwaltschaft
Leere: 31
Ungültige: 18
Gültige Stimmzettel: 1'076
JA: 757
NEIN: 319
Änderung der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 (Art. 65 bis neu) zur Einführung eines Justizrates
Leere: 21
Ungültige: 18
Gültige Stimmzettel: 1'086
JA: 674
NEIN: 412
Resultate Eidg. Abstimmung vom 25.09.2016
25.09.2016
Stimmberechtigte: 2'874
Eingegangene Stimmzettel: 1'134
Stimmbeteiligung: 39.46%
Volksinitiative vom 6. September 2012 "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)"
Leere: 11
Ungültige: 21
Gültige Stimmzettel: 1'102
JA: 185
NEIN: 917
Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 "AHVplus: für eine starke AHV“
Leere: 5
Ungültige: 21
Gültige Stimmzettel: 1'108
JA: 227
NEIN: 881
Änderung des Bundesgesetzes vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)
Leere: 20
Ungültige: 21
Gültige Stimmzettel: 1'093
JA: 676
NEIN: 417
Eingegangene Stimmzettel: 1'134
Stimmbeteiligung: 39.46%
Volksinitiative vom 6. September 2012 "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)"
Leere: 11
Ungültige: 21
Gültige Stimmzettel: 1'102
JA: 185
NEIN: 917
Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 "AHVplus: für eine starke AHV“
Leere: 5
Ungültige: 21
Gültige Stimmzettel: 1'108
JA: 227
NEIN: 881
Änderung des Bundesgesetzes vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)
Leere: 20
Ungültige: 21
Gültige Stimmzettel: 1'093
JA: 676
NEIN: 417
Eidg., Kant. und Komm. Abstimmung vom 25.09.2016
01.09.2016
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 25. September 2016 um über Eidgenössische, Kantonale und Kommunale Vorlagen abzustimmen.
Eidgenössische Vorlagen
> Volksinitiative vom 6. September 2012 "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)"
> Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 "AHVplus: für eine starke AHV"
> Änderung des Bundesgesetzes vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)
Kantonale Vorlagen
> Änderung des Artikels 39 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 betreffend die Wahl des Büros der Staatsanwaltschaft
> Änderung der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 (Art. 65 bis neu) zur Einführung eines Justizrates
Kommunale Vorlage
> Abfallreglement mit Gebührenordnung - Revision
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 23. September 2016, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 23. September 2016 um 17.00 Uhr.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Samstag, 24. September 2016, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 25. September 2016, 11.00 - 12.00 Uhr
Eidgenössische Vorlagen
> Volksinitiative vom 6. September 2012 "Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft (Grüne Wirtschaft)"
> Volksinitiative vom 17. Dezember 2013 "AHVplus: für eine starke AHV"
> Änderung des Bundesgesetzes vom 25. September 2015 über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG)
Kantonale Vorlagen
> Änderung des Artikels 39 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 betreffend die Wahl des Büros der Staatsanwaltschaft
> Änderung der Kantonsverfassung vom 10. März 2016 (Art. 65 bis neu) zur Einführung eines Justizrates
Kommunale Vorlage
> Abfallreglement mit Gebührenordnung - Revision
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 23. September 2016, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 23. September 2016 um 17.00 Uhr.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Samstag, 24. September 2016, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 25. September 2016, 11.00 - 12.00 Uhr
Aktuelle Waldbrandgefahr SEHR GROSS
08.09.2016
Trockenheit im Wallis - Stufe 5 - sehr gross
Die geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen und die in letzter Zeit für diese Jahreszeit unüblich hohen Temperaturen sowie der zeitweilige wind haben zu einer weiteren Erhöhung der Waldbrandgefahr geführt.
Die Medienmitteilung des Kantons vom 8. September 2016, eine Übersicht zu den einzelnen Waldbrandstufen sowie die allgemeinen Verhaltensregeln bei einem allfälligen generellen Feuerverbot können als PDF heruntergeladen werden unter:
Die geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen und die in letzter Zeit für diese Jahreszeit unüblich hohen Temperaturen sowie der zeitweilige wind haben zu einer weiteren Erhöhung der Waldbrandgefahr geführt.
Die Medienmitteilung des Kantons vom 8. September 2016, eine Übersicht zu den einzelnen Waldbrandstufen sowie die allgemeinen Verhaltensregeln bei einem allfälligen generellen Feuerverbot können als PDF heruntergeladen werden unter:
https://gemeinde.zermatt.ch/link/www.vs.ch/waldbrandgefahr
Friedensrichteramt der Gemeinde Zermatt
07.09.2016
Der Friedensrichter der Gemeinde Zermatt
- eingesehen das Gesuch der SULAG AG, Spissstrasse 99, 3920 Zermatt, vertreten durch Herr Schaller Benjamin, vom 22. Juni 2016;
- eingesehen die Publikation im Amtsblatt Nr. 30 vom 22. Juli 2016;
- erwägend, dass innert der Frist von 30 Tagen keine Einsprachen eingegangen sind;
wird folgendes erlassen:
Gerichtliches Verbot
1. Auf den Liegenschaften Nr. 1336 und Nr. 1406, Plan Nr. 7, Spiss, Zermatt und den damit verbundenen ausschliesslichen Nutzungsrechten am Umschwung der Grundparzellen Nr. 1336 und Nr. 1406, Plan Nr. 7, Spiss, Zermatt, ist das offene Parkieren von Fahrzeugen nicht gestattet.
2. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2'000.- bestraft.
- eingesehen das Gesuch der SULAG AG, Spissstrasse 99, 3920 Zermatt, vertreten durch Herr Schaller Benjamin, vom 22. Juni 2016;
- eingesehen die Publikation im Amtsblatt Nr. 30 vom 22. Juli 2016;
- erwägend, dass innert der Frist von 30 Tagen keine Einsprachen eingegangen sind;
wird folgendes erlassen:
Gerichtliches Verbot
1. Auf den Liegenschaften Nr. 1336 und Nr. 1406, Plan Nr. 7, Spiss, Zermatt und den damit verbundenen ausschliesslichen Nutzungsrechten am Umschwung der Grundparzellen Nr. 1336 und Nr. 1406, Plan Nr. 7, Spiss, Zermatt, ist das offene Parkieren von Fahrzeugen nicht gestattet.
2. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2'000.- bestraft.
Friedensrichteramt der Gemeinde Zermatt
07.09.2016
Die Ulrich Imboden AG, Firmennummer CHE-105.884.985, Talstrasse 9, 3930 Visp, vertreten durch Herr Olivier Imboden, stellt folgendes Gesuch um Erlass eines richterlichen Parkierungsverbotes gemäss Art. 258 ZPO mit dem Hinweis auf ihre Eigentumsrechte an den Parzellen Nr. 1344, 1402 und Nr. 1404 und dem damit verbundenen ausschliesslichen Nutzungsrecht am Umschwung dieser Grundparzellen, nämlich:
- Für die Grundparzelle Nr. 1344, Plan Nr. 7, Quartier Spiss, Gemeinde Zermatt
- Für die Grundparzellen Nr. 1402 und Nr. 1404, Plan Nr. 8, Quartier Grüebe, Gemeinde Zermatt
Gerichtliches Verbot unbefristet:
"Auf den Liegenschaften Nr. 1344, Nr. 1402 und Nr. 1404 ist das offene Parkieren von Fahrzeugen nicht gestattet. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO, mit einer Busse bis CHF 2'000.- bestraft. Abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt."
Richterliche Verfügung
Wer das gerichtliche Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen mit Hinweis auf Art. 260, Abs. 1, ZPO, nach öffentlicher Bekanntmachung Einsprache beim erlassenden Gericht erheben.
- Für die Grundparzelle Nr. 1344, Plan Nr. 7, Quartier Spiss, Gemeinde Zermatt
- Für die Grundparzellen Nr. 1402 und Nr. 1404, Plan Nr. 8, Quartier Grüebe, Gemeinde Zermatt
Gerichtliches Verbot unbefristet:
"Auf den Liegenschaften Nr. 1344, Nr. 1402 und Nr. 1404 ist das offene Parkieren von Fahrzeugen nicht gestattet. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO, mit einer Busse bis CHF 2'000.- bestraft. Abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt."
Richterliche Verfügung
Wer das gerichtliche Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen mit Hinweis auf Art. 260, Abs. 1, ZPO, nach öffentlicher Bekanntmachung Einsprache beim erlassenden Gericht erheben.
Friedensrichteramt der Gemeinde Zermatt
28.09.2016
Die Stockwerkeigentümer des Parkhaus Terminal, Spissstrasse 21, 3920 Zermatt, vertreten durch Treuhand AG, Mooser Paul, Postfach 233, 3920 Zermatt, stellt folgendes Gesuch um Erlass eines richterlichen Parkierungsverbotes gemäss Art. 258 ZPO mit dem Hinweis auf ihre Eigentumsrechte an den Parzellen Nr. 1366 und Nr. 1406 und dem damit verbundenen ausschliesslichen Nutzungsrecht am Umschwung dieser Grundparzellen, nämlich:
- Für die Parzelle Nr. 1366, Plan 7 Nr., Quartierplan Spiss, Gemeinde Zermatt (Eigentümer: STWE-Nr. 1366/A bis 1366/E)
Gerichtliches Verbot unbefristet:
"Auf der Liegenschaft Parzelle GBV Nr. 1366 und den Verkehrsflächen STWE-Nr. 1366/A, 1366/B, 1366/C und 1366/D, ist das offene Parkieren von Fahrzeugen für unberechtigte nicht gestattet. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2'000 bestraft. Abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt".
Richterliche Verfügung
Wer das gerichtliche Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen mit Hinweis auf Art. 260 Abs. 1 ZPO seit dessen öffentlicher Bekanntmachung Einsprache beim erlassenden Gericht erheben.
- Für die Parzelle Nr. 1366, Plan 7 Nr., Quartierplan Spiss, Gemeinde Zermatt (Eigentümer: STWE-Nr. 1366/A bis 1366/E)
Gerichtliches Verbot unbefristet:
"Auf der Liegenschaft Parzelle GBV Nr. 1366 und den Verkehrsflächen STWE-Nr. 1366/A, 1366/B, 1366/C und 1366/D, ist das offene Parkieren von Fahrzeugen für unberechtigte nicht gestattet. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2'000 bestraft. Abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten des Halters abgeschleppt".
Richterliche Verfügung
Wer das gerichtliche Verbot nicht anerkennen will, kann innert 30 Tagen mit Hinweis auf Art. 260 Abs. 1 ZPO seit dessen öffentlicher Bekanntmachung Einsprache beim erlassenden Gericht erheben.
Wir machen Profis! - Wir suchen dich!
13.09.2016
Die Jugend ist unsere Zukunft! Nach diesem Motto bilden wir bei uns in der Einwohnergemeinde Zermatt mehrere Lernende aus. Für den kommenden Sommer 2017 suchen wir:
Kaufmann/-frau EFZ
Anforderungen
- Abschluss Orientierungsschule Niveau 1
- Kontaktfreude und Engagement
- gute mündliche und schriftliche Sprachgewandtheit
- Teamfähigkeit
- Eigeninitiative und vernetztes Denken
Informatiker/in EFZ
Anforderungen
- Orientierungsschule Abschluss Niveau 1
- Logisch-abstraktes Denken
- Mathematisches Verständnis
- Grundkenntnisse Informatik
- Eigeninitiative und Engagement
Automobilfachmann/-frau EFZ
Anforderungen
- Abschluss Orientierungsschule
- Interesse und Engagement
- Handwerkliches Flair
- Teamfähigkeit
Fachperson Betriebsunterhalt EFZ
Anforderungen
- Abschluss Orientierungsschule
- Interesse und Engagement
- Handwerkliches Flair
- Teamfähigkeit
Wir bieten für die Ausbildungsplätze
- Vielseitiges, interessantes und spannendes Ausbildungsprogramm
- Eine zeitgemässe Ausbildungsbetreuung
Eintritt
1. August 2017
Bist du offen und motiviert, hast du gute Umgangsformen und kannst erst noch auf Menschen zugehen? Dann bringst du ideale Voraussetzungen für deine Ausbildung bei der Einwohnergemeinde Zermatt mit.
Die Anstellung kann von einem Eignungstest abhängig gemacht werden.
Bitte sende deine vollständige, schriftliche Bewerbung mit Zeugniskopien bis 30. September 2016 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Kaufmann/-frau EFZ
Anforderungen
- Abschluss Orientierungsschule Niveau 1
- Kontaktfreude und Engagement
- gute mündliche und schriftliche Sprachgewandtheit
- Teamfähigkeit
- Eigeninitiative und vernetztes Denken
Informatiker/in EFZ
Anforderungen
- Orientierungsschule Abschluss Niveau 1
- Logisch-abstraktes Denken
- Mathematisches Verständnis
- Grundkenntnisse Informatik
- Eigeninitiative und Engagement
Automobilfachmann/-frau EFZ
Anforderungen
- Abschluss Orientierungsschule
- Interesse und Engagement
- Handwerkliches Flair
- Teamfähigkeit
Fachperson Betriebsunterhalt EFZ
Anforderungen
- Abschluss Orientierungsschule
- Interesse und Engagement
- Handwerkliches Flair
- Teamfähigkeit
Wir bieten für die Ausbildungsplätze
- Vielseitiges, interessantes und spannendes Ausbildungsprogramm
- Eine zeitgemässe Ausbildungsbetreuung
Eintritt
1. August 2017
Bist du offen und motiviert, hast du gute Umgangsformen und kannst erst noch auf Menschen zugehen? Dann bringst du ideale Voraussetzungen für deine Ausbildung bei der Einwohnergemeinde Zermatt mit.
Die Anstellung kann von einem Eignungstest abhängig gemacht werden.
Bitte sende deine vollständige, schriftliche Bewerbung mit Zeugniskopien bis 30. September 2016 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Wasserversorgung - Stellenangebot
26.09.2016
Wir sind eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir im Bereich Wasserversorgung einen umfangreichen Service public.
Das Zermatter Trinkwasser besteht zu 100% aus reinem Quellwasser und ist von einer sehr guten Qualität. Es wird aus 94 Quellen in 13 Quellgebieten gefasst und mit 30 km langen Leitungen ins Dorf transportiert. Das Reservoirsystem hat eine Kapazität von rund 5'500 m3 und das 44 km lange Leitungsnetz versorgt mehr als 1'600 Häuser sowie 192 Hydranten und 30 Brunnen mit Trinkwasser. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir eine/n
Betriebliche/r Mitarbeiter/in 100%
Ihr Aufgabengebiet
Sie arbeiten mit bei der Überwachung und dem Unterhalt der Pumpwerke, der Filterstationen, der Reservoirs, der Quellfassungen und des Trinkwassernetzes. Ebenfalls leisten Sie im Turnus Pikettdienst.
Ihr Profil
Sie verfügen als pflichtbewusste und selbständige Person vorzugsweise über eine abgeschlossene Berufslehre in der Metallbranche oder über eine gleichwertige Ausbildung sowie über den Führerausweises der Kat. B. Ein handwerkliches Geschick sowie ein technisches Flair runden ihr Profil ab. Der Wohnort in Zermatt oder in den Nachbargemeinden ist für den Pikettdienst unerlässlich.
Eintritt
1. Januar 2017 oder nach Vereinbarung
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 7. Oktober 2016 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Das Zermatter Trinkwasser besteht zu 100% aus reinem Quellwasser und ist von einer sehr guten Qualität. Es wird aus 94 Quellen in 13 Quellgebieten gefasst und mit 30 km langen Leitungen ins Dorf transportiert. Das Reservoirsystem hat eine Kapazität von rund 5'500 m3 und das 44 km lange Leitungsnetz versorgt mehr als 1'600 Häuser sowie 192 Hydranten und 30 Brunnen mit Trinkwasser. Zur Ergänzung unseres Teams suchen wir eine/n
Betriebliche/r Mitarbeiter/in 100%
Ihr Aufgabengebiet
Sie arbeiten mit bei der Überwachung und dem Unterhalt der Pumpwerke, der Filterstationen, der Reservoirs, der Quellfassungen und des Trinkwassernetzes. Ebenfalls leisten Sie im Turnus Pikettdienst.
Ihr Profil
Sie verfügen als pflichtbewusste und selbständige Person vorzugsweise über eine abgeschlossene Berufslehre in der Metallbranche oder über eine gleichwertige Ausbildung sowie über den Führerausweises der Kat. B. Ein handwerkliches Geschick sowie ein technisches Flair runden ihr Profil ab. Der Wohnort in Zermatt oder in den Nachbargemeinden ist für den Pikettdienst unerlässlich.
Eintritt
1. Januar 2017 oder nach Vereinbarung
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 7. Oktober 2016 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an