News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Januar 2015
Bauabteilung - Stellenangebot
14.01.2015
Wir sind eine aktive Tourismusgemeinde in einem starken Wirtschaftsumfeld. Zugunsten der Bevölkerung und der Feriengäste erbringen wir im Bauwesen und in der Raumplanung einen umfangreichen Service public. In unserer Bauabteilung ist eine Arbeitsstelle neu zu besetzen. Wir suchen eine/n:
Kaufm. Sachbearbeiter/in (100%)
Ihr Aufgabengebiet
Sie unterstützen das Bauabteilungs-Team in allen administrativen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen Bauwesen und Raumplanung. Der Empfang von Kunden und der Telefondienst gehören ebenso zu Ihren Aufgaben.
Ihr Profil
Als pflichtbewusste und belastbare Person verfügen Sie über einen kaufmännischen Lehrabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie beherrschen die EDV-Office-Anwenderprogramme und besitzen vorzugsweise einige Jahre Berufserfahrung.
Sie zeigen Interesse für bau- und planungsrechtliche Fragen und haben eine sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise. Fremdsprachenkenntnisse (Französisch) sind von Vorteil.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante Aufgabe in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. April 2015 oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 26. Januar 2015 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
Kaufm. Sachbearbeiter/in (100%)
Ihr Aufgabengebiet
Sie unterstützen das Bauabteilungs-Team in allen administrativen und organisatorischen Aufgaben in den Bereichen Bauwesen und Raumplanung. Der Empfang von Kunden und der Telefondienst gehören ebenso zu Ihren Aufgaben.
Ihr Profil
Als pflichtbewusste und belastbare Person verfügen Sie über einen kaufmännischen Lehrabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie beherrschen die EDV-Office-Anwenderprogramme und besitzen vorzugsweise einige Jahre Berufserfahrung.
Sie zeigen Interesse für bau- und planungsrechtliche Fragen und haben eine sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise. Fremdsprachenkenntnisse (Französisch) sind von Vorteil.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team, gute Sozialleistungen sowie Weiterbildungsmöglichkeiten.
Wenn Sie diese interessante Aufgabe in einem angenehmen Umfeld anspricht, freuen wir uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen.
Eintritt
1. April 2015 oder nach Vereinbarung
Auskunft erhalten Sie bei Oliver Summermatter, Leiter Personal, Telefon 027 966 22 66.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 26. Januar 2015 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an
oliver.summermatter@zermatt.net
Einladung zum Gemeindeapéro mit Ehrungen / Jungbürgerfeier
12.01.2015
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zum diesjährigen Gemeindeapéro ein:
Datum: Mittwoch, 21. Januar 2015
Ort: Triftbachhalle
Zeit: 19.00 Uhr - 22.30 Uhr
Zudem bietet der Anlass auch die Gelegenheit unsere Jungbürgerinnen und Jungbürger in den Kreis der Stimmberechtigten aufzunehmen.
Wir wollen es auch nicht unterlassen, besonders verdienten Menschen unseren Dank für ihr Engagement und ihre Leistungen auszusprechen.
Für Speis und Trank sowie für die musikalische Unterhaltung ist gesorgt.
Wir freuen uns auf Sie!
GEMEINDERAT ZERMATT
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zum diesjährigen Gemeindeapéro ein:
Datum: Mittwoch, 21. Januar 2015
Ort: Triftbachhalle
Zeit: 19.00 Uhr - 22.30 Uhr
Zudem bietet der Anlass auch die Gelegenheit unsere Jungbürgerinnen und Jungbürger in den Kreis der Stimmberechtigten aufzunehmen.
Wir wollen es auch nicht unterlassen, besonders verdienten Menschen unseren Dank für ihr Engagement und ihre Leistungen auszusprechen.
Für Speis und Trank sowie für die musikalische Unterhaltung ist gesorgt.
Wir freuen uns auf Sie!
GEMEINDERAT ZERMATT
Bauwesen
GR-Sitzung 22. Januar 2015
Fünf Baugesuche wurden behandelt und bewilligt, wovon zwei unter Auflagen.
Als Ersatz für Michel Lauber wurde Hans-Jörg Arnold als neues Mitglied in die Baukommission gewählt.
Als Ersatz für Michel Lauber wurde Hans-Jörg Arnold als neues Mitglied in die Baukommission gewählt.
Öffentliche Planauflage / Teilprojektauflage - Erschliessungsstrasse "Tuftra"
14.01.2015
In Anwendung der Artikel 42 ff. des kantonalen Strassengesetzes vom 3. September 1965 werden die Pläne der Teilprojektänderung zur Planauflage vom 10. Dezember 2007 für die Erschliessungsstrasse Tuftra (Ze Stäcku, Schlüematta, Tuftersand, Undri Tuftra, Tuftra, Obri Tuftra, Chrome und Unners Moos) in der Zeit vom 16. Januar 2015 bis 16. Februar 2015 bei der Bauabteilung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt, wo sie jeder Beteiligte einsehen kann.
Die Teilprojektänderung betrifft den Bereich zwischen dem Buswendeplatz "ze Stäcke" bis zum Findelbach. Sie beinhaltet keine Abänderung des am 10. Dezember 2007 aufgelegten Rodungsdossiers.
Allfällige Einsprachen, Bemerkungen und Vorbehalte gegen die Teilprojektänderung sind in-nert der gesetzlich festgelegten Fristen von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, spätestens bis 16. Februar 2015, bei der Gemeindeverwaltung Zermatt schriftlich und begründet einzureichen. Die nach der genannten Frist eingereichten Einsprachen, Bemerkungen oder Vorbehalte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Teilprojektänderung betrifft den Bereich zwischen dem Buswendeplatz "ze Stäcke" bis zum Findelbach. Sie beinhaltet keine Abänderung des am 10. Dezember 2007 aufgelegten Rodungsdossiers.
Allfällige Einsprachen, Bemerkungen und Vorbehalte gegen die Teilprojektänderung sind in-nert der gesetzlich festgelegten Fristen von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, spätestens bis 16. Februar 2015, bei der Gemeindeverwaltung Zermatt schriftlich und begründet einzureichen. Die nach der genannten Frist eingereichten Einsprachen, Bemerkungen oder Vorbehalte können nicht mehr berücksichtigt werden.