News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Februar 2012
Sport- und Freizeitarena - News im Februar 2012
24.02.2012
Die Natureisbahn ist infolge der warmen Witterung ab Samstag, 25.02.2012 geschlossen.
Die Kunsteisbahn wird ab Sonntag, 04.03.2012 nach einer 4 monatigen Öffnungszeit geschlossen.
Anschliessend starten auf den Sportanlagen Obere Matten die Vorbereitungen für das Festival Unplugged 2012.
Die Kunsteisbahn wird ab Sonntag, 04.03.2012 nach einer 4 monatigen Öffnungszeit geschlossen.
Anschliessend starten auf den Sportanlagen Obere Matten die Vorbereitungen für das Festival Unplugged 2012.
Eidg. Abstimmung vom 11. März 2012
15.02.2012
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 11. März 2012 um über die Eidgenössische Vorlage abzustimmen:
- die Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen
- die Volksinitiative vom 29. September 2008 für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Bauspar-Initiative
- die Volksinitiative vom 26. Juni 2009 6 Wochen Ferien für alle
- den Bundesbeschluss vom 29. September 2011über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls)
- das Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 9. März 2012, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 10. März 2012, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 11. März 2012, 11.00 - 12.00 Uhr
- die Volksinitiative vom 18. Dezember 2007 Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen
- die Volksinitiative vom 29. September 2008 für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen Bauspar-Initiative
- die Volksinitiative vom 26. Juni 2009 6 Wochen Ferien für alle
- den Bundesbeschluss vom 29. September 2011über die Regelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke (Gegenentwurf zur Volksinitiative für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls)
- das Bundesgesetz vom 18. März 2011 über die Buchpreisbindung (BuPG)
Erleichterte briefliche Stimmabgabe
Jede stimmberechtigte Person kann frei entscheiden, ob sie brieflich oder an der Urne stimmen will.
Briefliche Stimmabgabe
Alle stimmberechtigten Personen erhalten zur brieflichen Stimmabgabe:
- die amtliche Broschüre
- den Stimmzettel
- ein Stimmkuvert
- ein Rücksendungsblatt
- einen Übermittlungsumschlag
Anleitung zur brieflichen Stimmabgabe
- den Stimmzettel in das Stimmkuvert legen
- das Rücksendungsblatt unterschreiben und so in den Übermittlungsumschlag stecken, damit die Adresse: Gemeindeverwaltung 3920 Zermatt, im Sichtfenster erscheint - Umschlag schliessen
- den Übermittlungsumschlag entweder frankieren und per Post an die Gemeindeverwaltung senden oder diesen bei der Gemeindeverwaltung (EK/Kanzlei) während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in eine Urne legen
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Die briefliche Stimmabgabe per Postsendung muss rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eintreffen (spätestens Freitag, 9. März 2012, 17.00 Uhr).
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde.
Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal: Gemeindesaal
Öffnungszeiten der Urne:
Samstag, 10. März 2012, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 11. März 2012, 11.00 - 12.00 Uhr
Abfallentsorgung - Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten
24.02.2012
Ab Anfang März 2012 werden zusätzlich zum offiziellen Abfallkalender weitere Standorte für Separatentsorgungen von Papier, Karton und weitere Fraktionen zur Verfügung gestellt - die Bevölkerung wurde bereits im Januar mittels Flyer informiert.
Details zu den Standorten, Entsorgungsmöglichkeiten und -zeiten sind abrufbar unter:
Details zu den Standorten, Entsorgungsmöglichkeiten und -zeiten sind abrufbar unter: