News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv März 2010
Abfallentsorgung – Molokbehälter sind im Einsatz
04.03.10
Die Problematik der fehlenden Containerunterstände hat die Einwohnergemeinde Zermatt veranlasst, das platzsparende Moloksystem zu testen. Dabei handelt es sich um einen unterirdischen Abfallbehälter, von welchem lediglich 40 % sichtbar ist. Ab sofort stehen die Mokobehälter der Bevölkerung als Ergänzung zu den bestehenden Abfallcontainern für die Abfallentsorgung zur Verfügung. Diese befinden sich an folgenden Standorten:
- Kreuzung Getwingstrasse/Obere Mattenstrasse (2 Behälter)
- Verzweigung Bachstrasse/Oberdorfstrasse (2 Behälter)
Die Einwohnergemeinde Zermatt will mit diesem ergänzenden System wichtige Erfahrungen sammeln, um der Platz-Problematik in Zermatt entgegen zu wirken
- Kreuzung Getwingstrasse/Obere Mattenstrasse (2 Behälter)
- Verzweigung Bachstrasse/Oberdorfstrasse (2 Behälter)
Die Einwohnergemeinde Zermatt will mit diesem ergänzenden System wichtige Erfahrungen sammeln, um der Platz-Problematik in Zermatt entgegen zu wirken
Hochwasserschutz Vispa
15.03.10
In diesem Frühjahr werden zwischen dem Ende der Wintersaison und der Schmelzperiode in der Vispa diverse Sanierungsarbeiten ausgeführt.
Folgende Arbeiten werden ab der Osterwoche begonnen:
- Schutz der Werkleitungen bei der ARA ab 06. April 2010 bis ca. Mitte Mai 2010.
- Instandstellung von diversen Sohlenpflästerungen im Bereich der Gewingbrücke und dem Haus Metro ab 12. April 2010 bis ca. Mitte Mai 2010.
Sämtliche Arbeiten werden bis zum Beginn der Schneeschmelze gleichzeitig vorangetrieben. Während dieser Zeit ist der Einsatz von grossen Baumaschinen (Bagger, Kompressor usw.) und teilweise auch Lastwagen unumgänglich.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 04. Februar 2010 die Bauzeiten mit den nötigen Ausnahmebewilligungen für Transporte und den Einsatz von Baumaschinen, gemäss den Bestimmungen welche während den Aushubzeiten gelten, aus Sicherheitsgründen und im öffentlichen Interesse bewilligt.
Folgende Arbeiten werden ab der Osterwoche begonnen:
- Schutz der Werkleitungen bei der ARA ab 06. April 2010 bis ca. Mitte Mai 2010.
- Instandstellung von diversen Sohlenpflästerungen im Bereich der Gewingbrücke und dem Haus Metro ab 12. April 2010 bis ca. Mitte Mai 2010.
Sämtliche Arbeiten werden bis zum Beginn der Schneeschmelze gleichzeitig vorangetrieben. Während dieser Zeit ist der Einsatz von grossen Baumaschinen (Bagger, Kompressor usw.) und teilweise auch Lastwagen unumgänglich.
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 04. Februar 2010 die Bauzeiten mit den nötigen Ausnahmebewilligungen für Transporte und den Einsatz von Baumaschinen, gemäss den Bestimmungen welche während den Aushubzeiten gelten, aus Sicherheitsgründen und im öffentlichen Interesse bewilligt.
Maiensäss- und Erhaltungszonen
31.03.2010
Gemäss Artikel 36 ff des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. Januar 2008) und den Änderungen vom 1. Dezember 1998, liegen ab dem 02. April 2010 auf der Einwohnergemeinde Zermatt (in der Bauabteilung) die von der Urversammlung am 25. März 2010 angenommenen Maiensäss- und Erhaltungszonen, sowie der Urversammlungsbeschluss während 30 Tagen öffentlich auf.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrecht erhalten und solche, die durch allfällige Änderungen der Plangrundlagen durch die Urversammlung berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Staatsrat erfolgen.
Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung in Zermatt eingesehen werden.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrecht erhalten und solche, die durch allfällige Änderungen der Plangrundlagen durch die Urversammlung berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Staatsrat erfolgen.
Die Unterlagen können während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung, Bauabteilung in Zermatt eingesehen werden.
Teilrevision des Zonennutzungsplans sowie des Bau- und Zonenreglements
31.03.2010
Beschwerdeverfahren
Gemäss Artikel 36 ff des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. Januar 2008) und den Änderungen vom 1. Dezember 1998, liegen ab dem 02. April 2010 auf der Gemeindekanzlei die von der Urversammlung am 25. März 2010 angenommenen nachfolgend aufgelistete Umzonungsbegehren sowie Reglementänderungen und der Urversammlungsbeschluss während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) öffentlich auf.
Reglement: Bau- und Zonenreglement
Artikel: 6 b), 12 1), 15 a), 15 b), 15 c), 38 2) g), 39 1) a), 46 1), 53 1), 53 2), 54, 54 1), 54 3), 55, 55 1), 55 2), 55 3), 56, 56 1), 64 2), 76 1), 78 und 78 1).
Begründung: Änderung des Berechnungsmodels für die Nutzung von Wohn- und Gewerbeflächen. Ersatz der Ausnützungsziffer durch die Nutzungsdichte.
Geändert bzw. angepasst werden alle Ausnützungszifferrelevanten Artikel des Bau- und Zonenreglements.
Reglement: Zum Quartierplan Spiss
Artikel: 8.1
Begründung: Änderung des bestehenden Artikels zum Segment 1.
Parzellen: 414, 444 und 447, Getwing/Oberhäusern
Umzonungsbegehren: Teilumzonung der Parzellen Nr. 414 und 447 von der Kernzone K in Verkehr bzw. Teilumzonung der Parzelle Nr. 444 von Verkehr in die Kernzone K.
Parzellen: 94, Auf dem Platz
Umzonungsbegehren: Teilumzonung von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Dorfzone A (D-A).
Rechtsmittel
Die Entscheide des Gemeinderates und der Urversammlung unterliegen der Beschwerde an den Staatsrat.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung an Nutzungszonenplänen und Reglementen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Entscheide der Urversammlung im Amtsblatt erfolgen. Die durch das Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen vorgesehenen Beschwerdefristen bleiben vorbehalten (Gültigkeit der Abstimmung).
Gemäss Artikel 36 ff des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. Januar 2008) und den Änderungen vom 1. Dezember 1998, liegen ab dem 02. April 2010 auf der Gemeindekanzlei die von der Urversammlung am 25. März 2010 angenommenen nachfolgend aufgelistete Umzonungsbegehren sowie Reglementänderungen und der Urversammlungsbeschluss während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) öffentlich auf.
Reglement: Bau- und Zonenreglement
Artikel: 6 b), 12 1), 15 a), 15 b), 15 c), 38 2) g), 39 1) a), 46 1), 53 1), 53 2), 54, 54 1), 54 3), 55, 55 1), 55 2), 55 3), 56, 56 1), 64 2), 76 1), 78 und 78 1).
Begründung: Änderung des Berechnungsmodels für die Nutzung von Wohn- und Gewerbeflächen. Ersatz der Ausnützungsziffer durch die Nutzungsdichte.
Geändert bzw. angepasst werden alle Ausnützungszifferrelevanten Artikel des Bau- und Zonenreglements.
Reglement: Zum Quartierplan Spiss
Artikel: 8.1
Begründung: Änderung des bestehenden Artikels zum Segment 1.
Parzellen: 414, 444 und 447, Getwing/Oberhäusern
Umzonungsbegehren: Teilumzonung der Parzellen Nr. 414 und 447 von der Kernzone K in Verkehr bzw. Teilumzonung der Parzelle Nr. 444 von Verkehr in die Kernzone K.
Parzellen: 94, Auf dem Platz
Umzonungsbegehren: Teilumzonung von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Dorfzone A (D-A).
Rechtsmittel
Die Entscheide des Gemeinderates und der Urversammlung unterliegen der Beschwerde an den Staatsrat.
Zur Beschwerde berechtigt sind Personen, welche ihre Einsprache aufrechterhalten und solche, die durch allfällige Änderungen durch die Urversammlung an Nutzungszonenplänen und Reglementen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Die Beschwerde muss innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung der Entscheide der Urversammlung im Amtsblatt erfolgen. Die durch das Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen vorgesehenen Beschwerdefristen bleiben vorbehalten (Gültigkeit der Abstimmung).
Sport- und Freizeitarena
01.03.2010
Die Kunsteisbahn ist ab 01. März 2010 geschlossen.
Sport- und Freizeitarena - News im April 2010
29.03.2010
Am Samstag, 3. April können bei guten Wetterverhältnissen die vier Courts in der Tennisarena vom Publikum benützt werden.
13. - 17. April, Unplugged-Festival auf den Oberen Matten
Ab 24. April werden die Sportangebote in der Sport- und Freizeitarena aufgebaut und anschliessend zur Verfügung gestellt.
13. - 17. April, Unplugged-Festival auf den Oberen Matten
Ab 24. April werden die Sportangebote in der Sport- und Freizeitarena aufgebaut und anschliessend zur Verfügung gestellt.
EG/EFTA 10 und Drittstaaten Gesuche unter 4 Monate
15.03.10
Gemäss neuer Weisung vom Bundesamt für Migration erfolgen für Angehörige von EG/EFTA 10 und Drittstaaten, welche einer Arbeitstätigkeit unter vier Monaten nachgehen, keine Anmeldungen bei der Gemeindeverwaltung. Somit sind sämtliche Unterlagen für die genannten Staaten durch den Arbeitgeber direkt an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) in Sion zu senden.
DIHA
Oswald Zenklusen
Av. du midi 7
1950 Sitten
Tel.: 027/606 73 47
Fax.: 027/606 73 04
DIHA
Oswald Zenklusen
Av. du midi 7
1950 Sitten
Tel.: 027/606 73 47
Fax.: 027/606 73 04
Ausserordentliche Urversammlung vom 25. März 2010 - Ausgang
26.03.2010
Ort: Triftbachhalle
TeilnehmerInnen: 170 Personen (inkl. 2 nicht stimmberechtigten Personen) nahmen an der Urversammlung teil.
Dauer: Innerhalb von knapp zwei Stunden sind alle Geschäfte zustimmend verabschiedet worden.
Gebührenordnung für das Wasser und Abwasser - Anpassung Berechnungsgrundlage
Die Urversammlung hat den Anpassungen in der Gebührenordnung mit einer geringfügigen Artikeländerung grossmehrheitlich zugestimmt.
Gebührenordnung für die Behandlung von Baugesuchen - Anpassung Berechnungsgrundlage
Die Änderungen in der Gebührenordnung hat der Souverän ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen mit einer geringfügigen Artikelanpassung gutgeheissen.
Bau- und Zonenreglement - Ersatz der Ausnützungsziffer (AZ) durch die Nutzungsdichte (ND)
Den Ersatz der AZ durch die ND sowie die redaktionellen Änderungen im Bau- und Zonenreglement haben die Stimmberechtigten grossmehrheitlich angenommen.
Umzonungsbegehren Parzelle Nr. 94, 414, 444, 447
Allen Umzonungsbegehren hat der Souverän grossmehrheitlich zugestimmt.
Reglement Quartierplan Spiss - Anpassung Segment 1
Die Urversammlung stimmte den Anpassungen im Art. 8.1 des Reglements ebenfalls mehrheitlich zu.
Sonderzonen - Hinweisinventar, Reglement und Pläne zu den Maiensäss- und Erhaltungszonen
Die Vorlagen zu den Maiensäss- und Erhaltungszonen hat die Versammlung einstimmig angenommen.
TeilnehmerInnen: 170 Personen (inkl. 2 nicht stimmberechtigten Personen) nahmen an der Urversammlung teil.
Dauer: Innerhalb von knapp zwei Stunden sind alle Geschäfte zustimmend verabschiedet worden.
Gebührenordnung für das Wasser und Abwasser - Anpassung Berechnungsgrundlage
Die Urversammlung hat den Anpassungen in der Gebührenordnung mit einer geringfügigen Artikeländerung grossmehrheitlich zugestimmt.
Gebührenordnung für die Behandlung von Baugesuchen - Anpassung Berechnungsgrundlage
Die Änderungen in der Gebührenordnung hat der Souverän ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen mit einer geringfügigen Artikelanpassung gutgeheissen.
Bau- und Zonenreglement - Ersatz der Ausnützungsziffer (AZ) durch die Nutzungsdichte (ND)
Den Ersatz der AZ durch die ND sowie die redaktionellen Änderungen im Bau- und Zonenreglement haben die Stimmberechtigten grossmehrheitlich angenommen.
Umzonungsbegehren Parzelle Nr. 94, 414, 444, 447
Allen Umzonungsbegehren hat der Souverän grossmehrheitlich zugestimmt.
Reglement Quartierplan Spiss - Anpassung Segment 1
Die Urversammlung stimmte den Anpassungen im Art. 8.1 des Reglements ebenfalls mehrheitlich zu.
Sonderzonen - Hinweisinventar, Reglement und Pläne zu den Maiensäss- und Erhaltungszonen
Die Vorlagen zu den Maiensäss- und Erhaltungszonen hat die Versammlung einstimmig angenommen.
Bauabteilung - Stellenangebot
30.03.2010
Die Einwohnergemeinde Zermatt hat zu Gunsten ihrer Bevölkerung und ihrer Feriengäste einen umfangreichen Service public zu erbringen. Diese Aufgabe ist abwechslungsreich, herausfordernd und spannend.
In unserer Gemeindeverwaltung ist eine Arbeitsstelle neu zu besetzen. Wir suchen eine/n
Technische/n Mitarbeiter/in Bauabteilung
Ihr Aufgabengebiet
Als kompetente Fachperson unterstützen Sie das Bauabteilungs-Team in seinen vielfältigen Aufgaben. Dabei handelt es sich vorab um den Bau und Unterhalt öffentlicher Anlagen in den Bereichen Strassen, Flussbau, Trink- und Abwasser, Lawinen- sowie Hochwasserschutz (Planung, Bauleitung, Abrechnungswesen).
Sie helfen überwiegend im Tiefbau bei allen anfallenden administrativen Verfahren mit. In Ihre Zuständigkeit fallen zudem die Bearbeitung von Vergabeaufträgen nach dem öffentlichen Beschaffungswesen, Grundlagenbeschaffung u.a.m..
Ihr Profil
Idealerweise verfügen Sie als engagierte und belastbare Person über eine anerkannte Ausbildung als Bauleiter/in Tiefbau. Alternativ können Sie eine gleichwertige Ausbildung oder eine abgeschlossene Lehre als Bauzeichner/in mit mehrjähriger Berufserfahrung vorweisen.
Gute EDV-Kenntnisse (Office-Programme, CAD, Bauadministration) und eine gewandte mündliche sowie schriftliche Ausdrucksweise sind von wesentlicher Bedeutung.
Flexibilität, Effizienz und Begeisterungsfähigkeit stufen wir als wichtig ein. Fremdsprachenkenntnisse (Französisch) sind erwünscht.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung mit guten Sozialleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team.
Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung.
Auskünfte erhalten Sie bei Werner Biner, Leiter Verwaltung/Gemeindeschreiber, Telefon Nr. 027 966 22 65.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 15. April 2010 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder
In unserer Gemeindeverwaltung ist eine Arbeitsstelle neu zu besetzen. Wir suchen eine/n
Technische/n Mitarbeiter/in Bauabteilung
Ihr Aufgabengebiet
Als kompetente Fachperson unterstützen Sie das Bauabteilungs-Team in seinen vielfältigen Aufgaben. Dabei handelt es sich vorab um den Bau und Unterhalt öffentlicher Anlagen in den Bereichen Strassen, Flussbau, Trink- und Abwasser, Lawinen- sowie Hochwasserschutz (Planung, Bauleitung, Abrechnungswesen).
Sie helfen überwiegend im Tiefbau bei allen anfallenden administrativen Verfahren mit. In Ihre Zuständigkeit fallen zudem die Bearbeitung von Vergabeaufträgen nach dem öffentlichen Beschaffungswesen, Grundlagenbeschaffung u.a.m..
Ihr Profil
Idealerweise verfügen Sie als engagierte und belastbare Person über eine anerkannte Ausbildung als Bauleiter/in Tiefbau. Alternativ können Sie eine gleichwertige Ausbildung oder eine abgeschlossene Lehre als Bauzeichner/in mit mehrjähriger Berufserfahrung vorweisen.
Gute EDV-Kenntnisse (Office-Programme, CAD, Bauadministration) und eine gewandte mündliche sowie schriftliche Ausdrucksweise sind von wesentlicher Bedeutung.
Flexibilität, Effizienz und Begeisterungsfähigkeit stufen wir als wichtig ein. Fremdsprachenkenntnisse (Französisch) sind erwünscht.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung mit guten Sozialleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team.
Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung.
Auskünfte erhalten Sie bei Werner Biner, Leiter Verwaltung/Gemeindeschreiber, Telefon Nr. 027 966 22 65.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 15. April 2010 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder
Resultate Eidg. Abstimmung vom 07. März 2010
07.03.10
Stimmberechtigte: 2'999
Stimmbeteiligung: 31.11%
Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Eingegangene Stimmzettel: 926
Leere: 18
Ungültige: 29
JA: 583
NEIN: 296
Gegen Tierquälerei und für einen bessern Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)
Eingegangene Stimmzettel: 933
Leere: 7
Ungültige: 29
JA: 198
NEIN: 699
Berufliche Alters-/Hinterlassenen- und Ivalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)
Eingegangene Stimmzettel: 932
Leere: 14
Ungültige: 29
JA: 254
NEIN: 635
Stimmbeteiligung: 31.11%
Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen
Eingegangene Stimmzettel: 926
Leere: 18
Ungültige: 29
JA: 583
NEIN: 296
Gegen Tierquälerei und für einen bessern Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)
Eingegangene Stimmzettel: 933
Leere: 7
Ungültige: 29
JA: 198
NEIN: 699
Berufliche Alters-/Hinterlassenen- und Ivalidenvorsorge (BVG) (Mindestumwandlungssatz)
Eingegangene Stimmzettel: 932
Leere: 14
Ungültige: 29
JA: 254
NEIN: 635
Einladung zur ausserordentlichen Urversammlung
04.03.10
Datum: Donnerstag, 25. März 2010
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Triftbachhalle, Zermatt
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 15. Dezember 2009
3. Gebührenordnung für das Wasser und Abwasser - Anpassung Berechnungs-grundlage - Art. 2 Abs. 1 Lit. a und b, Art. 3 Abs. 3 Lit. b, Art. 4 bis 6 und Anhang
4. Gebührenordnung für die Behandlung von Baugesuchen - Anpassung Berechnungsgrundlage und redaktionelle Änderungen - Einleitung, Art. 1, Art. 2.1, Art. 2.2, Art. 3.2.1 bis 3.2.10, Art. 4, Art. 5 und Art. 7 bis 9 und Anhang
5. Teilrevision des Bau- und Zonenreglements sowie des Zonennutzungsplans
5.1 Bau- und Zonenreglement - Ersatz der Ausnützungsziffer (AZ) durch die Nutzungsdichte (ND) - Art. Art. 6 b), 12 1), 15 a), 15 b), 15 c), 38 2) g), 39 1) a), 46 1), 53 1), 53 3), 54, 54 1), 54 3), 55, 55 1), 55 2), 55 3), 56, 56 1), 64 2), 76 1), 78 und 78 1).
5.2 Umzonungsbegehren Parzelle Nr. 94, Auf dem Platz - Teilumzonung von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Dorfzone A D-A
5.3 Umzonungsbegehren Parzellen Nr. 414, 444, 447, Getwing/Oberhäusern - Teilumzonung der Parzellen Nr. 414, 447 von der Kernzone K in Verkehr bzw. Teilumzonung der Parzelle Nr. 444 von Verkehr in die Kernzone K.
6. Reglement Quartierplan Spiss - Anpassung Segment 1 - Art. 8.1
7. Sonderzonen - Hinweisinventar, Reglement und Pläne zu den Maiensäss- und Erhaltungszonen
8. Varia
Die Entwürfe zu den angepassten Gebührenordnungen und Reglementen liegen während 20 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme bei der Bauabteilung im Untergeschoss des Gemeindehauses auf. Die Unterlagen zu den Traktanden 5 und 6 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 3 vom 22. Januar 2010 auf der Bauabteilung zur Einsichtnahme aufgelegen. Das Traktandum Nr. 7 wurde im Amtsblatt Nr. 19 vom 8. Mai 2009 veröffentlicht. Die entsprechenden Unterlagen sind ab diesem Datum während 30 Tagen ebenfalls auf der Bauabteilung zur Einsichtnahme aufgelegen.
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Triftbachhalle, Zermatt
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll vom 15. Dezember 2009
3. Gebührenordnung für das Wasser und Abwasser - Anpassung Berechnungs-grundlage - Art. 2 Abs. 1 Lit. a und b, Art. 3 Abs. 3 Lit. b, Art. 4 bis 6 und Anhang
4. Gebührenordnung für die Behandlung von Baugesuchen - Anpassung Berechnungsgrundlage und redaktionelle Änderungen - Einleitung, Art. 1, Art. 2.1, Art. 2.2, Art. 3.2.1 bis 3.2.10, Art. 4, Art. 5 und Art. 7 bis 9 und Anhang
5. Teilrevision des Bau- und Zonenreglements sowie des Zonennutzungsplans
5.1 Bau- und Zonenreglement - Ersatz der Ausnützungsziffer (AZ) durch die Nutzungsdichte (ND) - Art. Art. 6 b), 12 1), 15 a), 15 b), 15 c), 38 2) g), 39 1) a), 46 1), 53 1), 53 3), 54, 54 1), 54 3), 55, 55 1), 55 2), 55 3), 56, 56 1), 64 2), 76 1), 78 und 78 1).
5.2 Umzonungsbegehren Parzelle Nr. 94, Auf dem Platz - Teilumzonung von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Dorfzone A D-A
5.3 Umzonungsbegehren Parzellen Nr. 414, 444, 447, Getwing/Oberhäusern - Teilumzonung der Parzellen Nr. 414, 447 von der Kernzone K in Verkehr bzw. Teilumzonung der Parzelle Nr. 444 von Verkehr in die Kernzone K.
6. Reglement Quartierplan Spiss - Anpassung Segment 1 - Art. 8.1
7. Sonderzonen - Hinweisinventar, Reglement und Pläne zu den Maiensäss- und Erhaltungszonen
8. Varia
Die Entwürfe zu den angepassten Gebührenordnungen und Reglementen liegen während 20 Tagen vor der Versammlung zur Einsichtnahme bei der Bauabteilung im Untergeschoss des Gemeindehauses auf. Die Unterlagen zu den Traktanden 5 und 6 sind während der gesetzlichen Frist von 20 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 3 vom 22. Januar 2010 auf der Bauabteilung zur Einsichtnahme aufgelegen. Das Traktandum Nr. 7 wurde im Amtsblatt Nr. 19 vom 8. Mai 2009 veröffentlicht. Die entsprechenden Unterlagen sind ab diesem Datum während 30 Tagen ebenfalls auf der Bauabteilung zur Einsichtnahme aufgelegen.
Abteilung Technische Dienste - Stellenangebot
10.03.2010
Die Einwohnergemeinde Zermatt sucht für die Abteilung Technische Dienste (Werkhof) einen
Maurer
Ihr Aufgabengebiet
Als Bauhandwerker und Allrounder unterstützen Sie unser Werkhofteam bei allen anfallenden Gestaltungs-, Unterhalts-, Strassen- und Winterdienstarbeiten.
Ihr Profil
Sie verfügen über einen Lehrabschluss oder über mehrere Jahre Berufserfahrung als angelernter Maurer. Sie haben ein Flair für Maschinen und sind bereit auch anderweitige handwerkliche Arbeiten auszuführen.
Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung
Auskünfte erhalten Sie bei Werner Biner, Leiter Verwaltung/Gemeindeschreiber, Telefon 027 966 22 65.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis am 16. März 2010 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder
Maurer
Ihr Aufgabengebiet
Als Bauhandwerker und Allrounder unterstützen Sie unser Werkhofteam bei allen anfallenden Gestaltungs-, Unterhalts-, Strassen- und Winterdienstarbeiten.
Ihr Profil
Sie verfügen über einen Lehrabschluss oder über mehrere Jahre Berufserfahrung als angelernter Maurer. Sie haben ein Flair für Maschinen und sind bereit auch anderweitige handwerkliche Arbeiten auszuführen.
Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung
Auskünfte erhalten Sie bei Werner Biner, Leiter Verwaltung/Gemeindeschreiber, Telefon 027 966 22 65.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis am 16. März 2010 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder
Bauabteilung - Stellenangebot
25.02.2010
Die Einwohnergemeinde Zermatt hat zu Gunsten ihrer Bevölkerung und ihrer Feriengäste einen umfangreichen Service public zu erbringen. Diese Aufgabe ist abwechslungsreich, herausfordernd und spannend. In unserer Gemeindeverwaltung ist eine Arbeitsstelle neu zu besetzen. Wir suchen eine/n
Technische/n Mitarbeiter/in Bauabteilung
Ihr Aufgabengebiet
Als kompetente Fachperson unterstützen Sie das Bauabteilungs-Team in seinen vielfältigen Aufgaben. Dabei handelt es sich vorab um den Bau und Unterhalt öffentlicher Anlagen in den Bereichen Strassen, Flussbau, Trink- und Abwasser, Lawinen- sowie Hochwasserschutz (Planung, Bauleitung, Abrechnungswesen).
Sie helfen überwiegend im Tiefbau bei allen anfallenden administrativen Verfahren mit. In Ihre Zuständigkeit fallen zudem die Bearbeitung von Vergabeaufträgen nach dem öffentlichen Beschaffungswesen, Grundlagenbeschaffung u.a.m..
Ihr Profil
Idealerweise verfügen Sie als engagierte und belastbare Person über eine anerkannte Ausbildung als Bauleiter/in Tiefbau. Alternativ können Sie eine gleichwertige Ausbildung oder eine abgeschlossene Lehre als Bauzeichner/in mit mehrjähriger Berufserfahrung vorweisen.
Gute EDV-Kenntnisse (Office-Programme, CAD, Bauadministration) und eine gewandte mündliche sowie schriftliche Ausdrucksweise sind von wesentlicher Bedeutung.
Flexibilität, Effizienz und Begeisterungsfähigkeit stufen wir als wichtig ein. Fremdsprachenkenntnisse (französisch) sind erwünscht.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen eine sichere Anstellung mit guten Sozialleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem motivierten Team.
Eintritt
Sofort oder nach Vereinbarung.
Auskunft erhalten Sie bei Werner Biner, Leiter Verwaltung/Gemeindeschreiber, Telefon Nr. 027 966 22 65.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 10. März 2010 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder
Technische/n Mitarbeiter/in Bauabteilung
Ihr Aufgabengebiet
Als kompetente Fachperson unterstützen Sie das Bauabteilungs-Team in seinen vielfältigen Aufgaben. Dabei handelt es sich vorab um den Bau und Unterhalt öffentlicher Anlagen in den Bereichen Strassen, Flussbau, Trink- und Abwasser, Lawinen- sowie Hochwasserschutz (Planung, Bauleitung, Abrechnungswesen).
Sie helfen überwiegend im Tiefbau bei allen anfallenden administrativen Verfahren mit. In Ihre Zuständigkeit fallen zudem die Bearbeitung von Vergabeaufträgen nach dem öffentlichen Beschaffungswesen, Grundlagenbeschaffung u.a.m..
Ihr Profil
Idealerweise verfügen Sie als engagierte und belastbare Person über eine anerkannte Ausbildung als Bauleiter/in Tiefbau. Alternativ können Sie eine gleichwertige Ausbildung oder eine abgeschlossene Lehre als Bauzeichner/in mit mehrjähriger Berufserfahrung vorweisen.
Gute EDV-Kenntnisse (Office-Programme, CAD, Bauadministration) und eine gewandte mündliche sowie schriftliche Ausdrucksweise sind von wesentlicher Bedeutung.
Flexibilität, Effizienz und Begeisterungsfähigkeit stufen wir als wichtig ein. Fremdsprachenkenntnisse (französisch) sind erwünscht.
Unser Angebot
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