News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv April 2008
Sport- und Freizeitarena - News im April 2008
03.04.2008
09. – 12. Unplugged Zermatt auf den Oberen Matten
21.04. – 15.06. Neugestaltung des Tennisplatzes in der Arena: Infolge werden vorübergehend die Tennisplätze auf den Oberen Matten wieder in Betrieb genommen. Dadurch beschränken sich die restlichen Sportaktivitäten nur auf das Beach-Volleyball spielen. Die Kinderspielplätze können weiterhin benützt werden. In dieser Umbauphase steht ab sofort der Sportplatz Zen Stecken zum Fussball spielen mit je zwei Junioren- und Kleintoren zur Verfügung.
Tenniscourt in der Arena ab Samstag, 05. April bespielbar
Ab Ende April können wir neu einen Kleinbike-Parcour bei den Kindergartenpavillon zum Biking üben anbieten.
21.04. – 15.06. Neugestaltung des Tennisplatzes in der Arena: Infolge werden vorübergehend die Tennisplätze auf den Oberen Matten wieder in Betrieb genommen. Dadurch beschränken sich die restlichen Sportaktivitäten nur auf das Beach-Volleyball spielen. Die Kinderspielplätze können weiterhin benützt werden. In dieser Umbauphase steht ab sofort der Sportplatz Zen Stecken zum Fussball spielen mit je zwei Junioren- und Kleintoren zur Verfügung.
Tenniscourt in der Arena ab Samstag, 05. April bespielbar
Ab Ende April können wir neu einen Kleinbike-Parcour bei den Kindergartenpavillon zum Biking üben anbieten.
Verlängerung Planungszone durch Urversammlung um 6 Monate
11.12.2007
Zur weiteren Steuerung des Zweitwohnungsbaus hat die Urversammlung am 04. Dezember 2007 im Sinne von Art. 19 des Gesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 23.01.1987 beschlossen, die Planungszone über die gesamten Bauzonen um 6 Monate zu verlängern. Innerhalb dieser Zonen darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung beeinträchtigen könnte.
Von dieser Massnahme ausgeschlossen sind: a) alle Baugesuche, welche einen Erstwohnungsanteil von 100 % laut Erst- und Zweitwohnungsreglement aufweisen. b) alle Baugesuche im öffentlichen Interesse, c) der Quartierplan Oberematten (vgl. Urversammlungsbeschlüsse vom 20.05.2003 und 15.12.2005). Diese Planungszonen-Verfügung tritt ab dem 18. Januar 2008 in Kraft und endet am 18. Juli 2008. Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen an den Gemeinderat von Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.
Von dieser Massnahme ausgeschlossen sind: a) alle Baugesuche, welche einen Erstwohnungsanteil von 100 % laut Erst- und Zweitwohnungsreglement aufweisen. b) alle Baugesuche im öffentlichen Interesse, c) der Quartierplan Oberematten (vgl. Urversammlungsbeschlüsse vom 20.05.2003 und 15.12.2005). Diese Planungszonen-Verfügung tritt ab dem 18. Januar 2008 in Kraft und endet am 18. Juli 2008. Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen an den Gemeinderat von Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.