News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 9. Februar 2006
Unterschriftenaktionen gegen die Gemeinderatsgeschäfte Planungszone Quartierplan Oberematten und Masterplan Bahnhof Zermatt
GR-Sitzung 09. Februar 2006
Wie bereits in den Medien berichtet worden ist, sind am 31. Januar 2006 bei der Gemeindeverwaltung zwei Unterschriftensammlungen hinterlegt worden.
Die Unterschriftenaktionen stimmberechtigter Ortsbürger/Innen verlangen:
a) einen Urnengang über die Frage, ob der Quartierplan Oberematten, insbesondere die Parzellen Nr. 322 und Nr. 3958 ebenfalls dem Baubewilligungsstopp für Zweitwohnungen unterstellt werden (Verfügung einer Planungszone wie im gesamten Baugebiet von Zermatt).
b) Eine Konsultativabstimmung, damit der Gemeinderat die aus der abstimmenden resultierende Position vertreten kann - mit vorgängigen Informationsveranstaltungen.
Anzahl gültiger Unterschriften:
- Quartierplan Oberematten: 193
- Masterplan Bahnhof Zermatt: 247
Damit eine Unterschriftenaktion verbindlich wird, muss sie ein Fünftel oder rund 600 gültige Unterschriften aufweisen. Vorbehalten bleibt die Zuständigkeit im Sinne der Gemeindegesetz-Bestimmungen.
Arbeitsvergaben - Ingenieurmandate
GR-Sitzung 09. Februar 2006
Oberdorfstrasse - Sanierung Teilstück Haus Rio bis Haus Guxa
Christian Lauber, Zermatt: Vergabesumme: CHF 15'797.--
Bewässerungsleitung Herbrigg
matterhorn engineering AG, Zermatt: Vergabesumme: CHF 9'826.--
Brantschenhausstrasse - Sanierung
matterhorn engineering AG, Zermatt: Vergabesumme: CHF 10'528.--
Christian Lauber, Zermatt: Vergabesumme: CHF 15'797.--
Bewässerungsleitung Herbrigg
matterhorn engineering AG, Zermatt: Vergabesumme: CHF 9'826.--
Brantschenhausstrasse - Sanierung
matterhorn engineering AG, Zermatt: Vergabesumme: CHF 10'528.--
Urnenöffnungszeiten
GR-Sitzung 09. Februar 2006
Bekanntlich ist am 01. Januar 2005 die erleichterte briefliche Stimmabgabe eingeführt worden. Das vereinfachte System hat sich gut bewährt - die Mehrheit der Stimmenden stimmt brieflich.
Damit können die bisherigen Urnenöffnungszeiten im Sinne der Gesetzesrevision reduziert werden.
Die Urnen sind fürderhin geöffnet:
- Samstag: 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
- Sonntag: 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr