News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv 12. Januar 2006
Zermatt Tourismus - Zusätzlicher Delegierter
GR-Sitzung vom 12. Januar 2006
Nach den neuen Statuten von Zermatt Tourismus hat die Einwohnergemeinde Anspruch auf zwei Delegierten-Sitze.
Die Delegierten sind:
- Gerold Biner, Gemeindevizepräsident, bisher
- Thomas Abgottspon, Gemeinderat, zusätzlich
Die Delegierten sind:
- Gerold Biner, Gemeindevizepräsident, bisher
- Thomas Abgottspon, Gemeinderat, zusätzlich
Regierungsziele 2006
GR-Sitzung vom 12. Januar 2006
Neue Schwerpunkte
1. Motivation und Begeisterung innerhalb und ausserhalb des Ratsbetriebes
2. Kollegialitätsprinzip verbessern
3. Einführung Wohn- und Gewerbebetriebsbewilligungen - Meldepflicht
4. Abfallentsorgung - Entscheid Systemwechsel
5. Friedhofausbau - Planung und Umsetzung Feldurnengräber
6. Zweitwohnungseindämmung - Massnahmen für einen kontrollierten Zweitwohnungsbau
7. Wohnungsnot - Analyse und Massnahmen
8. Bahnhofstrasse - Planung/Neugestaltung
9. Nachbargemeinden - Intensivere Beziehungspflege
10. Regionalisierung - Potenzial-Analyse
11. Boden Am Stalden - Verwendung/Gestaltung
12. Kulturpreis der Einwohnergemeinde Zermatt - Verleihung
13. Studienreise Gemeinderat - Benchmarking
14. Strassenlinienkonzept
Legislaturplanungs-Massnahmen
(gemäss Klausurtagung vom April 2005 und Finanzplanung)
1. Verschwisterungen - Programmgestaltung
2. Outsourcing - Prüfung von Auslagerungsmöglichkeiten
3. Wasser/Abwasserreglement - Tarifüberprüfung
4. Enjoy-Switzerland - Verlängerung/Alternative
5. Gesamtverkehrsplanung Spiss - Umsetzungsplanung
6. Erst- und Zweitwohnungsbau - Erarbeitung Ausführungsbestimmungen
7. Lawinenverbauungs-/Hochwasserschutzkonzept - Umsetzung
8. Abfallreglement - Verabschiedung
9. Wiestistrasse - Verbreiterung
10. Steinmattstrasse - Sanierung Los 3
11. Oberdorfstrasse - Stützmauersanierung
12. Brantschenhausstrasse - Neue Werkleitungen
13. Abwasserkanalisation Findeln - Los 3
1. Motivation und Begeisterung innerhalb und ausserhalb des Ratsbetriebes
2. Kollegialitätsprinzip verbessern
3. Einführung Wohn- und Gewerbebetriebsbewilligungen - Meldepflicht
4. Abfallentsorgung - Entscheid Systemwechsel
5. Friedhofausbau - Planung und Umsetzung Feldurnengräber
6. Zweitwohnungseindämmung - Massnahmen für einen kontrollierten Zweitwohnungsbau
7. Wohnungsnot - Analyse und Massnahmen
8. Bahnhofstrasse - Planung/Neugestaltung
9. Nachbargemeinden - Intensivere Beziehungspflege
10. Regionalisierung - Potenzial-Analyse
11. Boden Am Stalden - Verwendung/Gestaltung
12. Kulturpreis der Einwohnergemeinde Zermatt - Verleihung
13. Studienreise Gemeinderat - Benchmarking
14. Strassenlinienkonzept
Legislaturplanungs-Massnahmen
(gemäss Klausurtagung vom April 2005 und Finanzplanung)
1. Verschwisterungen - Programmgestaltung
2. Outsourcing - Prüfung von Auslagerungsmöglichkeiten
3. Wasser/Abwasserreglement - Tarifüberprüfung
4. Enjoy-Switzerland - Verlängerung/Alternative
5. Gesamtverkehrsplanung Spiss - Umsetzungsplanung
6. Erst- und Zweitwohnungsbau - Erarbeitung Ausführungsbestimmungen
7. Lawinenverbauungs-/Hochwasserschutzkonzept - Umsetzung
8. Abfallreglement - Verabschiedung
9. Wiestistrasse - Verbreiterung
10. Steinmattstrasse - Sanierung Los 3
11. Oberdorfstrasse - Stützmauersanierung
12. Brantschenhausstrasse - Neue Werkleitungen
13. Abwasserkanalisation Findeln - Los 3
Zweitwohnungsbau - Planungszone
GR-Sitzung vom 12. Januar 2006
Zur weiteren Eindämmung des Zweitwohnungsbaus hat der Gemeinderat im Sinne von Art. 19 des Gesetztes zur Ausführung des Bundesgesetztes über die Raumplanung beschlossen was folgt:
1. Über die gesamte Bauzone wird für die Dauer von 18 Monaten eine Planungszone verfügt. Innerhalb dieser Zone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung beeinträchtigen könnte.
2. Von dieser Massnahme ausgeschlossen sind.
a) Alle Baugesuche, welche einen Erstwohnungsanteil von 100% im Sinne des Reglementes über den Erst- und Zweitwohnungsbau aufweisen.
b) Alle Baugesuche im öffentlichen Interesse
c) Der Quartierplan Oberematten (vgl. Urversammlungsbeschlüsse vom 20. Mai 2003 und 15. Dezember 2005).
3. Diese Massnahme tritt mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.
1. Über die gesamte Bauzone wird für die Dauer von 18 Monaten eine Planungszone verfügt. Innerhalb dieser Zone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung beeinträchtigen könnte.
2. Von dieser Massnahme ausgeschlossen sind.
a) Alle Baugesuche, welche einen Erstwohnungsanteil von 100% im Sinne des Reglementes über den Erst- und Zweitwohnungsbau aufweisen.
b) Alle Baugesuche im öffentlichen Interesse
c) Der Quartierplan Oberematten (vgl. Urversammlungsbeschlüsse vom 20. Mai 2003 und 15. Dezember 2005).
3. Diese Massnahme tritt mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.
Masterplan Bahnhof Zermatt
Eine bestimmte Anzahl Exemplare des Masterplan Bahnhof Zermatt stehen bei der Gemeindeverwaltung (Sekretariat ) zur Einsichtnahme/Abgabe bereit.