News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Februar 2003
Zubehör für das Einsatzfahrzeug der Gemeindepolizei
12. Februar 2003
Die Gemeinde kam in den Genuss von sogenannten Crawler-Raupen, ohne dass dadurch der Gemeindehaushalt belastet worden ist.
Es handelt sich um neuartige Raupen, welche anstelle der Pneus montiert werden können. Dies ermöglicht das Befahren von schneebedecktem Gelände, was bei besonderen Einsätzen von wesentlichem Vorteil ist.
Es handelt sich um neuartige Raupen, welche anstelle der Pneus montiert werden können. Dies ermöglicht das Befahren von schneebedecktem Gelände, was bei besonderen Einsätzen von wesentlichem Vorteil ist.
Vorentwurf Reglement über die Überbauungsordnung der Maiensäss-, Erhaltungs- und Landschaftsschutz-Zonen
21. Januar 2003
Der Vorentwurf des Reglementes über die Überbauungsordnung der Maiensäss-, Erhaltungs- und Landschaftsschutz-Zonen kann unter nachfolgendem PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/reglement/Hinweisinventar-Sonderzonen2012.pdf
Teiländerung Zonennutzungsplan
12. Februar 2003
Erweiterung Deponiezone Zum Biel
Gemäss Artikel 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung liegen ab dem 14. Februar 2003 während 10 Tagen auf der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) die Teiländerungen des Zonennutzungsplanes (Plan und erläuternder Bericht) bezüglich der Erweiterung II der Deponiezone Zum Biel öffentlich auf.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, bis zum 24. Februar 2003, an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungszonenplan oder am Reglement vorgenommen.
Gemäss Artikel 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung liegen ab dem 14. Februar 2003 während 10 Tagen auf der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) die Teiländerungen des Zonennutzungsplanes (Plan und erläuternder Bericht) bezüglich der Erweiterung II der Deponiezone Zum Biel öffentlich auf.
Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.
Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 10 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, bis zum 24. Februar 2003, an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen am Nutzungszonenplan oder am Reglement vorgenommen.
Rodungsgesuch
27. Januar 2003
In Anwendung von Artikel 9 des Vollziehungsreglements vom 11. Dezember 1985 zum Forstgesetz vom 01. Februar 1985, sowie Art. 18 des Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957, veröffentlicht die Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis III, Gampel, das nachfolgende Rodungsdossier:
Gesuchstellerin: GGB Gornergrat-Monte Rosa-Bahnen, Nordstrasse 20, 3900 Brig-Glis
Zweck der Rodung: Sanierung Bahnanlage
Standort der Rodung: Riffelalp
Rodungsfläche: 1'500 m²
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Zermatt (Bauabteilung) eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen und Bemerkungen sind schriftlich bis zum 24. Februar 2003 an die Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis III, Postfach 106, 3945 Gampel zu richten.
Gesuchstellerin: GGB Gornergrat-Monte Rosa-Bahnen, Nordstrasse 20, 3900 Brig-Glis
Zweck der Rodung: Sanierung Bahnanlage
Standort der Rodung: Riffelalp
Rodungsfläche: 1'500 m²
Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Zermatt (Bauabteilung) eingesehen werden.
Allfällige Einsprachen und Bemerkungen sind schriftlich bis zum 24. Februar 2003 an die Dienststelle für Wald und Landschaft, Kreis III, Postfach 106, 3945 Gampel zu richten.
Resultate Eidg. Abstimmung
09. Februar 2003
Stimmberechtigte: 3'023
Stimmbeteiligung in %: 6,09%
Bundesbeschluss vom 04. Oktober 2002 über die Änderung der Volksrechte
Eingegangene Stimmzettel: 184
JA: 108
NEIN: 72
Anpassung kantonale Beiträge für innerkantonale stationäre Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Eingegangene Stimmzettel: 184
JA: 147
NEIN: 35
Stimmbeteiligung in %: 6,09%
Bundesbeschluss vom 04. Oktober 2002 über die Änderung der Volksrechte
Eingegangene Stimmzettel: 184
JA: 108
NEIN: 72
Anpassung kantonale Beiträge für innerkantonale stationäre Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung
Eingegangene Stimmzettel: 184
JA: 147
NEIN: 35
Protokoll der Urversammlung vom 19. Dezember 2002
16. Januar 2003
Das Protokoll der Urversammlung vom 19. Dezember 2002 kann im nachfolgenden PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/protokoll/pur021219.pdf
Eidg. Abstimmung vom 09. Februar 2003
22. Januar 2003
Stimmlokal: Gemeindesaal
Die Urnen sind geöffnet:
Freitag, 07. Februar 2003, von 18.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 08. Februar 2003, von 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 09. Februar 2003, von 09.30 - 12.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe:
Der/die Stimmberechtigte kann ab Erhalt des Stimmmaterials (Stimmzettel, Übermittlungsumschlag, Stimmcouvert) brieflich stimmen.
Sie erhalten das Stimmmaterial indem Sie ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen oder das Stimmmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Die Stimmbürger, deren andauernde Gebrechlichkeit durch eine ärztliche Bescheinigung festgestellt wurde, sind auf einmaliges ausdrückliches Gesuch hin zur Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg während der gesamten kommunalen Verwaltungsperiode zugelassen. In diesem Fall stellt die Gemeinde das Stimmmaterial anlässlich jedes Urnenganges unaufgefordert zu.
Die Urnen sind geöffnet:
Freitag, 07. Februar 2003, von 18.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 08. Februar 2003, von 18.00 - 20.00 Uhr
Sonntag, 09. Februar 2003, von 09.30 - 12.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe:
Der/die Stimmberechtigte kann ab Erhalt des Stimmmaterials (Stimmzettel, Übermittlungsumschlag, Stimmcouvert) brieflich stimmen.
Sie erhalten das Stimmmaterial indem Sie ein schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung richten, die Unterlagen zur brieflichen Stimmabgabe telefonisch bestellen oder das Stimmmaterial bei der Kanzlei gegen Unterschrift abholen.
Die Stimmbürger, deren andauernde Gebrechlichkeit durch eine ärztliche Bescheinigung festgestellt wurde, sind auf einmaliges ausdrückliches Gesuch hin zur Stimmabgabe auf dem Korrespondenzweg während der gesamten kommunalen Verwaltungsperiode zugelassen. In diesem Fall stellt die Gemeinde das Stimmmaterial anlässlich jedes Urnenganges unaufgefordert zu.