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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv November 2025

Resultate der Eidg. Abstimmung vom 30.11.2025

30.11.2025

Stimmberechtigte: 2'732
Stimmbeteiligung: 44.25%

Volksinitiative "Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)" (BBl 2025 2027)
Eingegangene Stimmzettel: 1'209
Leere: 8
Ungültige: 28
Gültige Stimmzettel: 1'173

JA: 100
NEIN: 1'073

Volksinitiative "Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)" (BBl 2025 2026)

Eingegangene Stimmzettel: 1'209
Leere: 4
Ungültige: 28
Gültige Stimmzettel: 1'177

JA: 79
NEIN: 1'098

Abänderung der Winter- und Schneeschuhwanderwegnetze

21.11.2025

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Wege des Freizeitverkehrs (GWFV), legt die Gemeinde Zermatt zur Abänderung den Plan des Fuss- und Wanderwegnetzes zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Pläne und Unterlagen können während den ortsüblichen Öffnungszeiten in der Bauabteilung eingesehen werden.

Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt eingeschrieben und begründet an die Gemeindeverwaltung zu richten.

Einladung zur ordentlichen Urversammlung

18.11.2025

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2025
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Mensa/Theatersaal im Schulhaus "Niww Walka"

Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll der Urversammlung vom 10. Juni 2025
3. Zollhaus Parzelle Nr. 2539 - Kauf von drei Wohnungen im Betrag von CHF 4.85 Mio. - Genehmigung
4. Finanzplan 2027-2030 - Kenntnisnahme
5. Voranschlag 2026 - Erläuterungen und Globalgenehmigung
6. Teilrevision Friedhofsreglement Art. 2, 3, 4, 5, 6 Abs. 1, 7, 9, 10, 11, 12 Abs. 2 und 3, 13, 14, 15 Abs. 1, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 26 Abs. 4, 29, 32 Abs. 2 und 3, 36, 39, Anhang 1 und 2 - Genehmigung
7. Reglement zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien - Genehmigung
8. Teilrevision Organisationsreglement Art. 15 - Genehmigung
9. Varia

Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2 bis 8 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. OG, zu den Öffnungszeiten auf, wo sie auch bezogen werden können. Zusätzlich sind sie aufgeschaltet unter:

Verkehrsbehinderung Bachstrasse / Ausfall E-Busbetrieb der Linie Bergbahnen am 26.11.2025

11.11.2025

Infolge Krandemontage im Bereich Haus "Bonatti" bis "Backstage Luxury Loft" wird es am 26. November 2025 während dem ganzen Tag zu Verkehrsbehinderungen kommen. Der Strassenbereich wird nur einseitig befahrbar sein und es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Der E-Busbetrieb der Linie Bergbahnen muss am 26. November 2025 eingestellt werden, da die Durchfahrt mit dem E-Bus nicht möglich ist. Ab Donnerstag, 27. November 2025 verkehrt der E-Busbetrieb der Linie Bergbahnen wieder fahrplanmässig.

Staldenstrasse ab 15. November 2025 wieder offen

11.11.2025

Die Arbeiten in der Staldenstrasse können früher als geplant abgeschlossen werden. Ab Samstag, 15. November 2025 ist die Staldenstrasse wieder normal befahrbar.

Der E-Busbetrieb der Linie Winkelmatten verkehrt ab diesem Zeitpunkt wieder gemäss Fahrplan im normalen Rundkurs und die Haltestellen "Luchre", "Wiestiboden" und "Kapelle Winkelmatten" werden wieder bedient.

Die öffentliche Kehrichtsammelstelle "La Quinta" wird ab dem Samstag, 15. November 2025 wieder verfügbar sein.

Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen

07.11./17.11.2025

Stafelstrasse
Bereich: Verzweigung Z’Mutt bis Stafelalp
Dauer: 11. November 2025 bis NEU: 18. November 2025
Behinderung: Strassensperrung infolge Sondierbohrungen
Umleitung: keine Umleitung für Fussgänger und Fahrzeuge

Stafelstrasse
Die Sondierbohrungen im Bereich Verzweigung Z’Mutt bis Stafelalp können heute erfolgreich abgeschlossen werden. Die Stafelstrasse ist ab Dienstag, 18. November 2025 wieder normal befahrbar. Für diesen Streckenabschnitt gilt weiterhin die signalisierte Gewichtsbeschränkung von 7 Tonnen.

Klassierung und Unterschutzstellung von Objekten des Heimatschutzes kommunaler Bedeutung gemäss Art. 12 Abs. 4 kNHG

07.11.2025

Gestützt auf Art. 12 Abs. 4 des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz vom 13.11.1998 liegt folgender Entscheidentwurf während 30 Tagen öffentlich auf:

- Klassierung und Unterschutzstellung der Pfarrkirche St. Mauritius - Kirchplatz 1 (Parzelle Nr. 268, Plan Nr. 1; Inventar-Nr. 062-13-000-000)

Die Auflage umfasst im Weiteren das einzelne Inventarblatt mit dem Klassierungsvorschlag der Gemeinde, die Vormeinung der zuständigen Dienststelle sowie die Erhaltungsvorschriften, die für das Schutzobjekt von kommunaler Bedeutung festgelegt werden sollen.

Rechtsmittel / Einsichtnahme
Die Unterlagen können während den ortsüblichen Öffnungszeiten in der Bauabteilung eingesehen werden. Einsprachen können schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch den geplanten Entscheid berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse daran hat, dass der Entscheid geändert oder auf die Unterschutzstellung verzichtet wird.