
News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Juli 2025
Schul-, Sport- und Freizeitanlagen - Stellenangebot
30.07.2025
Reinigungsmitarbeiter/in (50% - befristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2025-07-30.pdf
Unterhaltsarbeiten MGBahn - Lärmemissionen
28.07.2025
Auf dem Trasse der Matterhorn Gotthard Bahn (MGBahn) werden diverse Unterhaltsarbeiten ausgeführt. Aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen werden diese Arbeiten jeweils nachts von ca. 22.00 bis 06.00 Uhr durchgeführt. Der Zugbetrieb wird dadurch nicht beeinträchtigt.
Auf dem Gemeindegebiet von Zermatt werden diese nächtlichen Arbeiten wie folgt ausgeführt:
- Sonntag/Montag 03./04.08.2025 - Täsch bis Zermatt; Schweissarbeiten
- Mittwoch/Donnerstag 06./07.08.2025 - Täsch bis Zermatt; Schweissarbeiten
Der Einsatz der entsprechenden Arbeitsgeräte kann zu Lärmemissionen führen. Die MGBahn sowie die ausführenden Firmen sind bemüht, den Lärm auf ein Minimum zu beschränken. Wir bedanken uns bei der betroffenen Bevölkerung für das Verständnis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Auf dem Gemeindegebiet von Zermatt werden diese nächtlichen Arbeiten wie folgt ausgeführt:
- Sonntag/Montag 03./04.08.2025 - Täsch bis Zermatt; Schweissarbeiten
- Mittwoch/Donnerstag 06./07.08.2025 - Täsch bis Zermatt; Schweissarbeiten
Der Einsatz der entsprechenden Arbeitsgeräte kann zu Lärmemissionen führen. Die MGBahn sowie die ausführenden Firmen sind bemüht, den Lärm auf ein Minimum zu beschränken. Wir bedanken uns bei der betroffenen Bevölkerung für das Verständnis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Generelles Feuerwerksverbot Nationalfeiertag 2025 Zermatt
25.07.2025
Aufgrund der vorherrschenden Trockenheit und der derzeit unklaren Wetterentwicklung in der kommenden Woche hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 24. Juli 2025 ein generelles Feuerwerksverbot für den 1. August 2025 auf dem gesamten Gemeindegebiet Zermatt erlassen.
Zusätzlich zu den grundsätzlich immer verbotenen Himmelslaternen untersagt dieses Verbot jegliche Anwendungen von Feuerwerkskörpern wie Vulkanen, Zuckerstöcken, Raketen, Knallern oder Feuerwerksbatterien. Auch Höhenfeuer und bengalische Lichter sind untersagt.
Offene Feuer wie Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen sind derzeit erlaubt. Gehen Sie trotzdem verantwortungsvoll mit offenem Feuer um. Überwachen Sie die Feuer stetig und halten Sie Löschmittel wie Wasserschläuche oder Kübel bereit.
Bei Beobachtungen von Rauchentwicklung oder bei ausser Kontrolle geratenen Feuern, alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr unter der Notfallnummer 118.
Die geltende Waldbrandgefahrenstufe wird vom Kanton Wallis laufend beurteilt. Allfällige Änderungen zu offenen Feuern über den Nationalfeiertag werden von der Einwohnergemeinde Zermatt in der nächsten Woche über die üblichen Kanäle kommuniziert.
Zusätzlich zu den grundsätzlich immer verbotenen Himmelslaternen untersagt dieses Verbot jegliche Anwendungen von Feuerwerkskörpern wie Vulkanen, Zuckerstöcken, Raketen, Knallern oder Feuerwerksbatterien. Auch Höhenfeuer und bengalische Lichter sind untersagt.
Offene Feuer wie Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen sind derzeit erlaubt. Gehen Sie trotzdem verantwortungsvoll mit offenem Feuer um. Überwachen Sie die Feuer stetig und halten Sie Löschmittel wie Wasserschläuche oder Kübel bereit.
Bei Beobachtungen von Rauchentwicklung oder bei ausser Kontrolle geratenen Feuern, alarmieren Sie unverzüglich die Feuerwehr unter der Notfallnummer 118.
Die geltende Waldbrandgefahrenstufe wird vom Kanton Wallis laufend beurteilt. Allfällige Änderungen zu offenen Feuern über den Nationalfeiertag werden von der Einwohnergemeinde Zermatt in der nächsten Woche über die üblichen Kanäle kommuniziert.
Resultate der Komm. Abstimmung vom 6. Juli 2025
06.07.2025
Stimmberechtigte: 2'722
Stimmbeteiligung: 42.21%
Teilrevision Zonennutzungsplanung "Bahnhofareal Zermatt"
Eingegangene Stimmzettel: 1'149
Leere: 3
Ungültige: 23
Gültige Stimmzettel: 1'123
JA: 507
NEIN: 616
Stimmbeteiligung: 42.21%
Teilrevision Zonennutzungsplanung "Bahnhofareal Zermatt"
Eingegangene Stimmzettel: 1'149
Leere: 3
Ungültige: 23
Gültige Stimmzettel: 1'123
JA: 507
NEIN: 616
Öffentliche Auflage / Plangenehmigung – Instandsetzung Riedweg Zermatt zugehörigem Rodungsgesuch
04.07.2025
In Anwendung der Artikel 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes vom 3. September 1965 (StrG) liegen die Pläne des titelerwähnten Projektes gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Zermatt während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Pläne und Unterlagen können während den üblichen Öffnungszeiten bei der Einwohnergemeinde Zermatt (Bauabteilung) eingesehen werden.
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Planverfasser: Ingenieurbüro INGENES AG, Kiesweg 2, 3904 Naters
Parzellen: 1012, 907, 460, 459, 3910, 848, 1770, 465, Ober Hiischre
Koordinaten: 2‘624'275 / 1‘096’680
Nutzungszone: Verkehr, Kernzone K, Wohnzone Z1, Freihaltezone und Wald.
Grundeigentümer: diverse
Allfällige Einsprachen oder Vorbehalte gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 4. August 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten. Die nach der genannten Frist eingereichten Einsprachen oder Vorbehalte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Planverfasser: Ingenieurbüro INGENES AG, Kiesweg 2, 3904 Naters
Parzellen: 1012, 907, 460, 459, 3910, 848, 1770, 465, Ober Hiischre
Koordinaten: 2‘624'275 / 1‘096’680
Nutzungszone: Verkehr, Kernzone K, Wohnzone Z1, Freihaltezone und Wald.
Grundeigentümer: diverse
Allfällige Einsprachen oder Vorbehalte gegen das Bauvorhaben sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich und begründet, bis 4. August 2025, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten. Die nach der genannten Frist eingereichten Einsprachen oder Vorbehalte können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausschreibung von 17 Taxibewilligungen - Typ A (ganzjähriger Betrieb)
04.07.2025
Gestützt auf Art. 154 des kantonalen Strassengesetzes vom 3. September 1965 (StrG) und auf das kommunale Taxireglement vom 5. März 2008 (TR) schreibt die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) 17 Taxibewilligungen Typ A - mit einer Laufzeit von zehn Jahren (1. Dezember 2027 - 30. November 2037) - öffentlich zur Bewerbung aus.
Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen sind ab Datum der Veröffentlichung bei der Einwohnergemeinde, Abteilung öffentliche Sicherheit, erhältlich.
Eingabefrist:
Samstag, 30. August 2025 (Poststempel)
Eingabeadresse und Auskunft:
Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung öffentliche Sicherheit, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Formvorschriften:
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift "Bewerbung Taxibewilligung Typ A - nicht öffnen" einzureichen.
Obligatorische Unterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen die im Ausschreibungsdossier verlangten Unterlagen vollständig enthalten und sind in der deutschen Amtssprache zu halten.
Zulassungsbedingungen:
Zum Vergabeverfahren zugelassen sind alle Bewerber, welche die reglementarischen Voraussetzungen des TR erfüllen.
Bezug der Ausschreibungsunterlagen:
Die Ausschreibungsunterlagen sind ab Datum der Veröffentlichung bei der Einwohnergemeinde, Abteilung öffentliche Sicherheit, erhältlich.
Eingabefrist:
Samstag, 30. August 2025 (Poststempel)
Eingabeadresse und Auskunft:
Einwohnergemeinde Zermatt, Abteilung öffentliche Sicherheit, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt
Formvorschriften:
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die fristgerecht eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag, versehen mit der Aufschrift "Bewerbung Taxibewilligung Typ A - nicht öffnen" einzureichen.
Obligatorische Unterlagen:
Die Bewerbungsunterlagen müssen die im Ausschreibungsdossier verlangten Unterlagen vollständig enthalten und sind in der deutschen Amtssprache zu halten.
Zulassungsbedingungen:
Zum Vergabeverfahren zugelassen sind alle Bewerber, welche die reglementarischen Voraussetzungen des TR erfüllen.