
News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv April 2025
E-Busbetrieb Linie Bergbahnen (grüne Linie) - Ausfall
16.04.2025
Der E-Busbetrieb der Linie Bergbahnen muss am Dienstag, 22. April 2025 und Mittwoch, 23. April 2025 eingestellt werden. Dies ist notwendig, da bei der Bachstrasse im Bereich "Haus Bonatti" bis "Backstage Luxury Loft" ein Baukran montiert und die Durchfahrt mit dem Elektrobus nicht möglich sein wird.
Ab Donnerstag, 24. April 2025 verkehrt der E-Busbetrieb der Linie Bergbahnen wieder gemäss Fahrplan.
Ab Donnerstag, 24. April 2025 verkehrt der E-Busbetrieb der Linie Bergbahnen wieder gemäss Fahrplan.
Mitteilung der Dienststelle für Energie und Wasserkraft
15.04.2025
Weiterbildung Berater/in für energetische Sanierung:
http://www.vs.ch/de/web/energie/formation
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
14.04.2025
Bachstrasse
Bereich: Haus Bonatti bis Backstage Luxury Loft
Dauer: 22. April 2025 - 23. April 2025, jeweils 08.00 - 17.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Montage Baukran
Umleitung: Keine Umleitung
Bahnhofstrasse
Bereich: Bahnhofplatz bis Hotel Monte Rosa
Dauer: 22. April 2025 - 23. April 2025
Behinderung: Verkehrsbehinderungen infolge rollender Belagsausbesserung / Blow Patcher
Bereich: Haus Bonatti bis Backstage Luxury Loft
Dauer: 22. April 2025 - 23. April 2025, jeweils 08.00 - 17.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Montage Baukran
Umleitung: Keine Umleitung
Bahnhofstrasse
Bereich: Bahnhofplatz bis Hotel Monte Rosa
Dauer: 22. April 2025 - 23. April 2025
Behinderung: Verkehrsbehinderungen infolge rollender Belagsausbesserung / Blow Patcher
Einberufung der Urversammlung - Wahl Gemeindevizepräsident
01.04.2025
Die Wahl Gemeindevizepräsident (nach Majorzsystem) findet am Sonntag, 27. April 2025 statt.
Wählbar sind nur die Personen der hinterlegten Listen. Es sind dies:
- Julen Emanuel
- Imboden Fabian
Falls beide das absolute Mehr nicht erreichen, findet die Stichwahl (zweiter Wahlgang) am Sonntag, 25. Mai 2025 statt.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 25. April 2025, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag 25. April 2025, in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahlmaterial (Wahlkuverts, amtliche Wahlzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfügung.
Die Stimmabgabe an der Urne hat persönlich zu erfolgen!
Öffnungszeiten der Urnen und Wahllokal
Sonntag, 27. April 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste / Kanzlei
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR)
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
Wählbar sind nur die Personen der hinterlegten Listen. Es sind dies:
- Julen Emanuel
- Imboden Fabian
Falls beide das absolute Mehr nicht erreichen, findet die Stichwahl (zweiter Wahlgang) am Sonntag, 25. Mai 2025 statt.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 25. April 2025, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag 25. April 2025, in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahlmaterial (Wahlkuverts, amtliche Wahlzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahlmaterial im Wahllokal zur Verfügung.
Die Stimmabgabe an der Urne hat persönlich zu erfolgen!
Öffnungszeiten der Urnen und Wahllokal
Sonntag, 27. April 2025, 09.00 - 10.00 Uhr, Einwohnerdienste / Kanzlei
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- das Kantonale Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR)
- die Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
Wahl Gemeindevizepräsident
01.04.2025
In der gesetzlich vorgeschriebenen Frist sind zwei Kandidatenlisten hinterlegt worden:
neo - Die sozialliberale Mitte Zermatt
Emanuel Julen
Die Mitte Zermatt
Fabian Imboden
neo - Die sozialliberale Mitte Zermatt
Emanuel Julen
Die Mitte Zermatt
Fabian Imboden