
News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Mai 2024
E-Bus - Stellenangebot
30.05.2024
E-Bus Mechaniker/in (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2024-05-30b.pdf
Schulregion Zermatt/Täsch/Randa - Stellenangebot
30.05.2024
Mitglied Schulleitungsteam (60% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2024-05-30.pdf
Schul-, Sport- und Freizeitanlagen - Stellenangebot
30.05.2024
Reinigungsmitarbeiter/in (80% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2024-05-30e.pdf
Regionalpolizei - Stellenangebot
30.05.2024
Polizist/in (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2024-05-30d.pdf
Regionalpolizei - Stellenangebot
30.05.2024
Sicherheitsassistent/in (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2024-05-30c.pdf
Öffentliche Auflage - Verlängerung der Planungszonen
24.05.2024
Die Zermatter Stimmbevölkerung hat am Urnengang vom 28. April 2024 der Verlängerung der Planungszonen (Gebiete Aroleit, Findeln, Bodmen und Howete) bis zum 31. Mai 2027 zugestimmt.
Interessierte Personen können ab dem 24. Mai 2024 während dreissig Tagen auf der Bauabteilung Einsicht in das Auflagedossier nehmen.
Interessierte Personen können ab dem 24. Mai 2024 während dreissig Tagen auf der Bauabteilung Einsicht in das Auflagedossier nehmen.
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
14.05./23.05.2024
Bahnhofstrasse
Bereich: Bahnhofplatz bis Hotel Monte Rosa
Dauer: 1. Mai 2024 - 7. Juni 2024
Behinderung: Verkehrsbehinderungen infolge Wechsel von Schachtabdeckungen
Getwingstrasse
Bereich: Getwingbrücke bis Viktoria Center
Dauer: 1. Mai 2024 - 31. Mai 2024
Behinderung: kurze Wartezeiten infolge Austausch von Strassenbeleuchtungen
Staldenstrasse
Bereich: Vis a Vis Wichelmattu bis Rest. Waldhaus
Dauer: 27. Mai 2024, 08.45 - 09.45 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Krantransport
Umleitung: Keine Umleitung für Fahrzeuge, Fussgänger können passieren
Durch die kurzzeitige Strassensperrung muss der Fahrbetrieb vom E-Bus auf der Linie Winkelmatten angepasst werden. Somit entfällt die Fahrt Bahnhof ab 08.56 Uhr auf der roten Linie
Steinmattstrasse
Bereich: Haus Don Bosco und Baustelle Haus Alpa
Dauer: 29. Mai 2024, 08.30 - 15.30 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Kranmontage
Umleitung: Keine Umleitung
Lauberweg
Bereich: Oberdorfstrasse bis Haus Biner-Furrer
Dauer: 1. Mai 2024 - 7. Juni 2024
Behinderung: Sperrung infolge Werkleitungserneuerung
Umleitung: keine Umleitung für Fahrzeuge, für Fussgänger ist eine Umleitung signalisiert
Bereich: Bahnhofplatz bis Hotel Monte Rosa
Dauer: 1. Mai 2024 - 7. Juni 2024
Behinderung: Verkehrsbehinderungen infolge Wechsel von Schachtabdeckungen
Getwingstrasse
Bereich: Getwingbrücke bis Viktoria Center
Dauer: 1. Mai 2024 - 31. Mai 2024
Behinderung: kurze Wartezeiten infolge Austausch von Strassenbeleuchtungen
Staldenstrasse
Bereich: Vis a Vis Wichelmattu bis Rest. Waldhaus
Dauer: 27. Mai 2024, 08.45 - 09.45 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Krantransport
Umleitung: Keine Umleitung für Fahrzeuge, Fussgänger können passieren
Durch die kurzzeitige Strassensperrung muss der Fahrbetrieb vom E-Bus auf der Linie Winkelmatten angepasst werden. Somit entfällt die Fahrt Bahnhof ab 08.56 Uhr auf der roten Linie
Steinmattstrasse
Bereich: Haus Don Bosco und Baustelle Haus Alpa
Dauer: 29. Mai 2024, 08.30 - 15.30 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Kranmontage
Umleitung: Keine Umleitung
Lauberweg
Bereich: Oberdorfstrasse bis Haus Biner-Furrer
Dauer: 1. Mai 2024 - 7. Juni 2024
Behinderung: Sperrung infolge Werkleitungserneuerung
Umleitung: keine Umleitung für Fahrzeuge, für Fussgänger ist eine Umleitung signalisiert
Bevölkerungsumfrage zu den Sport- und Freizeitanlagen in Zermatt
16.05.2024
Die Einwohnergemeinde Zermatt erarbeitet ein Konzept für Sportanlagen und Bewegungsräume und eine damit verbundene Bedarfsanalyse betreffend aller Sport- und Freizeitanlagen der Gemeinde. Hierzu soll die Bevölkerung miteinbezogen werden.
Damit die Gewohnheiten, die Zufrieden- oder Unzufriedenheit sowie die Wünsche der einzelnen Nutzergruppen bezüglich des Infrastrukturangebotes für Sport, Bewegung und Freizeit in Zermatt aufgezeigt werden kann, wird eine Bevölkerungsumfrage bis zum 31. Mai 2024 durchgeführt (das Ausfüllen des Fragebogens dauert rund 10 Minuten).
[Der Link zur Umfrage wurde entfernt.]
Damit die Gewohnheiten, die Zufrieden- oder Unzufriedenheit sowie die Wünsche der einzelnen Nutzergruppen bezüglich des Infrastrukturangebotes für Sport, Bewegung und Freizeit in Zermatt aufgezeigt werden kann, wird eine Bevölkerungsumfrage bis zum 31. Mai 2024 durchgeführt (das Ausfüllen des Fragebogens dauert rund 10 Minuten).
[Der Link zur Umfrage wurde entfernt.]
Eidg. Abstimmung vom 09.06.2024
14.05.2024
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 9. Juni 2024, um abzustimmen über:
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)"
- Volksinitiative "Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)"
- Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit"
- Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 7. Juni 2024 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 9. Juni 2024, 09.00 - 10.00 Uhr
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)"
- Volksinitiative "Für tiefere Prämien - Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)"
- Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit"
- Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 7. Juni 2024 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 9. Juni 2024, 09.00 - 10.00 Uhr
Einladung zur ordentlichen Urversammlung
15.05.2024
Datum: Dienstag, 4. Juni 2024
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Mensa/Theatersaal im neuen Schulhaus "niww Walka"
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll der Urversammlung vom 5. Dezember 2023
3. Verwaltungsrechnung 2023
3.1 Präsentation Ergebnisse
3.2 Berichterstattung Revisionsstelle
3.3 Genehmigung
4. Neue Verkehrsführung Spiss - Verpflichtungskredit CHF 18.8 Mio. (exkl. Landerwerb)
5. Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau - Beratung der Revision z.Hd. Urnenabstimmung
6. Varia
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3, 4, und 5 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. OG, zu den Öffnungszeiten auf, wo sie auch bezogen werden können. Zusätzlich sind sie aufgeschaltet unter:
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Mensa/Theatersaal im neuen Schulhaus "niww Walka"
Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll der Urversammlung vom 5. Dezember 2023
3. Verwaltungsrechnung 2023
3.1 Präsentation Ergebnisse
3.2 Berichterstattung Revisionsstelle
3.3 Genehmigung
4. Neue Verkehrsführung Spiss - Verpflichtungskredit CHF 18.8 Mio. (exkl. Landerwerb)
5. Reglement über den Erst- und Zweitwohnungsbau - Beratung der Revision z.Hd. Urnenabstimmung
6. Varia
Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2, 3, 4, und 5 liegen bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. OG, zu den Öffnungszeiten auf, wo sie auch bezogen werden können. Zusätzlich sind sie aufgeschaltet unter:
https://gemeinde.zermatt.ch/urversammlung
Zählung leerstehender Wohnungen
08.05.2024
Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993, bzw. Änderung vom 1. August 1994 gelten als Rechtsgrundlage für diese Erhebung.
Stichtag: 1. Juni 2024
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag
- unbesetzt, aber bewohnbar sind
- zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Kauf angeboten werden
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Meldungen bitte bis 7. Juni 2024 an die Einwohnerdienste/Kanzlei.
Stichtag: 1. Juni 2024
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag
- unbesetzt, aber bewohnbar sind
- zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Kauf angeboten werden
Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Meldungen bitte bis 7. Juni 2024 an die Einwohnerdienste/Kanzlei.
ARA - Stellenangebot
03.05.2024
Betriebliche/r Mitarbeiter/in (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2024-05-03b.pdf
E-Bus - Stellenangebot
03.05.2024
E-Bus Mechaniker (100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2024-05-03.pdf