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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Februar 2024

Eidg. und Kant. Abstimmung vom 03.03.2024

09.02.2024

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 3. März 2024, um abzustimmen über:

Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)"
- Volksinitiative "Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)"

Kantonale Vorlage
- Verfassung des Kantons Wallis vom 25. April 2023
- Gesetz über die Ladenöffnung vom 11. Mai 2023 (GLÖ)

Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben sein!


- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 1. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.

Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, amtliche Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei

Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 3. März 2024, 09.00 - 10.00 Uhr

SBB-Tageskarten - Änderung per 1. Februar 2024

05.02.2024

Seit Februar 2006 konnte die Bevölkerung von Zermatt SBB-Tageskarten für den öffentlichen Verkehr bei der Einwohnergemeinde Zermatt erwerben. Ab Ende Januar 2024 wurde dieses System schweizweit abgeschafft.

Nachfolgeregelung der SBB – "Spartageskarten Gemeinde"
Die neuen "Spartageskarten Gemeinde" sind schweizweit kontingentiert und nicht mehr pro Gemeinde. Das Kontingent beläuft sich auf rund 3'000 bis 4'000 Spartageskarten pro Tag. Diese "Spartageskarten Gemeinde" sind frühestens 6 Monate im Voraus bis spätestens 1 Tag vor dem Reisetag verfügbar. Pro Person dürfen auch mehrere "Spartageskarten Gemeinde" (unterschiedliche Reisetage oder für Drittpersonen) gekauft werden.

Der Erhalt dieser "Spartageskarten Gemeinde" ist nur noch personalisiert möglich. Bei der Reservierung müssen jeweils pro reisende Person Name, Vorname und Geburtsdatum erfasst werden. Zusätzlich muss der Besitz eines Halbtax-Abos angegeben werden. Aufgrund der Personalisierung der "Spartageskarten Gemeinde" ist der Zwischenhandel ausgeschlossen.

Änderungen für die Gemeinden
Mit dem Systemwechsel der neuen "Spartageskarten Gemeinde" resultieren für die Gemeinden (schweizweit) verschiedene Änderungen. So kann eine Reservierung nur noch durch die Mitarbeitenden der jeweiligen Gemeinde vorgenommen werden und ist viel zeitaufwendiger, da es sich um personalisierte "Spartageskarten Gemeinde" handelt. Zudem ist ein allfälliger Umtausch sowie die Tarif-Rückerstattung einer "Spartageskarten Gemeinde" viel umständlicher als beim früheren System.

Aufgrund dieses Systemwechsels und den neuen Vorgaben der SBB wird von Seiten der Gemeinden (schweizweit) mit einem höheren administrativen Mehraufwand gerechnet.

Verzicht der Spartageskarten-Gemeinde
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile hat die Einwohnergemeinde Zermatt beschlossen, das Angebot der SBB "Spartageskarten Gemeinde" ab sofort nicht mehr anzubieten.

Die Bevölkerung wird gebeten, die "Spartageskarten-Gemeinde" direkt über die SBB zu reservieren: