News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv September 2023
E-Bus - Stellenangebot
28.09.2023
E-Bus Chauffeur / Chauffeuse (100%)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2023-09-28.pdf
Neuer Pächter für das Restaurant Sportpavillon
25.09.2023
Die Hotel Post Zermatt AG übernimmt ab 1. Dezember 2023 das Restaurant Sportpavillon.
Die Gemeinde hat die Pacht des neuen Restaurants Sportpavillon im August 2023 ausgeschrieben. Die eingegangen Bewerbungen wurden durch ein Auswahlgremium aus Politik und Verwaltung beurteilt. Der Gemeinderat hat anlässlich der letzten Gemeinderatsitzung den Vorschlag des Gremiums übernommen und der Hotel Post Zermatt AG den Pachtzuschlag erteilt.
Mit der Hotel Post Zermatt AG übernimmt ein erfahrenes und bewährtes Team das neu gestaltete Restaurant auf der Oberen Matte. Das Team des Zermatter Traditionsunternehmens rund um Martin Perren freut sich, den Betrieb übernehmen zu dürfen und wartet mit einem spannenden Konzept auf, welches auf die Bedürfnisse der Besucher der Begegnungszone Obere Matte zugeschnitten ist.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, dass im Dezember 2023 auf der Oberen Matte wieder ein Treffpunkt für Jung und Alt zur Verfügung steht, wo man sich kulinarisch verwöhnen lassen darf.
Die Gemeinde hat die Pacht des neuen Restaurants Sportpavillon im August 2023 ausgeschrieben. Die eingegangen Bewerbungen wurden durch ein Auswahlgremium aus Politik und Verwaltung beurteilt. Der Gemeinderat hat anlässlich der letzten Gemeinderatsitzung den Vorschlag des Gremiums übernommen und der Hotel Post Zermatt AG den Pachtzuschlag erteilt.
Mit der Hotel Post Zermatt AG übernimmt ein erfahrenes und bewährtes Team das neu gestaltete Restaurant auf der Oberen Matte. Das Team des Zermatter Traditionsunternehmens rund um Martin Perren freut sich, den Betrieb übernehmen zu dürfen und wartet mit einem spannenden Konzept auf, welches auf die Bedürfnisse der Besucher der Begegnungszone Obere Matte zugeschnitten ist.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und darauf, dass im Dezember 2023 auf der Oberen Matte wieder ein Treffpunkt für Jung und Alt zur Verfügung steht, wo man sich kulinarisch verwöhnen lassen darf.
Mitteilung der Einwohnerdienste/Kanzlei
22.09./27.09.2023
Die Abteilung Einwohnerdienste/Kanzlei ist am 28.09.2023 ab 17:00 Uhr sowie am 29.09.2023 den ganzen Tag geschlossen!
Am Montag, 02.10.2023 sind wir wieder für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Am Montag, 02.10.2023 sind wir wieder für Sie da.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Verkehrsbehinderungen / Sperrungen
22.09.2023
Furi
Bereich: Station ZBAG
Behinderung: Sperrung infolge Demontage Baukran
Umleitung: keine
Dauer: 29. September 2023, 08.00 - 11.00 Uhr
2. Oktober 2023, 06.30 - 18.00 Uhr
3. Oktober 2023, 07.00 - 10.00 Uhr
Bereich: Station ZBAG
Behinderung: Sperrung infolge Demontage Baukran
Umleitung: keine
Dauer: 29. September 2023, 08.00 - 11.00 Uhr
2. Oktober 2023, 06.30 - 18.00 Uhr
3. Oktober 2023, 07.00 - 10.00 Uhr
Evtl. 2. Wahlgang Ständerat für die Legislaturperiode 2023 - 2027
22.09.2023
Wenn im ersten Wahlgang nicht zwei Kandidierende das absolute Mehr erreicht haben, findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt.
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 12. November 2023:
- für die Wahl des Ständerats (evtl. 2. Wahlgang).
Kandidatur Stichwahl
Am zweiten Wahlgang können jene Kandidierende teilnehmen, die im ersten Wahlgang nicht gewählt wurden und eine Stimmenzahl grösser oder gleich acht Prozent der Gesamtzahl der Stimmenden erhalten haben.
Zudem können die Parteien, welche mehr als acht Prozent der Stimmen erhalten haben:
- einen oder mehrere neue Kandidaten stellen
- einen oder mehrere neue Kandidaten ersetzen (Art. 127 Abs. 2 kGPR).
Stille Wahl
Werden für den zweiten Wahlgang nur so viele Kandidierende vorgeschlagen, als Sitze zu vergeben sind, so findet keine Wahl statt. Die Kandidierenden gelten als in stiller Wahl gewählt.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 10. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, 10. November 2023 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten benützen das ihnen zugestellte Stimmmaterial. Fehlt dieses Material, werden die Unterlagen, nach Überprüfung der Identität des Stimmberechtigten, im Wahllokal ausgehändigt. Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 kGPR).
Wahllokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 12. November 2023, 09.00 - 10.00 Uhr
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17.12.1976 (BPR; SR 161.1);
- Verordnung über die politischen Rechte vom 24.05.1978 (VPR; SR 161.11);
- Ausführungsgesetz betreffend das Bundesgesetz über die politischen Rechte (AGBPR; SGS/VS 160.3);
- Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR; SGS/VS 160.1);
- Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA; SGS/VS 160.102);
- Staatsratsbeschluss vom 19.04.2023 betreffend die Wahl der zwei Abgeordneten in den Ständerat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 (StRB).
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 12. November 2023:
- für die Wahl des Ständerats (evtl. 2. Wahlgang).
Kandidatur Stichwahl
Am zweiten Wahlgang können jene Kandidierende teilnehmen, die im ersten Wahlgang nicht gewählt wurden und eine Stimmenzahl grösser oder gleich acht Prozent der Gesamtzahl der Stimmenden erhalten haben.
Zudem können die Parteien, welche mehr als acht Prozent der Stimmen erhalten haben:
- einen oder mehrere neue Kandidaten stellen
- einen oder mehrere neue Kandidaten ersetzen (Art. 127 Abs. 2 kGPR).
Stille Wahl
Werden für den zweiten Wahlgang nur so viele Kandidierende vorgeschlagen, als Sitze zu vergeben sind, so findet keine Wahl statt. Die Kandidierenden gelten als in stiller Wahl gewählt.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 10. November 2023 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, 10. November 2023 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten benützen das ihnen zugestellte Stimmmaterial. Fehlt dieses Material, werden die Unterlagen, nach Überprüfung der Identität des Stimmberechtigten, im Wahllokal ausgehändigt. Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 kGPR).
Wahllokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 12. November 2023, 09.00 - 10.00 Uhr
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17.12.1976 (BPR; SR 161.1);
- Verordnung über die politischen Rechte vom 24.05.1978 (VPR; SR 161.11);
- Ausführungsgesetz betreffend das Bundesgesetz über die politischen Rechte (AGBPR; SGS/VS 160.3);
- Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR; SGS/VS 160.1);
- Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA; SGS/VS 160.102);
- Staatsratsbeschluss vom 19.04.2023 betreffend die Wahl der zwei Abgeordneten in den Ständerat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 (StRB).
Nationalrats- und Ständeratswahlen für die Legislaturperiode 2023 - 2027
22.09.2023
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 22. Oktober 2023:
- für die Wahl der 8 Abgeordneten in den Nationalrat;
- für die Wahl der 2 Abgeordneten in den Ständerat.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 20. Oktober 2023 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, 20. Oktober 2023 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten benützen das ihnen zugestellte Stimmmaterial. Fehlt dieses Material, werden die Unterlagen, nach Überprüfung der Identität des Stimmberechtigten, im Wahllokal ausgehändigt. Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 kGPR).
Wahllokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 22. Oktober 2023, 09.00 - 10.00 Uhr
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17.12.1976 (BPR; SR 161.1);
- Verordnung über die politischen Rechte vom 24.05.1978 (VPR; SR 161.11);
- Ausführungsgesetz betreffend das Bundesgesetz über die politischen Rechte (AGBPR; SGS/VS 160.3);
- Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR; SGS/VS 160.1);
- Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA; SGS/VS 160.102);
- Staatsratsbeschluss vom 19.04.2023 betreffend die Wahl der acht Abgeordneten in den Nationalrat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 (StRB);
- Staatsratsbeschluss vom 19.04.2023 betreffend die Wahl der zwei Abgeordneten in den Ständerat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 (StRB).
- für die Wahl der 8 Abgeordneten in den Nationalrat;
- für die Wahl der 2 Abgeordneten in den Ständerat.
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 20. Oktober 2023 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag und Mittwoch: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr, Dienstag und Freitag: 08.30 - 16.00 Uhr, Donnerstag: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 17.30 Uhr) bis spätestens am Freitag, 20. Oktober 2023 in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten benützen das ihnen zugestellte Stimmmaterial. Fehlt dieses Material, werden die Unterlagen, nach Überprüfung der Identität des Stimmberechtigten, im Wahllokal ausgehändigt. Die Stimmabgabe mittels Vollmacht ist untersagt (Art. 29 kGPR).
Wahllokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 22. Oktober 2023, 09.00 - 10.00 Uhr
Für sämtliche Fragen verweisen wir auf:
- Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17.12.1976 (BPR; SR 161.1);
- Verordnung über die politischen Rechte vom 24.05.1978 (VPR; SR 161.11);
- Ausführungsgesetz betreffend das Bundesgesetz über die politischen Rechte (AGBPR; SGS/VS 160.3);
- Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR; SGS/VS 160.1);
- Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA; SGS/VS 160.102);
- Staatsratsbeschluss vom 19.04.2023 betreffend die Wahl der acht Abgeordneten in den Nationalrat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 (StRB);
- Staatsratsbeschluss vom 19.04.2023 betreffend die Wahl der zwei Abgeordneten in den Ständerat für die Legislaturperiode 2023 - 2027 (StRB).
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
05.09./14.09./22.09.2023
Steinmattstrasse
Bereich: Hotel Daniela bis Riedstrasse
Dauer: 12. September 2023
Behinderung: Sperrung infolge Belagsarbeiten
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Triftbachstrasse,
die Umleitung für Fussgänger ist signalisiert
Seilerwiesenstrasse
Dauer: 18. September 2023 und 19. September 2023
Behinderung: Sperrung infolge Durchführung Warenmarkt
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Untere Mattenstrasse sowie Matterstrasse, Fussgänger sind am Warenmarkt herzlich willkommen
Riedweg
Bereich: Haus Alpine / Chalet Birkenheim
Dauer: 19. September 2023
Behinderung: Sperrung infolge Belagsarbeiten
Umleitung: Fussgänger können passieren - kurze Wartezeiten sind aufgrund der engen Platzverhältnisse jedoch unvermeidbar, keine Umfahrungsmöglichkeit für Motorfahrzeuge, Elektrofahrzeuge
Schluhmattstrasse
Bereich: Hotel Kronig
Dauer: 20. September 2023
Behinderung: Sperrung infolge Demontage Seilzugschutzgerüst
Umleitung: Fahrzeuge können beidseitig über die Staldenstrasse verkehren, Fussgänger werden über den Winkelmattenweg geführt
Brücke zum Steg / Hofmattstrasse
Bereich: Le Mazot
Dauer: 25. September 2023 - 29. September 2023
Behinderung:Teilsperrung infolge Werkleitungsanschluss sowie Belagsarbeiten
Umleitung: keine, da nur mit kurzen Wartezeiten gerechnet werden muss
Bereich: Hotel Daniela bis Riedstrasse
Dauer: 12. September 2023
Behinderung: Sperrung infolge Belagsarbeiten
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Triftbachstrasse,
die Umleitung für Fussgänger ist signalisiert
Seilerwiesenstrasse
Dauer: 18. September 2023 und 19. September 2023
Behinderung: Sperrung infolge Durchführung Warenmarkt
Umleitung: Fahrzeuge verkehren über die Untere Mattenstrasse sowie Matterstrasse, Fussgänger sind am Warenmarkt herzlich willkommen
Riedweg
Bereich: Haus Alpine / Chalet Birkenheim
Dauer: 19. September 2023
Behinderung: Sperrung infolge Belagsarbeiten
Umleitung: Fussgänger können passieren - kurze Wartezeiten sind aufgrund der engen Platzverhältnisse jedoch unvermeidbar, keine Umfahrungsmöglichkeit für Motorfahrzeuge, Elektrofahrzeuge
Schluhmattstrasse
Bereich: Hotel Kronig
Dauer: 20. September 2023
Behinderung: Sperrung infolge Demontage Seilzugschutzgerüst
Umleitung: Fahrzeuge können beidseitig über die Staldenstrasse verkehren, Fussgänger werden über den Winkelmattenweg geführt
Brücke zum Steg / Hofmattstrasse
Bereich: Le Mazot
Dauer: 25. September 2023 - 29. September 2023
Behinderung:Teilsperrung infolge Werkleitungsanschluss sowie Belagsarbeiten
Umleitung: keine, da nur mit kurzen Wartezeiten gerechnet werden muss
Durchführung Warenmarkt
14.09.2023
Dorfplatz/Seilerwiesenstrasse
Dauer: 18. September 2023 - 19. September 2023
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Dauer: 18. September 2023 - 19. September 2023
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Resultate Kant. Abstimmung vom 10.09.20203
10.09.2023
Stimmberechtigte: 2'781
Stimmbeteiligung: 28.48 %
Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen
Eingegangene Stimmzettel: 792
Leere: 4
Ungültige: 29
Gültige Stimmzettel: 759
JA: 534
NEIN: 225
Stimmbeteiligung: 28.48 %
Dekret über das Bewilligungsverfahren für Photovoltaik-Grossanlagen
Eingegangene Stimmzettel: 792
Leere: 4
Ungültige: 29
Gültige Stimmzettel: 759
JA: 534
NEIN: 225
E-Busbetrieb Linie Winkelmatten - Gepäcktransport
07.09.2023
Es wird immer wieder festgestellt, dass im Fahrgastraum des Winkelmatten-Busses diverses Reisegepäck transportiert wird und dadurch Fahrgäste keine Mitfahrgelegenheit mehr vorfinden. "Reisegepäck" darf im Winkelmatten-Bus basierend auf den gesetzlichen Grundlagen lediglich im hierfür vorgesehenen Kofferraum mitgeführt werden. Ebenfalls dürfen im Fahrgastraum weder Velos oder Scooter transportiert werden – dies auch aus Sicherheitsgründen. Lediglich "Handgepäck" (leichte tragbare Gegenstände) darf im Fahrgastraum mitgeführt werden, wenn es die Verhältnisse gestatten.
Wir danken für das Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt.
Wir danken für das Verständnis und wünschen Ihnen weiterhin eine gute Fahrt.
E-Busbetrieb Linie Winkelmatten – Einschränkung
01.09.2023
Infolge Strassensanierungsarbeiten vom 4. - 9. September 2023 wird die Schluhmattstrasse (Haus Juliana bis Haus Allegra) für Fahrzeuge gesperrt. Hiervon betroffen ist ebenfalls der Busbetrieb der Linie Winkelmatten. Konkret werden während der genannten Zeit die Haltestellen "Schlüematta" und "Matterhorn glacier paradise" nicht bedient.
Ab dem 10. September 2023 verkehrt der E-Bus der Linie Winkelmatten wieder im normalen Streckennetz.
Ab dem 10. September 2023 verkehrt der E-Bus der Linie Winkelmatten wieder im normalen Streckennetz.
Personelles
01.09.2023
Die vakanten Stellen als Reinigungsmitarbeiterinnen in den Schul-, Sport- und Freizeitanlagen konnten erfolgreich besetzt werden. Ana Sofia Correia Pereira, Jg. 1981, und Maria Helena Monteiro da Silva, Jg. 1967 werden das Team ab dem 1. Dezember 2023 ergänzen.
In der Abteilung öffentliche Sicherheit trat Stefanie Zumstein, Jg. 2003, die vakante Stelle als administrative Sachbearbeiterin per 28. August 2023 an.
In der Abteilung öffentliche Sicherheit trat Stefanie Zumstein, Jg. 2003, die vakante Stelle als administrative Sachbearbeiterin per 28. August 2023 an.