News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Oktober 2022
Kant. Abstimmung vom 27.11.2022
28.10.2022
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 27. November 2022, um abzustimmen über:
Kantonale Vorlagen
> die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG);
> das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE).
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 25. November 2022 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, amtlicher Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 27. November 2022, 09.00 - 10.00 Uhr
Kantonale Vorlagen
> die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG);
> das Gesetz über die Palliative Care und die Rahmenbedingungen für Beihilfe zum Suizid in Institutionen und Einrichtungen (GPCBSIE).
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 25. November 2022 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während folgenden Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, amtlicher Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 27. November 2022, 09.00 - 10.00 Uhr
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
28.10.2022
Schluhmattstrasse
Bereich: Matterhornexpress bis Hotel Focus
Dauer: 2. November 2022, 08.00 Uhr - 16.30 Uhr
Behinderung: infolge Fräsarbeiten
Umleitung: keine
Schluhmattstrasse
Bereich: Matterhornexpress bis Hotel Focus
Dauer: 3. November 2022, 10.30 Uhr - 16.30 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Asphaltarbeiten
Umleitung: Staldenstrasse
Brücke Zmutt
Bereich: Brücke
Dauer: 3. November 2022 - 11. November 2022, 08.00 - 16.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Belagserneuerung
Umleitung: Wanderweg Zmutt
Bereich: Matterhornexpress bis Hotel Focus
Dauer: 2. November 2022, 08.00 Uhr - 16.30 Uhr
Behinderung: infolge Fräsarbeiten
Umleitung: keine
Schluhmattstrasse
Bereich: Matterhornexpress bis Hotel Focus
Dauer: 3. November 2022, 10.30 Uhr - 16.30 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Asphaltarbeiten
Umleitung: Staldenstrasse
Brücke Zmutt
Bereich: Brücke
Dauer: 3. November 2022 - 11. November 2022, 08.00 - 16.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Belagserneuerung
Umleitung: Wanderweg Zmutt
Öffentliche Auflage – Schutzmassnahmen Lawinen & Steinschlag "Chalberäbi"
21.10.2022
Die Gemeinde Zermatt legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle Naturgefahren das Auflageprojekt "Schutzmassnahmen Lawinen & Steinschlag Chalberäbi", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinde Zermatt, gestützt auf Artikel 43, Abs. 2 des kantonalen Gesetzes über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011 in Verbindung mit Art. 27 des Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Arbeiten umfassen das Erstellen von 1 geotextilarmierten Auffangdamm (5 m hoch / 292 m’) inkl. Erschliessung (Zufahrt).
Das Auflagedossier beinhaltet neben den Plänen einen technischen Bericht und den Kostenvoranschlag. Das Dossier enthält zudem einen Landerwerbsplan mit der dazugehörigen Landerwerbsliste.
Die Pläne und Unterlagen des vorerwähnten Auflagedossiers können während den ortsüblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) von Zermatt eingesehen werden.
Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend schriftlich begründet und in zweifacher Ausführung, bis am 21. November 2022, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.
Die Arbeiten umfassen das Erstellen von 1 geotextilarmierten Auffangdamm (5 m hoch / 292 m’) inkl. Erschliessung (Zufahrt).
Das Auflagedossier beinhaltet neben den Plänen einen technischen Bericht und den Kostenvoranschlag. Das Dossier enthält zudem einen Landerwerbsplan mit der dazugehörigen Landerwerbsliste.
Die Pläne und Unterlagen des vorerwähnten Auflagedossiers können während den ortsüblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) von Zermatt eingesehen werden.
Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend schriftlich begründet und in zweifacher Ausführung, bis am 21. November 2022, an die Einwohnergemeinde Zermatt, Tiefbau, Kirchplatz 3, Postfach 345, 3920 Zermatt zu richten.
Einladung zur Präsentation "Energieraumplanung Zermatt und Informationsveranstaltung Solarenergie"
20.10.2022
Die Einwohnergemeinde, gemeinsam mit der Energieberatung Oberwallis, lädt zur Präsentation der Ergebnisse der kommunalen Energieraumplanung ein, welche zusammen mit der Informationsveranstaltung "Solarenergie" stattfindet.
Datum: Donnerstag, 20. Oktober 2022
Zeit: 17.00 Uhr
Ort: Triftbachhalle
Datum: Donnerstag, 20. Oktober 2022
Zeit: 17.00 Uhr
Ort: Triftbachhalle
http://inside.zermatt.ch/2022/5/04.pdf
Einwohnerdienste/Kanzlei - Stellenangebot
11.10.2022
Administrative/r Sachbearbeiter/in (80 - 100%)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2022-10-11.pdf
Zermatt Entsorgung
07.10.2022
Wer als Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieb in der Abfall- und Wertstoffsammelstelle (AWS) im Spiss kostenpflichtige Abfälle entsorgen will, benötigt hierfür eine Kundenkarte. Wer bereits über eine alte Kundenkarte verfügt, muss keine neue Kundenkarte "THE RIGHT BIN" beantragen. Diese wird beim nächsten Besuch in der AWS unter Vorweisung der alten Kundenarte automatisch ausgehändigt.
Nur diejenigen Betriebe, welche erstmals kostenpflichtige Abfälle entsorgen möchten, müssen diese vorgängig auf der Webseite der Einwohnergemeinde Zermatt beantragen
Nur diejenigen Betriebe, welche erstmals kostenpflichtige Abfälle entsorgen möchten, müssen diese vorgängig auf der Webseite der Einwohnergemeinde Zermatt beantragen
http://www.the-right-bin.ch/wp-content/uploads/2022/09/Zermatt-Entsorgung-Kundenkarte-Antrag-DE.pdf
Gratis Sperrgut-Tag
07.10.2022
Am Samstag, 8. Oktober 2022 wird bei der öffentlichen Sammelstelle "Obere Matten" ein Gratis Sperrgut-Tag durchgeführt. An diesem Tag kann Sperrgut in Kleinmengen während der Zeit von 9.00 – 13.00 Uhr gratis entsorgt werden.
Aufhebung absolutes Feuerverbot im Wald
05.10.2022
Die Niederschläge und das Herbstwetter der letzten Tage führen in den meisten Regionen des Kantons zu einem Rückgang der Waldbrandgefahr. Dies erlaubt es dem Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), Frédéric Favre, das am 16. September 2022 ausgesprochene absolute Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Die Waldbrandgefahr bleibt jedoch in einigen Regionen des Kantons weiterhin erheblich bis gross. Generell sind Feuer im Wald nur an den hierfür von den Einwohnergemeinden bezeichneten oder an offensichtlich ungefährlichen Stellen erlaubt.
Informationen zu Verhaltensregeln im Umgang mit Feuer finden Sie unter:
Die Waldbrandgefahr bleibt jedoch in einigen Regionen des Kantons weiterhin erheblich bis gross. Generell sind Feuer im Wald nur an den hierfür von den Einwohnergemeinden bezeichneten oder an offensichtlich ungefährlichen Stellen erlaubt.
Informationen zu Verhaltensregeln im Umgang mit Feuer finden Sie unter: