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Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Oktober 2021
Temporäres Testzentrum im Haus Spirit - Zeitfenster ab 02.11.2021
26.10./06.11./09.11./12.11./16.11./19.11./25.11.2021
Es können folgende, weitere Zeitfenster im Testzentrum angeboten werden:
Ort:
Haus Spirit, Kirchstrasse 22, 3920 Zermatt
Zeit:
Dienstag, 02.11.2021, 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 04.11.2021, 16.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 05.11.2021, 16.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 06.11.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Montag, 08.11.2021, 09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag, 11.11.2021, 17.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 12.11.2021, 17.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 13.11.2021, 09.00 – 11.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr
Montag, 15.11.2021, 10.00 – 11.00 Uhr
Freitag, 19.11.2021, 17.00 -19.00 Uhr
Samstag, 20.11.2021, 17.00 - 19.00 Uhr
Montag, 22.11.2021, 10.00 - 11.00 Uhr
Freitag, 26.11.2021, 17.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 27.11.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
Montag, 29.11.2021, 10.00 - 11.00 Uhr / letztes Testfenster im Haus Spirit.
Preise im Testzentrum
CHF 50.- Antigen-Schnelltest
Die Kosten für Tests bei einmal geimpften Personen, die zu Testzertifikaten führen, werden bis 30.11.2021 vom Bund getragen (bis zur vollständigen Impfung). Bitte zwingend zur Validierung das Impfbüchlein mitnehmen.
Ort:
Haus Spirit, Kirchstrasse 22, 3920 Zermatt
Zeit:
Dienstag, 02.11.2021, 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 04.11.2021, 16.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 05.11.2021, 16.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 06.11.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Montag, 08.11.2021, 09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag, 11.11.2021, 17.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 12.11.2021, 17.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 13.11.2021, 09.00 – 11.00 Uhr und 17.00 – 19.00 Uhr
Montag, 15.11.2021, 10.00 – 11.00 Uhr
Freitag, 19.11.2021, 17.00 -19.00 Uhr
Samstag, 20.11.2021, 17.00 - 19.00 Uhr
Montag, 22.11.2021, 10.00 - 11.00 Uhr
Freitag, 26.11.2021, 17.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 27.11.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
Montag, 29.11.2021, 10.00 - 11.00 Uhr / letztes Testfenster im Haus Spirit.
Preise im Testzentrum
CHF 50.- Antigen-Schnelltest
Die Kosten für Tests bei einmal geimpften Personen, die zu Testzertifikaten führen, werden bis 30.11.2021 vom Bund getragen (bis zur vollständigen Impfung). Bitte zwingend zur Validierung das Impfbüchlein mitnehmen.
Mitteilung der Einwohnerdienste/Kanzlei
22.10.2021
Die Abteilung Einwohnerdienste/Kanzlei ist am 28. Oktober 2021 den ganzen Tag geschlossen!
Am Freitag, 29. Oktober 2021 sind wir ab 08.30 Uhr wieder für Sie da.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Am Freitag, 29. Oktober 2021 sind wir ab 08.30 Uhr wieder für Sie da.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Mitteilung des Departements für Volkswirtschaft und Bildung
07.10.2021
Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit bringt dem Publikum in Ausführung des Gesetzes über die Beherbergung, die Bewirtung und den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken vom 8. April 2004 folgendes zur Kenntnis:
Die The Swiss Artisans SA, Neuchâtel, hat ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken eingereicht.
Verkaufsort: Bahnhofstrasse 72, 3920 Zermatt
Schild des Geschäftes: The Swiss Artisans
Dienstleistungen: Verkauf von gegorenen Getränken und gebrannten Wassern zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung
Allfällige Einwendungen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich im Doppel an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit geltend zu machen.
Die The Swiss Artisans SA, Neuchâtel, hat ein Gesuch um Erteilung einer Bewilligung für den Kleinhandel mit alkoholischen Getränken eingereicht.
Verkaufsort: Bahnhofstrasse 72, 3920 Zermatt
Schild des Geschäftes: The Swiss Artisans
Dienstleistungen: Verkauf von gegorenen Getränken und gebrannten Wassern zum Mitnehmen und/oder zur Lieferung
Allfällige Einwendungen gegen dieses Gesuch sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt schriftlich im Doppel an die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit geltend zu machen.
Eidg. und Kant. Abstimmung vom 28. November 2021
19.10.2021
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 28. November 2021, um abzustimmen über:
Eidgenössische Vorlagen
> Volksinitiative vom 7. November 2017 "Für eine strake Pflege (Pflegeinitiative)"
> Volksinitiative vom 26. August 2019 "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)"
> Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)
Kantonale Vorlage
> Volksinitiative "Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere"
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Über-mittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 26. November 2021 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens Freitag, 26. November 2021 um 17.00 Uhr.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 28. November 2021, 09.00 - 10.00 Uhr
Eidgenössische Vorlagen
> Volksinitiative vom 7. November 2017 "Für eine strake Pflege (Pflegeinitiative)"
> Volksinitiative vom 26. August 2019 "Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren (Justiz-Initiative)"
> Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)
Kantonale Vorlage
> Volksinitiative "Für einen Kanton Wallis ohne Grossraubtiere"
Briefliche Stimmabgabe
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben und die persönliche selbstklebende Etikette angebracht werden!
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Über-mittlungsumschlag nach aktuellem Posttarif - andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig - und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 26. November 2021 bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während den Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens Freitag, 26. November 2021 um 17.00 Uhr.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 28. November 2021, 09.00 - 10.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
18.08./18.10.2021
Damit Ihre Stimme gültig ist, müssen Sie die offiziellen Stimmunterlagen verwenden!
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde), müssen Sie zwingend:
• Ihre persönliche selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben;
• das Rücksendungsblatt unterschreiben;
• (bei postalischem Versand) den Übermittlungsumschlag korrekt frankieren;
• Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: der Versand von mehreren Stimmabgaben gruppiert in einem Übermittlungsumschlag ist ungültig.
• Stimmen Sie durch Hinterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne einwerfen.
• Das Einwerfen des Übermittlungsumschlags in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Wichtig!
Haben Sie Ihren Satz selbstklebende Etiketten verloren, können Sie schriftlich bei den Einwohnerdiensten einen neuen Satz beantragen.
Zusätzliche Infos:
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde), müssen Sie zwingend:
• Ihre persönliche selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben;
• das Rücksendungsblatt unterschreiben;
• (bei postalischem Versand) den Übermittlungsumschlag korrekt frankieren;
• Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: der Versand von mehreren Stimmabgaben gruppiert in einem Übermittlungsumschlag ist ungültig.
• Stimmen Sie durch Hinterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne einwerfen.
• Das Einwerfen des Übermittlungsumschlags in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Wichtig!
Haben Sie Ihren Satz selbstklebende Etiketten verloren, können Sie schriftlich bei den Einwohnerdiensten einen neuen Satz beantragen.
Zusätzliche Infos:
http://www.vs.ch/de/web/votel/votations
Temporäres Testzentrum im Haus Spirit - Zeitfenster 11.10. - 31.10.2021
07.10.2021
Dank den freiwilligen Helfern und der Zusammenarbeit mit dem Labor Salamin können wir folgende weitere Zeitfenster im Testzentrum anbieten:
Ort:
Haus Spirit, Kirchstrasse 22, 3920 Zermatt
Zeit:
Montag, 11.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag, 12.10.2021, 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 14.10.2021, 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 15.10.2021, 15.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 16.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr
Montag, 18.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag, 19.10.2021, 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 21.10.2021, 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 22.10.2021, 15.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 23.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr
Montag, 25.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag, 26.10.2021, 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 28.10.2021, 16.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 29.10.2021, 16.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 30.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Ab 11. Oktober 2021 gilt:
Die individuelle Teilnahme an Tests für Zertifikate wird vom Bund nicht mehr vergütet.
Preise im Testzentrum
CHF 50.- Antigen-Schnelltest
CHF 150.- PCR-Test
Die Beträge können nur bar und passend bezahlt werden!
Ausschliesslich bei der individuellen Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests sowie Antigen-Schnelltests gelten Ausnahmen für:
• Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest erforderlich)
• Besuchende von Gesundheitseinrichtungen (keine Ausstellung eines Covid-Testzertifikates)
Die Kosten für Tests bei einmal geimpften Personen, die zu Testzertifikaten führen, werden bis 30. November 2021 vom Bund getragen (bis zur vollständigen Impfung). Bitte zur Validierung das Impfbüchlein mitnehmen.
Ort:
Haus Spirit, Kirchstrasse 22, 3920 Zermatt
Zeit:
Montag, 11.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag, 12.10.2021, 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 14.10.2021, 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 15.10.2021, 15.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 16.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr
Montag, 18.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag, 19.10.2021, 15.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 21.10.2021, 15.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 22.10.2021, 15.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 23.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr
Montag, 25.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr
Dienstag, 26.10.2021, 16.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag, 28.10.2021, 16.00 - 18.00 Uhr
Freitag, 29.10.2021, 16.00 - 19.00 Uhr
Samstag, 30.10.2021, 09.00 - 11.00 Uhr und 16.00 - 19.00 Uhr
Ab 11. Oktober 2021 gilt:
Die individuelle Teilnahme an Tests für Zertifikate wird vom Bund nicht mehr vergütet.
Preise im Testzentrum
CHF 50.- Antigen-Schnelltest
CHF 150.- PCR-Test
Die Beträge können nur bar und passend bezahlt werden!
Ausschliesslich bei der individuellen Teilnahme an Speichel-PCR-Pooltests sowie Antigen-Schnelltests gelten Ausnahmen für:
• Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
• Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest erforderlich)
• Besuchende von Gesundheitseinrichtungen (keine Ausstellung eines Covid-Testzertifikates)
Die Kosten für Tests bei einmal geimpften Personen, die zu Testzertifikaten führen, werden bis 30. November 2021 vom Bund getragen (bis zur vollständigen Impfung). Bitte zur Validierung das Impfbüchlein mitnehmen.
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
05./12./18.10.2021
Wichjeweg
Bereiche: Kapelle Winkelmatten bis Haus Jumalü
Dauer: 22. September 2021 - 22. Oktober 2021
Behinderung: infolge Kandelaber- und Belagsarbeiten muss mit Wartezeiten gerechnet werden
Umleitung: keine
Seilerwiesenstrasse
Bereiche: Hofmattstrasse bis Haus Whymper
Dauer: 4. Oktober 2021 - 22. Oktober 2021
Behinderung: infolge Trottoir-Anpassungen
Umleitung: werden signalisiert
Riedstrasse
Bereiche: Hotel Ambiance bis Hotel Europe
Dauer: 14. Oktober 2021, 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau
Umleitung: Fussgänger über Beausitestutz, Fahrzeuge keine
Riedstrasse
Bereiche : Hotel Julen bis Hotel Bella Vista
Dauer : 27. September 2021 - 15. Oktober 2021
Behinderung : infolge Belagsarbeiten muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Umleitung : keine
Hofmattstrasse
Bereiche: Hotel Excelsior
Dauer: 13. Oktober 2021, 08.00 Uhr - 17.30 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Inlinersanierung
Umleitung: Fahrzeuge über Getwingstrasse
Steinmattstrasse
Bereiche: Haus Orion
Dauer: 15. Oktober 2021, 12.00 Uhr - 17.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau
Umleitung: Fahrzeuge über Luchernstrasse
Bereiche: Kapelle Winkelmatten bis Haus Jumalü
Dauer: 22. September 2021 - 22. Oktober 2021
Behinderung: infolge Kandelaber- und Belagsarbeiten muss mit Wartezeiten gerechnet werden
Umleitung: keine
Seilerwiesenstrasse
Bereiche: Hofmattstrasse bis Haus Whymper
Dauer: 4. Oktober 2021 - 22. Oktober 2021
Behinderung: infolge Trottoir-Anpassungen
Umleitung: werden signalisiert
Riedstrasse
Bereiche: Hotel Ambiance bis Hotel Europe
Dauer: 14. Oktober 2021, 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau
Umleitung: Fussgänger über Beausitestutz, Fahrzeuge keine
Riedstrasse
Bereiche : Hotel Julen bis Hotel Bella Vista
Dauer : 27. September 2021 - 15. Oktober 2021
Behinderung : infolge Belagsarbeiten muss mit Wartezeiten gerechnet werden.
Umleitung : keine
Hofmattstrasse
Bereiche: Hotel Excelsior
Dauer: 13. Oktober 2021, 08.00 Uhr - 17.30 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Inlinersanierung
Umleitung: Fahrzeuge über Getwingstrasse
Steinmattstrasse
Bereiche: Haus Orion
Dauer: 15. Oktober 2021, 12.00 Uhr - 17.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau
Umleitung: Fahrzeuge über Luchernstrasse