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News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Mai 2020

Aufhebung reduzierte Schalteröffnungszeiten

29.05.2020

Ab 2. Juni 2020 sind unsere Schalter wieder von 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr geöffnet.

Mitteilung der Dienststelle für Bevölkerung und Migration (DBM)

20.05.2020

Trotz der schrittweisen Öffnung der Grenzen und der Zunahme von Ausnahmefällen bleiben die Einreisebeschränkungen in die Schweiz vorerst in Kraft. Um in die Schweiz einzureisen, muss eine Person daher im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung, einer Meldebestätigung oder einer Zusicherung für die Aufenthaltsbewilligung sein.

Wenn sich eine Person nicht in der Schweiz aufhält, kann das Bewilligungsgesuch von einer Drittperson bei der zukünftigen Wohngemeinde eingereicht werden. Der Antrag muss vor der Arbeitsaufnahme eingereicht werden. Voraussetzung: vollständige Unterlagen.

Die DBM bearbeitet den Antrag und erteilt, je nach Fall, entweder eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Zusicherung.

- Für europäische Arbeitnehmer kann die Zusicherung für die Aufenthaltsbewilligung nur ausgestellt werden, wenn der Arbeitsvertrag noch nicht begonnen hat.
- Wenn der Arbeitsvertrag bereits begonnen hat, muss direkt eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.

Wenn die ausländische Person, mit einer Zusicherung oder Aufenthaltsbewilligung in die Schweiz eingereist ist, muss innerhalb von 14 Tagen die Anmeldung bei den Einwohnerdiensten der Wohngemeinde erfolgen. Die Anmeldegebühr wird zu diesem Zeitpunkt einkassiert.

Wir sind uns bewusst, dass dieses Verfahren den Prozess schwerfällig macht, aber in diesen Zeiten der Ungewissheit, müssen wir flexibel sein und versuchen pragmatische Lösungen zu finden.

Damit der Antrag auf Arbeitserlaubnis schneller bearbeitet werden kann, raten wir den Arbeitgebern das Meldeverfahren einzureichen. Dieses ist kostenlos, schnell und vermeidet Doppelarbeit in den Gemeinden und bei unserer Dienststelle.

Für weitere Informationen steht Ihnen die DBM gerne zur Verfügung.

Bekanntmachung des Zuschlages (Art. 34 kVöB)

27.05.2020

Verfahrensart: freihändiges Verfahren im Ausnahmefall
Auftragsart: Lieferauftrag
Gegenstand des Auftrags: Ersatz Krananlage AWS
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Datum des Zuschlages: 14. Mai 2020
Auftragnehmer: Stephan SA, Postfach, 1701 Freiburg
Preisangebot: CHF 325‘000.- (exkl. MwSt.)

Diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Eröffnung (29.05.2020) bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden (Art. 16 kGIVöB).

Mitteilung der Gemeindebibliothek

04.05.2020

Öffnung der Gemeindebibliothek Zermatt

Zählung leerstehender Wohnungen

18.05.2020

Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993, bzw. Änderung vom 1. August 1994 gelten als Rechtsgrundlage für diese Erhebung.

Stichtag: 1. Juni 2020

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag
- unbesetzt, aber bewohnbar sind
- zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Kauf angeboten werden.

Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leerstehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Meldungen bitte bis 7. Juni 2020 an die Einwohnerdienste/Kanzlei.

Arbeiten an Strassen und Wegen

28.05.2020

Luchernstrasse
Bereich: Haus Zinnia bis Hotel Adonis
Dauer: 2. Juni 2020 von 08.00 Uhr - 17.00 Uhr, 3./4. Juni 2020 durchgehend
Behinderung: Sperrung der Strasse infolge Deckbelagseinbau
Umleitung: Fussgänger gestattet, Fahrzeuge über Schluhmattstrasse

Staldenstrasse
Bereich: Höhe Spielplatz Winkelmatten
Dauer: 5. Juni 2020
Behinderung: Sperrung der Strasse infolge Belagsarbeiten
Umleitung: Fussgänger gestattet. Fahrzeuge über Schluhmattstrasse

Schluhmattstrasse
Bereich: Haus Arnika bis Hotel Monazit
Dauer: 15. Juni 2020 von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Behinderung: Sperrung der Strasse infolge Asphaltarbeiten
Umleitung: Fussgänger gestattet. Fahrzeuge über Luchernstrasse

Wichjeweg
Bereich: Haus Lumière bis Haus La Cascade
Dauer: 16. Juni 2020 und 17. Juni 2020 von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Behinderung: infolge Asphaltarbeiten
Umleitung: Fussgänger gestattet

Bachstrasse
Bereich: Haus Alea bis Haus Bonatti
Dauer: 18. Juni 2020 und 19. Juni 2020 von 08.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Behinderung: Sperrung der Strasse infolge Asphaltarbeiten
Umleitung: Fussgänger gestattet

Bekanntmachung des Zuschlages (Art. 34 kVöB)

06.05.2020

Umfang der Vergabe: Lawinenverbauungen Schweifinen V (Etappe 2020)
Auftragsart: Bauauftrag (Bauhauptgewerbe)
Auftragnehmer: ABA Bautec AG, Dorf, 3908 Saas-Balen
Verfahrensart: Einladungsverfahren
Preisangebot: CHF 411‘081.95 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: 30. April 2020
Auftraggeber: Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 16 des Gesetzes betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (kGIVöB) innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Kantonsgericht Wallis mit ausreichender Begründung Beschwerde erhoben werden.