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Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv März 2020

Liquiditätsengpässe Steuern

20.03.2020

Liquiditätsengpässe
Sowohl natürliche als auch juristische Personen können die Höhe der Steuerakontobeiträge grundsätzlich frei wählen.

Um allfällige Liquiditätsengpässe zu mildern, empfiehlt die EWG Zermatt die Steuerakontos nur teilweise oder gar nicht zu bezahlen. Allfällige bereits einbezahlte Steuerakontos für die Steuerperiode 2020 können auf Antrag bei der Fachstelle Steuern der EWG Zermatt telefonisch 027 966 22 40 oder per E-Mail zurückgefordert werden.


Hinweis: Die von der EWG zugestellten Akonto-Rechnungen basieren bei natürlichen Personen auf 90 % der letzten definitiven Veranlagungen (in der Regel Steuerjahr 2018) bei juristischen Personen basiert der Betrag auf 70% der letzten definitiven Veranlagung. Vorbehalten bleibt zur Zeit der gesetzliche Verzugszins von 3.5 % bei zu tiefen Akontozahlungen. Ebenfalls wird auf zu viel verlangten und bezahlten Akonten 2020 ein Rückerstattungszins von 3.5 Prozent verlangt. Der Vergütungszins beträgt 0 Prozent.

Abfallentsorgung – wichtige Informationen

25.03.2020

Abfallsammlung
• Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher sind unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken zu sammeln.
• Diese Plastiksäcke sind, ohne zusammenzupressen, zu verknoten und in Abfalleimern mit Deckel zu sammeln. Die Abfalleimer sind mit einem gebührenpflichtigen Abfallsack auszustatten.
• Die zugebundenen gebührenpflichtigen Abfallsäcke werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
• In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, ist zudem auf die Abfalltrennung zu verzichten, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sind mit dem normalen Kehricht zu entsorgen (ausschliesslich von Infektionsgefahr). Ebenfalls sind keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost zu geben, sondern sind auch mit dem Siedlungsabfall zu entsorgen.

Sammelstellen
• Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause gelagert werden.
• Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.

Recyclingbetriebe
• Die brings-Annahmestelle im Spiss sowie die mobile brings steht der Bevölkerung weiterhin zur Verfügung
• Dabei sind insbesondere alle Aspekte betreffend Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Arbeitnehmerschutz) strikte einzuhalten.

brings-Annahmestelle im Spiss – neues Buchungssystem
• Um die Dienstleistung der brings-Annahmestelle im Spiss trotz der "Corona-Massnahmen" bestmöglichst umzusetzen, haben wir ein Online-Buchungssystem eingeführt. Ab sofort können Sie Ihre Anlieferung online reservieren (www.brings.ch/buchunssystem-zermatt). Sie vermeiden dadurch Wartezeiten, Staus und erhalten eine effiziente Ablieferung.

Mitteilung der Sport- und Freizeitarena

23.03.2020

Bundesratsbeschluss vom 20.03.2020
Der Bundesrat hat beschlossen, Ansammlungen mit mehr als fünf Personen im öffentlichen Raum zu verbieten, namentlich auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen.

Bei Versammlungen von unter fünf Personen ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten.

Die Polizei kann bei Nichteinhaltung eine Ordnungsbusse verhängen.

Einreichung Steuererklärung - Fristverlängerung

17.03.2020

Infolge der Corona-Krise wurde die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2019 sowie für den Antrag auf Revision der Quellensteuer 2019 vom 31. März auf den 31. Mai 2020 verlegt, ohne dass der Steuerzahler dafür einen Antrag stellen muss.

Die Einwohnergemeinde Zermatt ermutigt die Steuerpflichtigen, die Steuererklärung über das Internet einzureichen oder nach Mitte April 2020 in unseren Büros vorbei zu kommen. Danke für Ihr Verständnis zum Schutz aller.

Reduzierter Abfallsammeldienst

27.03.2020

Ab Montag, 30. März 2020 wird der Abfallsammeldienst im Dorf reduziert. Die Schwendimann AG wird sämtliche Fraktionen nur noch Montag und Donnerstag einsammeln. Dies betrifft insbesondere die Betriebscontainer von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben.

Die öffentlichen Kehrichtunterstände sowie der Betrieb der "brings-Annahmestelle" wie auch der "mobilen brings" stehen der Bevölkerung wie bis anhin zur Verfügung.

E-Busbetrieb - Reduzierte Fahrzeiten

17.03.2020

Mit den beschlossenen Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung des Coronavirus werden auch die Fahrzeiten des E-Busbetriebs ab Donnerstag, 19. März 2020 bis auf weitereswie folgt reduziert:

Grüne Linie
Der Busbetrieb auf der "grünen Linie" ist von 08.00 Uhr – 17.00 Uhr im Halbstunden-Takt gewährleistet.

Rote Linie
Der "Winkelmattenbus" verkehrt gemäss Sommerfahrplan alle 35 Minuten zwischen 07.15 Uhr - 19.45 Uhr.

Die genauen Fahrzeiten pro Haltestelle sind an den Haltestellen, im Zermatt-App sowie auf der Website publiziert:

Angepasste Schalteröffnungszeiten

18.03.2020

Die operative Leitung der Gemeindeverwaltung ist bemüht, alle bestehenden Dienstleistungen der Gemeinde ordnungsgemäss und in gewohnter Qualität weiterhin zu erbringen. Aufgrund der aktuellen Richtlinien vom Bund sehen auch wir uns gezwungen, die Öffnungszeiten etwas einzuschränken.

Ab sofort und bis auf weiteres werden die Schalterzeiten wie folgt angepasst:

Montag - Freitag: 08.30 Uhr - 11.00 Uhr

Die Erreichbarkeit per Telefon und E-Mail ist weiterhin im bisherigen Umfang sichergestellt. In dringenden Fällen können Termine ausserhalb der Öffnungszeiten direkt bei den einzelnen Abteilungen vereinbart werden.

Der Gemeinderat und die Leitung der Gemeindeverwaltung danken der Bevölkerung für das Verständnis.

Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen

25.03.2020

Matterstrasse
Bereich: Hotel Metropol bis Getwingbrücke
Dauer: 26. März 2020 - 22. Mai 2020
Behinderung: Sperrung der Strasse infolge Oberbausanierung
Umleitung: Fussgänger werden umgeleitet - Fahrzeuge über Vispastrasse

Bachstrasse
Bereich: Bereich Haus Terminus bis Hotel Alpenrose
Dauer: 6. April 2020 - 22. Mai 2020
Behinderung: Infolge Mauersanierung kommt es zu leichten Behinderungen
Umleitung: nicht notwendig

Beschluss des Erschliessungsplans des Skigebiets Nord

25.03.2020

Der Gemeinderat hat am 25. März 2020 den Erschliessungsplan des Skigebiets Nord vom 14. Dezember 2018 (Stand 18. März 2020) genehmigt.

Dieser kann während der ordentlichen Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) eingesehen werden.

Gemeindebibliothek

20.03.2020

Alternativangebot ab Montag, 23. März 2020

Da auch die Bibliotheken auf behördliche Anordnung bis auf weiteres geschlossen bleiben, bieten wir die Ausleihe von Medien auf Bestellung an. Das gesamte Angebot der Bibliothek ist per E-Mail oder per Telefon bestellbar.

Abbruch / Neubau Getwingbrücke - Plangenehmigung

11.03.2020

In Anwendung der Artikel 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes vom 3. September 1965 werden die Pläne für den Abbruch sowie den Neubau der bestehenden Getwingbrücke in der Zeit vom 13. März 2020 - 14. April 2020 bei der Bauabteilung während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Baugesuchsteller: Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt
Planverfasser: Ingenieurgemeinschaft sbp / labag, p.A. Schneider - Bregy und Partner AG, Postfach 60, 3942 Raron
Parzellen: 428, 1105 und 1106, Unnru Matte und Obru Matte
Koordinaten: 624‘185 / 96‘730
Nutzungszonen: Zone für Verkehr, Bäche, Flüsse, Seen und übriges Gemeindegebiet Hochwassergefahrenzone gelb, blau und rot sowie Gewässerraum
Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Zermatt
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau der bestehenden Strassenbrücke - Ausnahmegesuch für einen Neubau im Gewässerraum gemäss Art. 41c Abs. 1 GSchV sowie für eine standortgebundene Baute ausserhalb der Bauzone gemäss Art. 24 RPG.

Allfällige Einsprachen, Bemerkungen und Vorbehalte sind innert der gesetzlich festgelegten Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, spätestens bis 14. April 2020, bei der Gemeindeverwaltung Zermatt (Abteilung Tiefbau) schriftlich und begründet einzureichen. Die nach der genannten Frist eingereichten Einsprachen, Bemerkungen oder Vorbehalte können nicht mehr berücksichtigt werden.

Mitteilung der Sport- und Freizeitarena

17.03.2020

Massnahmen des Bundes
Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen. Dazu gehören auch Sportveranstaltungen und Vereinsaktivitäten. Auch alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen werden geschlossen.

Gemäss den Massnahmen gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen bleiben die Aktivitäten in der Sportarena Obere Matten bis auf weiteres geschlossen.
Diese geschlossenen Aktivitäten beinhalten: Tennis, Beachvolleyball, Basketball, Pump-Track, Skatepark.

Verlängerung Bauzeiten Frühling

20.03.2020

Aufgrund der ausserordentlichen Lage hat der Gemeinderat entschieden, die Bauzeiten diesen Frühling zu verlängern.

Gemäss Lärmbekämpfungsreglement sind lediglich 4 Wochen im Frühling und Herbst zugelassen. Jedoch erlaubt Art. 19 auch Ausnahmen. "Der Gemeinderat kann in Einzelfällen auf Gesuch hin, aber nur aus wichtigen Gründen, Ausnahmen gestatten".

Alle Bauherren werden aufgefordert ihr Bauvorhaben schriftlich an die Abteilung Sicherheit einzureichen. Basierend auf das Gesuch hin, wird der vorzeitige Baubeginn per Mittwoch, 25. März 2020 bewilligt.

Es gilt zu erwähnen, dass die Bauunternehmungen verpflichten sind, die Hygienemassnahmen gemäss BAG zu erfüllen. Kontrollen werden durchgeführt. Sollte der Bundesrat oder der Kanton Wallis andere Richtlinien vorgeben, so müssen diese angewendet werden.

Einwohnerdienste/Kanzlei - Öffnungszeiten am 14. und 15. März 2020

13.03.2020

Die Abteilung Einwohnerdienste/Kanzlei ist sowohl am Samstag, 14. März 2020 als auch am Sonntag 15. März 2020 aufgrund der beschlossenen Massnahmen der Schweizer Behörden für die Abmeldungen der Gastarbeiter offen (Schalteröffnungszeiten: 08.30 - 11.00 und 14.00 - 16.00 Uhr).