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News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv August 2019

Informationen Vereinigung betreuende Angehörige Wallis

13.08.2019

Für betreuende Angehörige steht im Oberwallis neu ein Beratungstelefon zur Verfügung.

Eine erste Testphase findet jeden Donnerstag, vom 22.08. - 10.10.2019 von 09.00 - 11.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr und 18.00 - 20.00 Uhr statt.

Fachverantwortliche Betreuung des SMZO: Verena Müller
Telefonnummer: 027 321 28 27

Weitere Informationen können auf der folgenden Seite des SMZO unter der Rubrik "NEWS" eingesehen werden:

Jubla Zermatt - Mitteilung

30.08.2019

Regionalpolizei - Stellenangebot

26.08.2019

Leiter/in Regionalpolizei (80% - 100% - unbefristet)

Resultate der Komm. Abstimmung vom 25. August 2019

25.08.2019

Neubau Schulhaus Walka - Verpflichtungskredit für CHF 46.85 Mio.

Stimmberechtigte: 2‘894
Eingegangene Stimmzettel: 1'087
Stimmbeteiligung: 37.56%

Leere: 2
Ungültige: 33
Gültige Stimmzettel: 1'052

JA: 831
NEIN: 221

Mitteilung Friedensrichteramt Zermatt

21.08.2019

Der Friedensrichter der Einwohnergemeinde Zermatt
- eingesehen das Gesuch des Parkhauses Rossignol, Spissstrasse 49, 3920 Zermatt vom 14. Juni 2019;
- eingesehen die Publikation im Amtsblatt Nr. 28 vom 12. Juli 2019;
- erwägend, dass innert der Frist von 30 Tagen keine Einsprachen eingegangen sind;

wird nachfolgendes gerichtliches Verbot erlassen:

Gerichtliches Verbot
1. Auf den Liegenschaften Nr. 1339 und den Verkehrsflächen STWE-Nr. 1339/1, 1339/2, sowie den Zugängen und Zufahrten zu STWE-Nr. 1339/3 bis 1339/78 ist das offene Parkieren von Fahrzeugen für unberechtigte nicht gestattet.

2. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2‘000.- bestraft.

Bekanntmachung des Zuschlages (Art. 34 kVöB)

21.08.2019

Umfang der Vergabe: Ersatzneubau Getwingbrücke - Realisierung von zwei provisorischen Brücken
Auftragsart: Bauauftrag (Bauhauptgewerbe)
Auftragnehmer: SULAG Hoch- und Tiefbau AG, Spissstrasse 99, Postfach, 3920 Zermatt
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Preisangebot: CHF 435‘085.90 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: 19. August 2019
Auftraggeber : Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 16 des Gesetzes betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (kGIVöB) innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Kantonsgericht Wallis mit ausreichender Begründung Beschwerde erhoben werden.

Finanzabteilung - Stellenangebot

19.08.2019

Admin. Sachbearbeiter/in (80% - 100% - unbefristet)

Lawinenschutz Täschwang

06.08.2019

Die Gemeinde Täsch legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft, gestützt auf das kantonale Gesetz über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011, das Auflageprojekt "Lawinenschutz Täschwang", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinden Täsch und Zermatt, während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Arbeiten umfassen das Erstellen von einem Lawinenablenkdamm inkl. Baupiste und den Einbau von 3 Lawinensprengmasten. Das Auflagedossier beinhaltet neben den Plänen einen technischen Bericht sowie einen Landerwerbsplan mit der dazugehörigen Landerwerbsliste.

Die Pläne und Unterlagen können während den Öffnungszeiten in der Bauabteilung, Gemeindeverwaltung Zermatt, eingesehen werden.

Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind schriftlich begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt, in zweifacher Ausführung an die jeweilige Gemeindeverwaltung zu richten.

Nothilfekurs - Mitteilung des Militär-Sanitäts-Verein Oberwallis

06.08.2019

Datum:
21.09.2019, von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr (1. Teil)
22.09.2019, von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr (2. Teil)
Ort: Randa
Anmeldung:

Komm. Abstimmung vom 25. August 2019

05.08.2019

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 25. August 2019, um über die Kommunale Vorlage abzustimmen:

- Neubau Schulhaus Walka - Verpflichtungskredit für CHF 46.85 Mio.

Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 23. August 2019, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 23. August 2019.

Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!

Stimmabgabe an der Urne

Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei

Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 25. August 2019, 09.00 - 10.00 Uhr