News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv August 2019
Informationen Vereinigung betreuende Angehörige Wallis
13.08.2019
Für betreuende Angehörige steht im Oberwallis neu ein Beratungstelefon zur Verfügung.
Eine erste Testphase findet jeden Donnerstag, vom 22.08. - 10.10.2019 von 09.00 - 11.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr und 18.00 - 20.00 Uhr statt.
Fachverantwortliche Betreuung des SMZO: Verena Müller
Telefonnummer: 027 321 28 27
Weitere Informationen können auf der folgenden Seite des SMZO unter der Rubrik "NEWS" eingesehen werden:
Eine erste Testphase findet jeden Donnerstag, vom 22.08. - 10.10.2019 von 09.00 - 11.00 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr und 18.00 - 20.00 Uhr statt.
Fachverantwortliche Betreuung des SMZO: Verena Müller
Telefonnummer: 027 321 28 27
Weitere Informationen können auf der folgenden Seite des SMZO unter der Rubrik "NEWS" eingesehen werden:
Jubla Zermatt - Mitteilung
30.08.2019
https://jublazermatt.ch/programm
Regionalpolizei - Stellenangebot
26.08.2019
Leiter/in Regionalpolizei (80% - 100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2019-08-26.pdf
Resultate der Komm. Abstimmung vom 25. August 2019
25.08.2019
Neubau Schulhaus Walka - Verpflichtungskredit für CHF 46.85 Mio.
Stimmberechtigte: 2‘894
Eingegangene Stimmzettel: 1'087
Stimmbeteiligung: 37.56%
Leere: 2
Ungültige: 33
Gültige Stimmzettel: 1'052
JA: 831
NEIN: 221
Stimmberechtigte: 2‘894
Eingegangene Stimmzettel: 1'087
Stimmbeteiligung: 37.56%
Leere: 2
Ungültige: 33
Gültige Stimmzettel: 1'052
JA: 831
NEIN: 221
Mitteilung Friedensrichteramt Zermatt
21.08.2019
Der Friedensrichter der Einwohnergemeinde Zermatt
- eingesehen das Gesuch des Parkhauses Rossignol, Spissstrasse 49, 3920 Zermatt vom 14. Juni 2019;
- eingesehen die Publikation im Amtsblatt Nr. 28 vom 12. Juli 2019;
- erwägend, dass innert der Frist von 30 Tagen keine Einsprachen eingegangen sind;
wird nachfolgendes gerichtliches Verbot erlassen:
Gerichtliches Verbot
1. Auf den Liegenschaften Nr. 1339 und den Verkehrsflächen STWE-Nr. 1339/1, 1339/2, sowie den Zugängen und Zufahrten zu STWE-Nr. 1339/3 bis 1339/78 ist das offene Parkieren von Fahrzeugen für unberechtigte nicht gestattet.
2. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2‘000.- bestraft.
- eingesehen das Gesuch des Parkhauses Rossignol, Spissstrasse 49, 3920 Zermatt vom 14. Juni 2019;
- eingesehen die Publikation im Amtsblatt Nr. 28 vom 12. Juli 2019;
- erwägend, dass innert der Frist von 30 Tagen keine Einsprachen eingegangen sind;
wird nachfolgendes gerichtliches Verbot erlassen:
Gerichtliches Verbot
1. Auf den Liegenschaften Nr. 1339 und den Verkehrsflächen STWE-Nr. 1339/1, 1339/2, sowie den Zugängen und Zufahrten zu STWE-Nr. 1339/3 bis 1339/78 ist das offene Parkieren von Fahrzeugen für unberechtigte nicht gestattet.
2. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 ZPO mit einer Busse bis zu CHF 2‘000.- bestraft.
Bekanntmachung des Zuschlages (Art. 34 kVöB)
21.08.2019
Umfang der Vergabe: Ersatzneubau Getwingbrücke - Realisierung von zwei provisorischen Brücken
Auftragsart: Bauauftrag (Bauhauptgewerbe)
Auftragnehmer: SULAG Hoch- und Tiefbau AG, Spissstrasse 99, Postfach, 3920 Zermatt
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Preisangebot: CHF 435‘085.90 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: 19. August 2019
Auftraggeber : Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 16 des Gesetzes betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (kGIVöB) innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Kantonsgericht Wallis mit ausreichender Begründung Beschwerde erhoben werden.
Auftragsart: Bauauftrag (Bauhauptgewerbe)
Auftragnehmer: SULAG Hoch- und Tiefbau AG, Spissstrasse 99, Postfach, 3920 Zermatt
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Preisangebot: CHF 435‘085.90 (inkl. MwSt.)
Datum des Zuschlages: 19. August 2019
Auftraggeber : Einwohnergemeinde Zermatt, Kirchplatz 3, 3920 Zermatt
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 16 des Gesetzes betreffend den Beitritt des Kantons Wallis zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (kGIVöB) innert 10 Tagen seit Eröffnung beim Kantonsgericht Wallis mit ausreichender Begründung Beschwerde erhoben werden.
Finanzabteilung - Stellenangebot
19.08.2019
Admin. Sachbearbeiter/in (80% - 100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2019-08-19.pdf
Lawinenschutz Täschwang
06.08.2019
Die Gemeinde Täsch legt im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft, gestützt auf das kantonale Gesetz über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011, das Auflageprojekt "Lawinenschutz Täschwang", gelegen auf dem Gebiet der Gemeinden Täsch und Zermatt, während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Die Arbeiten umfassen das Erstellen von einem Lawinenablenkdamm inkl. Baupiste und den Einbau von 3 Lawinensprengmasten. Das Auflagedossier beinhaltet neben den Plänen einen technischen Bericht sowie einen Landerwerbsplan mit der dazugehörigen Landerwerbsliste.
Die Pläne und Unterlagen können während den Öffnungszeiten in der Bauabteilung, Gemeindeverwaltung Zermatt, eingesehen werden.
Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind schriftlich begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt, in zweifacher Ausführung an die jeweilige Gemeindeverwaltung zu richten.
Die Arbeiten umfassen das Erstellen von einem Lawinenablenkdamm inkl. Baupiste und den Einbau von 3 Lawinensprengmasten. Das Auflagedossier beinhaltet neben den Plänen einen technischen Bericht sowie einen Landerwerbsplan mit der dazugehörigen Landerwerbsliste.
Die Pläne und Unterlagen können während den Öffnungszeiten in der Bauabteilung, Gemeindeverwaltung Zermatt, eingesehen werden.
Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind schriftlich begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt, in zweifacher Ausführung an die jeweilige Gemeindeverwaltung zu richten.
Nothilfekurs - Mitteilung des Militär-Sanitäts-Verein Oberwallis
06.08.2019
Datum:
21.09.2019, von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr (1. Teil)
22.09.2019, von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr (2. Teil)
Ort: Randa
Anmeldung:
21.09.2019, von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr (1. Teil)
22.09.2019, von 09.00 Uhr - 15.00 Uhr (2. Teil)
Ort: Randa
Anmeldung:
Komm. Abstimmung vom 25. August 2019
05.08.2019
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 25. August 2019, um über die Kommunale Vorlage abzustimmen:
- Neubau Schulhaus Walka - Verpflichtungskredit für CHF 46.85 Mio.
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 23. August 2019, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 23. August 2019.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 25. August 2019, 09.00 - 10.00 Uhr
- Neubau Schulhaus Walka - Verpflichtungskredit für CHF 46.85 Mio.
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag, 23. August 2019, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag, 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr) in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 23. August 2019.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuvert, Stimmzettel, Rücksen-dungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Sonntag, 25. August 2019, 09.00 - 10.00 Uhr