News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Oktober 2018
Wahl der Mitglieder des Verfassungsrats und Eidg. Abstimmung
26.10.2018
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 25. November 2018, für die:
> Wahl des Verfassungsrats
> Abstimmung über die Eidgenössischen Vorlagen
- Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)"
- Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)"
- Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts(ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)
Wahl-/Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Samstag, 24. November 2018, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 25. November 2018, 09.00 - 10.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Wahl-/Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss recht-zeitig, spätestens am Freitag, 23. November 2018, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Wahl-/Stimmmaterials wäh-rend den Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr)
in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 23. November 2018.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahl-/Stimmmaterial (Wahl-/Stimmkuverts, Wahl-/Stimm-
zettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahl-/Stimmmaterial im Wahl-/Stimmlokal zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen
- Kantonsverfassung (Art. 84 und 103 KV)
- Kantonales Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR)
- Bestimmungen der Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
- Beschluss des Staatsrats vom 08.08.2018 über die Wahl der Mitglieder des Verfassungsrats (StrB)
> Wahl des Verfassungsrats
> Abstimmung über die Eidgenössischen Vorlagen
- Volksinitiative "Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)"
- Volksinitiative "Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)"
- Änderung des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts(ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten)
Wahl-/Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Samstag, 24. November 2018, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 25. November 2018, 09.00 - 10.00 Uhr
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Wahl-/Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, frankiert den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig und übergibt die Sendung einem Postbüro. Die briefliche Stimmabgabe muss recht-zeitig, spätestens am Freitag, 23. November 2018, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Wahl-/Stimmmaterials wäh-rend den Schalteröffnungszeiten (Montag - Freitag 08.30 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr)
in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 23. November 2018.
Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Stimmabgabe an der Urne
Die stimmberechtigte Person benützt das Wahl-/Stimmmaterial (Wahl-/Stimmkuverts, Wahl-/Stimm-
zettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Wahl-/Stimmmaterial im Wahl-/Stimmlokal zur Verfügung.
Gesetzliche Grundlagen
- Kantonsverfassung (Art. 84 und 103 KV)
- Kantonales Gesetz über die politischen Rechte vom 13.05.2004 (kGPR)
- Bestimmungen der Verordnung über die briefliche Stimmabgabe vom 12.03.2008 (VbStA)
- Beschluss des Staatsrats vom 08.08.2018 über die Wahl der Mitglieder des Verfassungsrats (StrB)
Öffentlicher Kehrichtunterstand "Zentrale Wiesti"
30.10.2018
Infolge Materialabtransport beim Kraftwerk Findelnbach kann der Kehrichtunterstand „Zentrale Wiesti“ am 6. / 7. November 2018 nicht bedient werden.
Die Bevölkerung wird gebeten, während dieser beiden Tage den Alternativstandort beim öffentlichen Kehrichtunterstand Rest. Walliserstube, rund 100 Meter östlich des bestehenden Standortes zu benutzen.
Ab dem 8. November 2018 wird der Kehrichtunterstand „Zentrale Wiesti“ wieder verfügbar sein.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Bevölkerung wird gebeten, während dieser beiden Tage den Alternativstandort beim öffentlichen Kehrichtunterstand Rest. Walliserstube, rund 100 Meter östlich des bestehenden Standortes zu benutzen.
Ab dem 8. November 2018 wird der Kehrichtunterstand „Zentrale Wiesti“ wieder verfügbar sein.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Öffentlicher Kehrichtunterstand "Haus Sungold"
05.10.2018
Der öffentliche Kehrichtunterstand beim "Haus Sungold" wird per 31. Oktober 2018 aufgelöst.
Als Alternativstandort steht der Bevölkerung der naheliegende öffentliche Kehrichtunterstand beim "Haus Kumme", rund 75 Meter nordwestlich vom Haus Sungold, zur Verfügung.
Als Alternativstandort steht der Bevölkerung der naheliegende öffentliche Kehrichtunterstand beim "Haus Kumme", rund 75 Meter nordwestlich vom Haus Sungold, zur Verfügung.
Wetteralarm - Warnung
29.10.2018
Aufgrund der gemeldeten Wettersituation empfiehlt die Einwohnergemeinde Zermatt:
- Unternehmen Sie keine Waldspaziergänge. Die Wanderwege werden im Laufe des Vormittags gesperrt.
- Meiden Sie Bachläufe
- Von Reisen ins Tal wird abgeraten
Bei Notfällen folgen Sie den Anweisungen der Polizei und Feuerwehr.
Polizei Tel. 117
Feuerwehr Tel. 118
Sanität Tel. 144
- Unternehmen Sie keine Waldspaziergänge. Die Wanderwege werden im Laufe des Vormittags gesperrt.
- Meiden Sie Bachläufe
- Von Reisen ins Tal wird abgeraten
Bei Notfällen folgen Sie den Anweisungen der Polizei und Feuerwehr.
Polizei Tel. 117
Feuerwehr Tel. 118
Sanität Tel. 144
https://www.polizeiwallis.ch/medienmitteilungen/valais-wetteralarm-warnung/
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
17.10.2018
Riedweg
Bereich: Chalet Bergheim
Dauer: 19. Oktober 2018, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau
Umleitung: keine
Riedstrasse
Bereich: Haus Lyskamm
Dauer: 22. Oktober 2018, 18.00 Uhr bis 21.30 Uhr
Behinderung: Wartezeiten infolge Belagsarbeiten
Umleitung: keine
Sunneggastrasse
Bereich: Zentrale EWZ
Dauer: 25. Oktober 2018
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau
Umleitung: Wiestistrasse
Bereich: Chalet Bergheim
Dauer: 19. Oktober 2018, 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau
Umleitung: keine
Riedstrasse
Bereich: Haus Lyskamm
Dauer: 22. Oktober 2018, 18.00 Uhr bis 21.30 Uhr
Behinderung: Wartezeiten infolge Belagsarbeiten
Umleitung: keine
Sunneggastrasse
Bereich: Zentrale EWZ
Dauer: 25. Oktober 2018
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau
Umleitung: Wiestistrasse
Bauabteilung - Stellenangebot
08.10.2018
Techn. Sachbearbeiter/in (80% - 100% - unbefristet)
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/offene-stellen/2018-10-08.pdf
Mitteilung der Integrationsstelle Inneres Mattertal
04.10.2018
Deutschkurs für Anfänger (A1) in Täsch
Datum: 30. Oktober 2018, 19.00 Uhr
Ort: Burgerstube, 1. Stock, Gemeinde Täsch
Dauer: 12 Abende je 2 Lektionen (90 Minuten)
Kurskosten: CHF 150.- (exkl. Lehrmittel, Kosten ca. CHF 60.-)
Anmeldung: Eva Jenni, Integrationsbeauftragte Inneres Mattertal, Tel. 079 960 35 64 oder
Datum: 30. Oktober 2018, 19.00 Uhr
Ort: Burgerstube, 1. Stock, Gemeinde Täsch
Dauer: 12 Abende je 2 Lektionen (90 Minuten)
Kurskosten: CHF 150.- (exkl. Lehrmittel, Kosten ca. CHF 60.-)
Anmeldung: Eva Jenni, Integrationsbeauftragte Inneres Mattertal, Tel. 079 960 35 64 oder
Öffentlicher Kehrichtunterstand (Hotel Cervo - Riedstrasse)
04.10.2018
Infolge Erneuerung des Kehrichtunterstandes kann der öffentliche Kehrichtunterstand unterhalb des Hotels Cervo vom Freitag, 5. Oktober 2018 – ca. Mitte Dezember 2018 nicht bedient werden.
Übergangsmässig werden der Bevölkerung Ersatzcontainer auf der Riedstrasse (vor dem Santa-Fe Lift) zur Verfügung gestellt.
Nach Mitte Dezember 2018 steht der neue öffentliche Kehrichtunterstand mit einer Abfallpresse am ursprünglichen Standort wieder zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Übergangsmässig werden der Bevölkerung Ersatzcontainer auf der Riedstrasse (vor dem Santa-Fe Lift) zur Verfügung gestellt.
Nach Mitte Dezember 2018 steht der neue öffentliche Kehrichtunterstand mit einer Abfallpresse am ursprünglichen Standort wieder zur Verfügung.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Mitteilung der Sport- und Freizeitarena
1. Oktober 2018
Die Tennisplätze sind ab sofort geschlossen.
Beginn mit dem Aufstellen der Kunsteisbahn.
Der Pumptrack bleibt bis auf weiteres in Betrieb.
Beginn mit dem Aufstellen der Kunsteisbahn.
Der Pumptrack bleibt bis auf weiteres in Betrieb.