News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv Juni 2018
Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 12. Juni 2018
20.06.2018
Das Protokoll der ordentlichen Urversammlung vom 12. Juni 2018 kann im PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt werden.
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/protokoll/pur180612-2.pdf
Einzug herrenloser Fahrräder durch die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG)
01.06.2018
Markierung
Alle Fahrräder, die am Bahnhof, bei der Gornergrat Bahn und in der Wiesti auf den öffentlichen Velostandplätzen abgestellt wurden, werden ab dem 29. Juni 2018 mit einem gelben selbstklebenden Band markiert. Markiert werden auch Fahrräder, welche offensichtlich seit längerer Zeit an öffentlichen Strassen abgestellt wurden. Falls das markierte Fahrrad noch in Gebrauch steht, muss der Eigentümer das Band entfernen, damit es von der EWG nicht als herrenlos registriert werden kann. Velos, die nach dreissig Tagen immer noch mit einem Band gekennzeichnet und somit unbenutzt sind, werden durch die EWG eingezogen.
Einzug
Die eingezogenen Fahrräder werden dreissig Tage aufbewahrt. Die EWG erfasst die entsprechenden Daten und prüft, ob die Velos in der Vergangenheit als gestohlen gemeldet wurden. Können Fahrräder zugeordnet werden, wird der Eigentümer direkt informiert. Damit das Velo dem Eigentümer ausgehändigt werden kann, muss dieser einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung o.Ä.m.) vorweisen. Die Aushändigung erfolgt gegen eine Gebühr von zwanzig Franken.
Wer ein Fahrrad vermisst und sich erkundigen möchte, ob sich dieses unter den eingezogenen befindet, kann sich ab dem 30. Juli 2018 zur Überprüfung an die Regionalpolizei Zermatt wenden: 027 966 22 22. Kann der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden, werden die Fahrräder ab dem 30. August 2018 verwertet.
Alle Fahrräder, die am Bahnhof, bei der Gornergrat Bahn und in der Wiesti auf den öffentlichen Velostandplätzen abgestellt wurden, werden ab dem 29. Juni 2018 mit einem gelben selbstklebenden Band markiert. Markiert werden auch Fahrräder, welche offensichtlich seit längerer Zeit an öffentlichen Strassen abgestellt wurden. Falls das markierte Fahrrad noch in Gebrauch steht, muss der Eigentümer das Band entfernen, damit es von der EWG nicht als herrenlos registriert werden kann. Velos, die nach dreissig Tagen immer noch mit einem Band gekennzeichnet und somit unbenutzt sind, werden durch die EWG eingezogen.
Einzug
Die eingezogenen Fahrräder werden dreissig Tage aufbewahrt. Die EWG erfasst die entsprechenden Daten und prüft, ob die Velos in der Vergangenheit als gestohlen gemeldet wurden. Können Fahrräder zugeordnet werden, wird der Eigentümer direkt informiert. Damit das Velo dem Eigentümer ausgehändigt werden kann, muss dieser einen Eigentumsnachweis (z.B. Kaufquittung o.Ä.m.) vorweisen. Die Aushändigung erfolgt gegen eine Gebühr von zwanzig Franken.
Wer ein Fahrrad vermisst und sich erkundigen möchte, ob sich dieses unter den eingezogenen befindet, kann sich ab dem 30. Juli 2018 zur Überprüfung an die Regionalpolizei Zermatt wenden: 027 966 22 22. Kann der Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden, werden die Fahrräder ab dem 30. August 2018 verwertet.
Öffentliche Publikation des Departements für Finanzen und Energie
22.06.2018
Entwurf der Sanierungsverfügung von bestehenden Wasserfassungen der Grand Dixence SA:
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/dp/2018-06-18_Sanierungsverfuegung-Entwurf.pdf
Mitteilung der Einwohnergemeinde
29.06.2018
Wanderwege
Die Wanderwege sind begehbar. Das begehen von Wanderwegen geschieht auf eigene Gefahr. Gutes Schuhwerk und ausreichende Bekleidung sind empfehlenswert.
Infolge eines Hangrutsches ist folgender Weg noch nicht bereitgestellt:
Arvenweg (Bahnstation GGB-Riffelalp – Findelbach)
Bergwanderwege
Das Begehen dieser Wege geschieht auf eigene Gefahr. Benutzerinnen und Benutzer von Bergwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in guter körperlicher Verfassung sein und die Gefahren im Gebirge kennen (Steinschlag, Rutsch- und Absturzgefahr, Wetterumsturz). Vorausgesetzt werden feste Schuhe mit griffiger Sohle, der Witterung entsprechender Ausrüstung und das Mitführen topografischer Karten. Bergwanderwege an Nord- und Ostexpositionen über 2‘500 m.ü.M. können über Schneefelder oder Lawinenkegel führen.
Aufgrund Naturgefahr (Steinschlag) zur Zeit gesperrter Bergwanderweg:
Z’Mutt – Chalbermatten – Verzweigung Arbfall
Alpinwanderwege
Das Begehen dieser Wege geschieht auf eigene Gefahr. Aufgrund der zur Zeit noch vorhandenen Schneemengen im Gebirge, können diese Wege teilweise noch nicht begangen werden. Wir empfehlen, sich bei der nächstgelegenen Berghütte über die Begehbarkeit des Weges zu informieren.
Die Wanderwege sind begehbar. Das begehen von Wanderwegen geschieht auf eigene Gefahr. Gutes Schuhwerk und ausreichende Bekleidung sind empfehlenswert.
Infolge eines Hangrutsches ist folgender Weg noch nicht bereitgestellt:
Arvenweg (Bahnstation GGB-Riffelalp – Findelbach)
Bergwanderwege
Das Begehen dieser Wege geschieht auf eigene Gefahr. Benutzerinnen und Benutzer von Bergwanderwegen müssen trittsicher, schwindelfrei und in guter körperlicher Verfassung sein und die Gefahren im Gebirge kennen (Steinschlag, Rutsch- und Absturzgefahr, Wetterumsturz). Vorausgesetzt werden feste Schuhe mit griffiger Sohle, der Witterung entsprechender Ausrüstung und das Mitführen topografischer Karten. Bergwanderwege an Nord- und Ostexpositionen über 2‘500 m.ü.M. können über Schneefelder oder Lawinenkegel führen.
Aufgrund Naturgefahr (Steinschlag) zur Zeit gesperrter Bergwanderweg:
Z’Mutt – Chalbermatten – Verzweigung Arbfall
Alpinwanderwege
Das Begehen dieser Wege geschieht auf eigene Gefahr. Aufgrund der zur Zeit noch vorhandenen Schneemengen im Gebirge, können diese Wege teilweise noch nicht begangen werden. Wir empfehlen, sich bei der nächstgelegenen Berghütte über die Begehbarkeit des Weges zu informieren.
Mitteilung der Sport- und Freizeitarena
02.07.2018
Für Reservationen der Tenniscourts und des Beachvolleyballplatzes Obere Matten, nehmen Sie bitte direkt Kontakt unter folgender Telefonnummer auf:
Sportpavillon 027 967 59 59
Sportpavillon 027 967 59 59
Mitteilung der Abteilung Sicherheit
27.06.2018
Fussball-Weltmeisterschaft 2018 - Public Viewing
Die Spiele dürfen ohne spezielle Bewilligung auf der Terrasse gezeigt werden.
Für Spiele, welche länger als 22.00 Uhr dauern (Verlängerungen ab Achtelfinale), müssen sich die Zuschauer um 22.00 Uhr nach innen verschieben und die Lautstärke ist anzupassen bzw. die Nachtruhe zu respektieren.
Vielen Dank für die Respektierung der Nachtruhe.
Die Spiele dürfen ohne spezielle Bewilligung auf der Terrasse gezeigt werden.
Für Spiele, welche länger als 22.00 Uhr dauern (Verlängerungen ab Achtelfinale), müssen sich die Zuschauer um 22.00 Uhr nach innen verschieben und die Lautstärke ist anzupassen bzw. die Nachtruhe zu respektieren.
Vielen Dank für die Respektierung der Nachtruhe.
Mitteilung der Wasserversorung
11.06.2018
Abgabe von Trinkwasser an die Landwirte
https://gemeinde.zermatt.ch/wvz/mitteilungen
Resultate der Eidg. Abstimmung vom 10. Juni 2018
10.06.2018
Stimmberechtigte: 2'896
Eingegangene Stimmzettel: 1'388
Stimmbeteiligung: 47.93 %
Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 "Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)"
Leere: 20
Ungültige: 40
Gültige Stimmzettel: 1'328
JA: 219
NEIN: 1'109
Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
Leere: 39
Ungültige: 40
Gültige Stimmzettel: 1'309
JA: 947
NEIN: 362
Eingegangene Stimmzettel: 1'388
Stimmbeteiligung: 47.93 %
Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 "Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)"
Leere: 20
Ungültige: 40
Gültige Stimmzettel: 1'328
JA: 219
NEIN: 1'109
Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)
Leere: 39
Ungültige: 40
Gültige Stimmzettel: 1'309
JA: 947
NEIN: 362
Resultate der Kant. Abstimmung vom 10. Juni 2018
10.06.2018
Stimmberechtigte: 2'894
Eingegangene Stimmzettel: 1'441
Stimmbeteiligung: 49.79 %
Beschluss vom 9. März 2018 betreffend die finanzielle Unterstützung der Olympischen Winterspiele "Sion 2026"
Leere: 7
Ungültige: 3
Gültige Stimmzettel: 1'397
JA: 643
NEIN: 754
Eingegangene Stimmzettel: 1'441
Stimmbeteiligung: 49.79 %
Beschluss vom 9. März 2018 betreffend die finanzielle Unterstützung der Olympischen Winterspiele "Sion 2026"
Leere: 7
Ungültige: 3
Gültige Stimmzettel: 1'397
JA: 643
NEIN: 754
Resultate der Komm. Abstimmung vom 10. Juni 2018
10.06.2018
Stimmberechtigte: 2'894
Eingegangene Stimmzettel: 1'396
Stimmbeteiligung: 48.23 %
Revision des Abfallreglements mit Gebührenordnung
Leere: 21
Ungültige: 41
Gültige Stimmzettel: 1'334
JA: 1'076
NEIN: 258
Eingegangene Stimmzettel: 1'396
Stimmbeteiligung: 48.23 %
Revision des Abfallreglements mit Gebührenordnung
Leere: 21
Ungültige: 41
Gültige Stimmzettel: 1'334
JA: 1'076
NEIN: 258
Test Hochwasseranlage Triftbach
27.06.2018
Heute Nachmittag wird die Hochwasseranlage Triftbach getestet. Es werden deshalb Sirenen zu hören sein. Für die Bevölkerung besteht keine Gefährdung und somit kein Handlungsbedarf.
Danke für Ihr Verständnis.
Danke für Ihr Verständnis.
Ordentliche Urversammlung vom 12. Juni 2018 - Ausgang
13.06.2018
Durchführung
Ort: Busgarage Zollhaus, Zen Steckenstrasse 14
TeilnehmerInnen: 52 Personen (inkl. 1 nicht stimmberechtigte Person) nahmen an der Urversammlung teil.
Dauer: Innerhalb von knapp eineinhalb Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.
Verwaltungsrechnung 2017
Der Souverän hat die Verwaltungsrechnung 2017 mit einer Enthaltung genehmigt, welche mit einem sehr guten Ergebnis abschloss: Ertragsüberschuss von CHF 5.4 Mio. (VJ CHF 2.9 Mio.) und einem Finanzierungsüberschuss von CHF 2.2 Mio. (VJ CHF 1.2 Mio.) ab. Der Cashflow beträgt CHF 14.2 Mio. (VJ CHF 10.8 Mio.) und es konnten Nettoinvestitionen von CHF 11.9 Mio. (VJ CHF 9.6 Mio.) realisiert werden. Das Nettovermögen pro Kopf beträgt für das Jahr 2017 CHF 1‘671.-. Die mittel- und langfristige Bruttoverschuldung beträgt per 31.12.2017 CHF 24.6 Mio.
Ort: Busgarage Zollhaus, Zen Steckenstrasse 14
TeilnehmerInnen: 52 Personen (inkl. 1 nicht stimmberechtigte Person) nahmen an der Urversammlung teil.
Dauer: Innerhalb von knapp eineinhalb Stunden sind alle Geschäfte behandelt worden.
Verwaltungsrechnung 2017
Der Souverän hat die Verwaltungsrechnung 2017 mit einer Enthaltung genehmigt, welche mit einem sehr guten Ergebnis abschloss: Ertragsüberschuss von CHF 5.4 Mio. (VJ CHF 2.9 Mio.) und einem Finanzierungsüberschuss von CHF 2.2 Mio. (VJ CHF 1.2 Mio.) ab. Der Cashflow beträgt CHF 14.2 Mio. (VJ CHF 10.8 Mio.) und es konnten Nettoinvestitionen von CHF 11.9 Mio. (VJ CHF 9.6 Mio.) realisiert werden. Das Nettovermögen pro Kopf beträgt für das Jahr 2017 CHF 1‘671.-. Die mittel- und langfristige Bruttoverschuldung beträgt per 31.12.2017 CHF 24.6 Mio.
Ordentliche Urversammlung – Extrabus
11.06.2018
Am Dienstag, 12. Juni 2018, 18.00 Uhr findet die ordentliche Urversammlung in der Busgarage Zollhaus, Zen Steckenstrasse 14, statt.
Für den Personentransport wird ein Extrabus eingesetzt. Dieser fährt von der Haltestelle "Brücke zum Steg" bis zur Haltestelle "Zollhaus".
- Abfahrt "Brücke zum Steg": 17.45 Uhr
- Abfahrt "Kirchbrücke": 17.47 Uhr
Für die Rückfahrt wird nach Bedarf auf der gleichen Strecke ein Extrabus eingesetzt.
Für den Personentransport wird ein Extrabus eingesetzt. Dieser fährt von der Haltestelle "Brücke zum Steg" bis zur Haltestelle "Zollhaus".
- Abfahrt "Brücke zum Steg": 17.45 Uhr
- Abfahrt "Kirchbrücke": 17.47 Uhr
Für die Rückfahrt wird nach Bedarf auf der gleichen Strecke ein Extrabus eingesetzt.