Orientierung in der Website


News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv Mai 2018

Einladung zur ordentlichen Urversammlung

18.05.2018

Datum: Dienstag, 12. Juni 2018
Zeit: 18.00 Uhr
Ort: Busgarage Zollhaus, Zen Steckenstrasse 14

Traktanden
1. Begrüssung und Formelles
2. Protokoll ausserordentliche Urversammlung vom 24. April 2018
3. Verwaltungsrechnung 2017
3.1 Präsentation der Ergebnisse
3.2 Berichterstattung der Revisionsstelle
3.3 Genehmigung
4. Strasse Täsch - Zermatt, Erwirkung bessere Wintersicherheit - Information
5. Varia

Die Unterlagen zu den Traktanden Nr. 2 und 3 können bei der Gemeindeverwaltung, Finanzabteilung 1. Stock, bezogen werden.

Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen

06.03./09.05./25.05./06.06./18.06./19.06./22.06.2018

Spissstrasse
Bereich: Depot A’A bis Einmündung Vispastrasse
Dauer: 4. Juni 2018 - 22. Juni 2018
Behinderung: Einseitige Verkehrssperrung infolge Oberbausanierung
Dauer: 26. Juni 2018 - 29. Juni 2018
Behinderung: Sperrung infolge Belagseinbau. Es ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Umleitung: über Matterstrasse signalisiert

Bahnhofstrasse
Bereich: Souvenirshop Wega bis Bahnhofplatz
Dauer: 14. Mai 2018 - 25. Mai 2018
Behinderung: leichte Verkehrsbehinderungen infolge Belagssanierung
Umleitung: keine

Triftbachstrasse
Bereich: Kirchbrücke - Bachstrasse
Dauer: 4. Juni 2018 - 10. Juni 2018
Behinderung: Sperrung infolge Belagssanierung
Umleitung: über Steinmattstrasse

Vispastrasse
Bereich: Hotel Admiral bis Hotel National
Dauer: 19./20. Juni 2018
Behinderung: durch Belagsarbeiten
Dauer: 21. Juni 2018 ab 17:30 Uhr
Behinderung: Sperrung durch Belagseinbau
Umleitung: signalisiert über Wiestistrasse oder Getwingstrasse

Eidg., Kant., Komm. Abstimmung vom 10. Juni 2018

11.05.2018

Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 10. Juni 2018, um über Eidgenössische, Kantonale und Kommunale Vorlagen abzustimmen:

Eidgenössische Vorlagen
> Volksinitiative vom 1. Dezember 2015 "Für krisensicheres Geld: Geldschöpfung allein durch die Nationalbank! (Vollgeld-Initiative)"

> Bundesgesetz vom 29. September 2017 über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS)

Kantonale Vorlage
> Beschluss vom 9. März 2018 betreffend die finanzielle Unterstützung der Olympischen Winterspiele "Sion 2026"

Kommunale Vorlage
> Revision des Abfallreglements mit Gebührenordnung

Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 8. Juni 2018, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.

- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 8. Juni 2018, um 17.00 Uhr.

Die Stimmabgabe durch Einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!

Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!

Stimmabgabe an der Urne

Die stimmberechtigte Person benützt das Stimmmaterial (Stimmkuverts, Stimmzettel, Rücksendungsblatt), welches ihr von der Gemeindeverwaltung zugesandt wurde. Zusätzlich stellt die Gemeindeverwaltung das Stimmmaterial im Stimmlokal zur Verfügung.

Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei

Öffnungszeiten der Urne
Samstag, 9. Juni 2018, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 10. Juni 2018, 09.00 - 10.00 Uhr

Baugruppe Bikewege - Stellenangebot

22.05.2018

Baumaschinenführer/in / Maschinist/in

Zählung leer stehender Wohnungen

25.05.2018

Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 9. Oktober 1992 und die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993, bzw. Änderung vom 1. August 1994 gelten als Rechtsgrundlage für diese Erhebung.

Stichtag: 1. Juni 2018

Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche am Stichtag
- unbesetzt aber bewohnbar sind
- zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Kauf angeboten werden

Ferien- oder Zweitwohnungen und -häuser zählen als leer stehende Wohnungen, sofern sie zur Dauermiete (mindestens 3 Monate) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.

Meldungen bitte bis 4. Juni 2018 an die Einwohnerdienste/Kanzlei.