News
Einwohnergemeinde Zermatt
News Archiv September 2017
Totalsperre Verkehrsknotenpunkt Getwingbrücke
11.09./03.11.2017
Austausch der Getwingbrücke Gornergrat Bahn
Der Betrieb der Gornergrat Bahn wird am 7. November 2017 und 8. November 2017 eingestellt.
Von Montag, 6. November 2017, 12.00 Uhr bis Donnerstag, 9. November 2017, 12.00 Uhr wird die alte Getwingbrücke der Gornergrat Bahn durch eine neue ersetzt. Während dieser Zeit wird der Verkehrsknotenpunkt Getwingbrücke für sämtliche Fahrzeuge und Fussgänger gesperrt sein.
Der Verkehr wird folgendermassen umgeleitet:
> Umleitung für Fahrzeuge in Richtung Dorf
Spissstrasse - Bahnhofstrasse (bis Hotel Pollux) - Hofmattstrasse - Brücke zum Steg
>Umleitung für Fahrzeuge in Richtung Bahnhof/Spiss/Wiesti
Brücke zum Steg - Hofmattstrasse - Obere Mattenstrasse - Getwingstrasse - Bahnhofplatz
>>Umleitung für Fussgänger in beide Richtungen
Unterer Mattenweg (Querung Geleise GGB bis Chalet Robi)
Alle Umleitungen werden signalisiert.
>Umleitung E-Bus-Betrieb
Gemäss Aushang an den jeweiligen Busstationen
Sondertransporte
Aufgrund der speziellen Verkehrssituation werden während dieser Zeit (6. - 9. November 2017) keine Sonder/-transporte/-fahrten bewilligt. Ausgenommen sind Transporte, welche im Zusammenhang mit dem Austausch der Getwingbrücke stehen.
Der Betrieb der Gornergrat Bahn wird am 7. November 2017 und 8. November 2017 eingestellt.
Von Montag, 6. November 2017, 12.00 Uhr bis Donnerstag, 9. November 2017, 12.00 Uhr wird die alte Getwingbrücke der Gornergrat Bahn durch eine neue ersetzt. Während dieser Zeit wird der Verkehrsknotenpunkt Getwingbrücke für sämtliche Fahrzeuge und Fussgänger gesperrt sein.
Der Verkehr wird folgendermassen umgeleitet:
> Umleitung für Fahrzeuge in Richtung Dorf
Spissstrasse - Bahnhofstrasse (bis Hotel Pollux) - Hofmattstrasse - Brücke zum Steg
>Umleitung für Fahrzeuge in Richtung Bahnhof/Spiss/Wiesti
Brücke zum Steg - Hofmattstrasse - Obere Mattenstrasse - Getwingstrasse - Bahnhofplatz
>>Umleitung für Fussgänger in beide Richtungen
Unterer Mattenweg (Querung Geleise GGB bis Chalet Robi)
Alle Umleitungen werden signalisiert.
>Umleitung E-Bus-Betrieb
Gemäss Aushang an den jeweiligen Busstationen
Sondertransporte
Aufgrund der speziellen Verkehrssituation werden während dieser Zeit (6. - 9. November 2017) keine Sonder/-transporte/-fahrten bewilligt. Ausgenommen sind Transporte, welche im Zusammenhang mit dem Austausch der Getwingbrücke stehen.
https://gemeinde.zermatt.ch/pdf/plan/Umleitung_Getwing_Nov17.pdf
Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen
22.09.2017
Findelbachbrücke
Bereich: Findelbachbrücke
Dauer: 26. September 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagsarbeiten
Umfahrung: Elektrofahrzeuge über alten Moosweg
Getwingstrasse
Bereich: Verzweigung Seilerwiesenstrasse - Bahnhofplatz
Dauer: 25. September 2017, 07.30 Uhr - 18.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge
Umleitung: über Matter- und Untere Mattenstrasse
Spissstrasse
Bereich: Parkhaus Central bis ARA
Dauer: 28./29.September 2017, 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagseinbau
Umleitung:signalisiert über Wiestibrücke - Haus Eldorado - Kantine Imboden
Bereich: Findelbachbrücke
Dauer: 26. September 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagsarbeiten
Umfahrung: Elektrofahrzeuge über alten Moosweg
Getwingstrasse
Bereich: Verzweigung Seilerwiesenstrasse - Bahnhofplatz
Dauer: 25. September 2017, 07.30 Uhr - 18.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge
Umleitung: über Matter- und Untere Mattenstrasse
Spissstrasse
Bereich: Parkhaus Central bis ARA
Dauer: 28./29.September 2017, 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Belagseinbau
Umleitung:signalisiert über Wiestibrücke - Haus Eldorado - Kantine Imboden
Resultate der Eidg. Abstimmung vom 24. September 2017
24.09.2017
Stimmberechtigte: 2'887
Eingegangene Stimmzettel: 1'174
Stimmbeteiligung: 40.67 %
Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit")
Leere: 11
Ungültige: 30
Gültige Stimmzettel: 1'124
JA: 858
NEIN: 266
Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Leere: 4
Ungültige: 30
Gültige Stimmzettel: 1'138
JA: 474
NEIN: 664
Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020
Leere: 5
Ungültige: 30
Gültige Stimmzettel: 1' 136
JA: 483
NEIN: 653
Eingegangene Stimmzettel: 1'174
Stimmbeteiligung: 40.67 %
Bundesbeschluss über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit")
Leere: 11
Ungültige: 30
Gültige Stimmzettel: 1'124
JA: 858
NEIN: 266
Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
Leere: 4
Ungültige: 30
Gültige Stimmzettel: 1'138
JA: 474
NEIN: 664
Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020
Leere: 5
Ungültige: 30
Gültige Stimmzettel: 1' 136
JA: 483
NEIN: 653
Eidg. Abstimmung vom 24. September 2017
01.09.2017
Die Urversammlung wird einberufen auf Sonntag, 24. September 2017 um über die Eidgenössische Vorlagen abzustimmen.
> Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit")
> Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
> Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 22. September 2017, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 22. September 2017 um 17.00 Uhr.
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Samstag, 23. September 2017, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 24. September 2017, 09.00 - 10.00 Uhr
> Bundesbeschluss vom 14. März 2017 über die Ernährungssicherheit (direkter Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative "Für Ernährungssicherheit")
> Bundesbeschluss vom 17. März 2017 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
> Bundesgesetz vom 17. März 2017 über die Reform der Altersvorsorge 2020
Briefliche Stimmabgabe
- Zustellung durch die Post
Der Stimmbürger, der sein Stimmrecht auf postalischem Weg ausüben will, muss den Übermittlungsumschlag gemäss massgebendem Posttarif frankieren und einem Postbüro übergeben, andernfalls ist die Stimmabgabe ungültig. Die briefliche Stimmabgabe muss rechtzeitig, spätestens am Freitag 22. September 2017, bei der Gemeindeverwaltung eintreffen.
- Hinterlegung bei der Gemeinde
Der Stimmbürger kann den Übermittlungsumschlag ab Erhalt des Stimmmaterials während der Schalteröffnungszeiten in die dafür vorgesehene, versiegelte Urne legen; spätestens am Freitag, 22. September 2017 um 17.00 Uhr.
Die Stimmabgabe durch einwerfen in den Briefkasten am Gemeindehaus ist ungültig!
Damit die Stimmabgabe gültig ist, muss das Rücksendungsblatt unterschrieben werden!
Stimmlokal
Büro Einwohnerdienste / Kanzlei
Öffnungszeiten der Urne
Samstag, 23. September 2017, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 24. September 2017, 09.00 - 10.00 Uhr