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News

Einwohnergemeinde Zermatt

News Archiv August 2017

Arbeiten an öffentlichen Strassen und Wegen

25.08.2017

Die vorgesehene Sperrung der Wiestistrasse

Bereich: Haus Repos bis Haus Belmont
Dauer: 25. September 2017 - 14. November 2017
Behinderung: Sperrung für Fahrzeuge infolge Werksanierung
Umfahrung: keine

wird verschoben auf:
Dauer: 16. April 2018 - 14. Juni 2018

Kehrichtunterstand Hinterdorf

31.08.2017

Infolge Strassenarbeiten kann der Kehrichtunterstand "Hinterdorf" vom 22. September – 17. November 2017 nicht bedient werden. Die Bevölkerung wird gebeten, während dieser Zeit die nahegelegenen Kehrichtsammelstellen beim Haus Montana (Vispastrasse), bei der englischen Kirche (Chrum) sowie beim Seiler Areal zu benutzen. Ab dem 18. November 2017 wird der Kehrichtunterstand "Hinterdorf" wieder verfügbar sein.

Wege des Freizeitverkehrs

11.08.2017

Gemäss den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes vom 14. September 2011 sowie des Reglements über die Wege des Freizeitverkehrs liegen die Pläne und Dokumente betreffend der Anpassung des Zugangs vom Kulmhotel Gornergrat zum Peak (Umgestaltung) zur öffentlichen Einsicht auf.

Gesuchsteller: Gornergrat Experience AG, Luggen Jules, Bahnhofplatz 7, 3900 Brig
Planverfasser: Mooser. Lauber. Stucky Architekten SIA AG, Hofmattstrasse 7, 3920 Zermatt
Parzellen: Art. 10247, Gornergrat
Koordinaten: 624‘830 / 92‘480
Nutzungszonen: übriges Gemeindegebiet
Grundeigentümer: Burgergemeinde Zermatt
Bauvorhaben: Kulmhotel Gornergrat– Umgestaltung Zugang Kulmhotel Gornergrat - Peak

Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt bis 11. September 2017 schriftlich an die Gemeindeverwaltung (Bauabteilung) zu richten.

Einführung des Signalisationsplanes für den MTB-Trail Visp – Zermatt, Abschnitt Lüegelbach – Alte Gasse

11.08.2017

Die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) bringt in Anwendung der Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG), Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV) und Art. 232 des kantonalen Strassengesetzes (StrGe) den Strassenbenützern nachstehenden Gemeinderatsentscheid zur Kenntnis.

Verzweigung Lügelbach
Signal Nr. 2.01 Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
Zusatztafel "Fahrräder gestattet"

Signal Nr. 3.02 Kein Vortritt

Verzweigung Bodmenstrasse
Signal Nr. 2.01 Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
Zusatztafel "Fahrräder gestattet"

Der Plan kann bei der Einwohnergemeinde, Abteilung Sicherheit, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen gegen diese Signalisationen sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, bis 11. September 2017, schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

Einführung der Signalisationspläne für den Moos- und Sunnegga-Trail

04.08.2017

Die Einwohnergemeinde Zermatt (EWG) bringt in Anwendung der Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SVG), Art. 107 der Verordnung über die Strassensignalisation (SSV) und Art. 232 des kantonalen Strassengesetzes (StrGe) den Strassenbenützern nachstehenden Gemeinderatsentscheid zur Kenntnis.

Signalisationsplan Moos-Trail:
Flow-Trail
Signal Nr. 4.08 Einbahnstrasse
Signal Nr. 2.15 Verbot für Fussgänger
Signal Nr. 1.30 Andere Gefahren, Zusatz: Fussgänger
Signal Nr. 2.02 Einfahrt verboten
Signal Nr. 1.26 Gegenverkehr

Moosstrasse
Signal Nr. 1.30 Andere Gefahren, Zusatz: Fahrräder

Kreuzung Wanderweg Riffelalp
Signal Nr. 1.30 Andere Gefahren, Zusatz: Fahrräder

Signalisationsplan Sunnegga-Trail:
Flow-Trail
Signal Nr. 4.08 Einbahnstrasse
Signal Nr. 2.15 Verbot für Fussgänger
Signal Nr. 1.30 Andere Gefahren, Zusatz: Fussgänger
Signal Nr. 2.02 Einfahrt verboten
Signal Nr. 1.26 Gegenverkehr

Riedweg
Signal Nr. 1.30 Andere Gefahren, Zusatz: Fahrräder

Kreuzung Wanderweg Tiefmatten-Tufternalp
Signal Nr. 1.30 Andere Gefahren, Zusatz: Fahrräder

Die Pläne können bei der EWG, Abteilung Sicherheit, eingesehen werden. Allfällige Einsprachen gegen diese Signalisationen sind innert 30 Tagen nach Veröffentlichung im Amtsblatt, bis 4. September 2017, schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.

Einwohnerdienste / Kanzlei - Stellenangebot

24.08.2017

Die Einwohnergemeinde Zermatt zählt rund 6‘000 Einwohnerinnen und Einwohner. Sie ist die grösste Tourismusgemeinde im Alpenraum. Rund 130 Mitarbeiter sorgen für den umfangreichen Service public.

Die Abteilung Einwohnerdienste/Kanzlei ist die erste Anlaufstelle für zahlreiche Bürger/innen. Neben dem ganzen Meldeverfahren gehören die Wahlen und Abstimmungen, das Sozialwesen sowie die Telefonzentrale zu den Kernaufgaben dieser Abteilung. Im 5-köpfigen Team der Einwohnerdienste/Kanzlei ist eine Vollzeitstelle neu zu besetzen.

Wir suchen Sie ab dem 1. Dezember 2017 oder nach Vereinbarung als:

Kaufm. Sachbearbeiter/in – Einwohnerdienste/Kanzlei (100%)

Ihr Aufgabengebiet

- Alle Arbeiten im Meldewesen (nach Zer­matt kommen und gehen pro Saison bis 2‘000 Arbeitnehmende)
- Allgemeiner Schalter- und Telefondienst
- Mithilfe bei Abstimmungen und Wahlen
- Mitarbeit im Sozialwesen und in der Ar­chivverwaltung
- Betreuung der Auszubildenden

Ihr Profil
Als zuverlässige und initiative Person ver­fügen Sie über einen kaufmännischen Lehrabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung. Sie beherrschen die EDV-Office-Anwen­derprogramme und weisen vorzugsweise einige Jahre Berufserfahrungen vor.

Gute mündliche Fremdsprachenkenntnisse sowie eine effiziente und exakte Arbeits­weise sind für Sie eine Selbstverständlich­keit. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Freundlich­keit und Diskretion sind zentrale Eigen­schaften für diese Stelle.

Unser Angebot
Sie werden bei uns eine spannende und vielseitige Tätigkeit in einem motivierten Team vorfinden. Die Weiterbildung unserer Mitarbeitenden hat für uns eine hohe Priorität. Freuen Sie sich auf zeitgemässe Anstellungsbedingungen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter Personal, Oliver Summermatter Telefon 027 966 22 66 - Direktwahl - gerne zur Verfügung.

Bewerbung
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie uns bitte bis am 11. September 2017 an den Personaldienst der Einwohnergemeinde Zermatt, Postfach 345, 3920 Zermatt oder an